1994 Ersttagsbrief 04.02.1994 Internationales Jahr der Familie,Top Sammlerst.

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Dazu Mehr: Thema Familie

Familie

durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begrĂĽndete, kleinste Lebensgemeinschaft

Dieser Artikel behandelt die menschliche Gruppe – zu weiteren Bedeutungen siehe Familie (Begriffsklärung), zum Spielfilm siehe Familienleben (Film).

Eine Familie aus Eltern und drei Kindern

Eine GroĂźfamilie, 2007

Rembrandt van Rijn: Jakob segnet seine Enkel

Familie (von lateinisch familia „Gesinde“,[1] „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“[2][3][4][5][6]) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:

Der Artikel konzentriert sich weitgehend auf ein europäisch-westliches Verständnis von Familie. Andere Kulturräume werden ausgeklammert. Selbst die Informationen über die Entwicklung der Familie im deutschsprachigen Raum beschränken sich auf die letzten zwei Jahrhunderte. --Stilfehler (Diskussion) 17:07, 8. Jul. 2019 .

Zu klären ist nicht nur die Frage, ob eine bestimmte soziale Kleingruppe eine Familie bildet, sondern auch, wer zu einer Familie gehört. Die meisten Definitionen von Soziologen und Wirtschaftswissenschaftlern gehen davon aus, dass das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt (dem „Familienhaushalt“) ein Wesensmerkmal einer Familie darstellt.

Für Juristen ist eher die Frage von Belang, ob jemand ein „Angehöriger“ einer anderen Person ist. Angehörige genießen Privilegien, die „Nicht-Angehörigen“ nicht zugestanden werden, sind aber auch mit spezifischen rechtlichen Pflichten belastet. Für Juristen sind beispielsweise Familien Gemeinschaften von Erbberechtigten oder die Gesamtmenge derjenigen Angehörigen, die berechtigt sind, vor Gericht die Aussage zu verweigern.

Begriffsgeschichte

Antike (Römisches Reich) Bearbeiten

Der Begriff familia hat seine Wurzeln im oskischen Wort famel bzw. famelo sowie im umbrischen Wort fameria. Das oskische famat bedeutet „wohnen“ und verweist auf die Grundbedeutung des Zusammenwohnens.[7]

Die lateinischen Begriffe famulus und famula bedeuteten „Haussklave“,[7] „Diener“ bzw. „Sklave“ und „Dienerin“ bzw. „Sklavin“. Der davon abgeleitete lateinische Begriff familia ist in der lateinischen Sprache „vielschichtig“. Für den heutigen Familienbegriff gab es im Lateinischen – genau wie im Griechischen – kein Wort: „In keiner ihrer Bedeutungen war familia also die Kernfamilie, bestehend aus Vater, Mutter, Kindern.“[8]

Die Begriffe familia und die zugehörige soziale Zentralposition des pater familias waren Herrschaftsbezeichnungen, die Machtverhältnisse bzw. unterschiedliche Aspekte von Machtverhältnissen anzeigten.[9] Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht Pater.[9] Bereits in den indogermanischen Sprachen stand Pater nicht für leibliche und materielle Aspekte einer Vaterschaft, sondern für „Schöpfungskraft“ und „übernatürliche Kräfte“ jenseits der reinen Fruchtbarkeit eines Mannes.

In der römischen Antike wurde erstmals die Verwandtschaft als zentrale beziehungsstiftende Institution relativiert, indem die familia sich um die Zentralposition des pater familias konstituierte und durch diesen quasi als soziale Einheit ins Leben gerufen wurde. Nicht die Vereinigung von männlichem Samen mit weiblicher Fruchtbarkeit, sondern die charismatisch überhöhte Stellung des Hausherrn, die Patria Potestas, verschaffte ihm das unbeschränkte Verfügungsrecht über die gesamte Hausgemeinschaft, d. h. Sachen und Personen wie Ehefrau, Kinder, Sklaven, Freigelassene und Vieh.[9][10]

Die höchst unterschiedlichen Kontexte in denen der lateinische Begriff familia verwendet wurde, bezeichnen jeweils bestimmte Aspekte des komplexen Herrschaftsbegriffs:

Sklavengesinde, d. h. die Sklaven und abhängigen Freigelassenen einer Hausgemeinschaft (häufigste alltägliche Begriffsverwendung)

Geschlecht der Vorfahren in männlicher Linie

Sämtliche Personen, die unter der Gewalt des pater familias standen (Ehefrau, Kinder, ggfs. Enkel, Sklaven, Freigelassene)

Sämtliche Sachen und Personen, die unter der Gewalt des pater familias standen, also auch Vieh, Geld, Güter, Lebensmittel, Metalle etc.[8][11]

Mittelalter Bearbeiten

Im Mittelalter war familia kein Begriff der Alltagssprache, sondern bezeichnete den Rahmenhaushalt des Herrschers, der oftmals viele hunderte oder tausende von Personen umfasste. Dieser Rahmenhaushalt bestand aus einem vielfach verschachtelten System einander über- und untergeordneter Hausgemeinschaften. Schlüsselbegriff der sozialen Ordnung war nicht der Begriff familia, sondern der des Hauses. Die Ordnung des Hauses ging dabei überall auf die gleiche häusliche Wurzel zurück.[12]

Neuzeit Bearbeiten

Erst ab Ende des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff Familie aus dem Französischen kommend allmählich in die deutsche Alltagssprache übernommen. Anfangs war er noch gleichbedeutend mit dem älteren Begriff Haus. Erst später bezeichnete er die engere Einheit der sogenannten Kernfamilie[9] oder die weitere soziale Einheit im Sinne der Verwandtschaft. Der neue Begriff bezeichnet das mit dem Aufstieg des Bürgertums sich durchsetzende Ideal der Bürgerlichen Familie, d. h. der Kernfamilie und ihrer Einbettung in Abstammungsbeziehungen.[13]

Einzelterminologie Bearbeiten

Unabhängig davon, ob ein junges Ehepaar nach der Heirat zur Familie der Frau zieht (Matrilokalität) oder zu der des Mannes (Patrilokalität) oder ob es sich an einem dritten Wohnort niederlässt (Neolokalität), gibt es je nach Kultur unterschiedliche Definitionen des Begriffs und der Größe einer Familie. Oft lässt sich an der Vielfalt der Verwandtschaftsbezeichnungen auch die theoretische Größe einer Familie ablesen – so gibt es in der kroatischen Sprache unterschiedliche Bezeichnungen für den Onkel als Bruder des Vaters oder aber der Mutter.

Wenn Großeltern, Eltern und Kinder als Familie zusammenleben, spricht man von einem Mehrgenerationenhaushalt bzw. einer Mehrgenerationenfamilie oder auch Großfamilie. In den USA und anderen Ländern gibt es den Begriff der erweiterten Familie (extended family), zu der die weitere, teils angeheiratete Verwandtschaft gehört (Schwägerschaft).

Auch wird unterschieden, ob materielle, kulturelle und spirituelle Ressourcen in einer Familie vom Vater auf den Sohn übergehen (Patrilinearität) oder ob sie über die Mutter laufen (Matrilinearität). Zwar gilt dabei zunächst die Blutsverwandtschaft, doch gibt es in vielen Kulturen die Möglichkeit der Adoption.

Als Familienoberhaupt wird diejenige Person angesehen, die formal und oft auch tatsächlich die größte Entscheidungsmacht auf die Familienmitglieder und das Handeln der Familie hat (vergleiche Clanmutter, sowie das altrömische Konzept des „Familienvaters“ pater familias).[14] In patrilinearen Gesellschaften (nach ihren Väterlinien) ist dies meist der älteste aktive Mann, von ihm wird oft paternalistische Fürsorge erwartet (siehe auch Hausväterliteratur, Seniorität).[15]

Funktionen der Familie Bearbeiten

Peergroup Familie. Junge Familien kommunizieren bevorzugt untereinander

Die Familie bĂĽndelt biologisch und sozial viele Funktionen:

Ob die biologische Reproduktionsfunktion der Spezies Mensch der Institution „Familie“ bedarf, ist teilweise umstritten.

Zur biologischen Basis einer Familie gehören die Zeugungsfähigkeit und Gebärfähigkeit sowie die Fähigkeit zu einem menschengemäßen Brutpflegeverhalten. Zeugungs- und Gebärfähigkeit entfallen als Bedingung, wenn ein Ehepaar ein Kind adoptiert, dennoch kann von einer „Familie“ gesprochen werden. Kennzeichnend ist das Zusammenleben von mindestens zwei Generationen. Die Reproduktionsfunktion dient der Sicherung der Generationsfolge durch Weitergabe des Lebens.

Es lassen sich drei elementare soziale Funktionen hervorheben:

Die „Sozialisations“funktion (auch: erzieherische Funktion) der Familie besteht in ihrer Fähigkeit zur sozialen Kontrolle, zur Erleichterung der Sozialisation und in der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von Heranwachsenden. Sie bildet ein erstes dichtes soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus. Die Familie ist sozialer Raum für Geborgenheit, Wachstum, Entwicklung und als solcher mit entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen und Handlungspotential der nachfolgenden Generation.[16]

Die wirtschaftliche Funktion ist für viele Familien eine wichtige Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für Säuglinge, aber auch für kranke und alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie.

Die politische Funktion ist zunächst eine verortende: Für in ihr geborene Kinder erbringt sie eine legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft. Sonst ist die politische Funktion in neuzeitlichen staatlich verfassten („statalen“) Gesellschaften fast erloschen, findet sich aber oft noch informell in der Oberschicht. In nichtstaatlichen Gesellschaften tritt sie jedoch als einziger politischer Rückhalt durch Verwandtschaft (Sippe, Clan) deutlich hervor.

Aus diesen können weitere Funktionen abgeleitet werden:

Die religiöse Funktion (auch: Wertevermittlung) lässt sich aus der Sozialisationsfunktion ableiten, etwa in der Gestaltung von Familienfesten. Das ist in modernen Kleinfamilien unauffällig (Beispiele: Vater spricht das Tischgebet; er schmückt den Weihnachtsbaum). Anders in vorstaatlichen Gesellschaften: Da wurde es in vielen Bräuchen verdeutlicht – Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes lebensfähig sei oder ausgesetzt werde; die Aussaat mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen.

Die rechtliche Funktion ist verfassungs- und privatrechtlich (dort im Familienrecht) auch heute noch lebendig. Nach dem deutschen Grundgesetz steht die Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Im privatrechtlichen Bereich hat sie zahlreiche Gestaltungsrechte (so im Unterhalts-, Vormundschafts-, Adoptions- und Erbrecht).

Die Freizeit- und Erholungsfunktion ist eine moderne Variante der Wirtschaftsfunktion. Sie umfasst Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Familienmitglieder und die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten bzw. Ausgleichsleistungen der Familie gegenüber bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationsformen.

Des Weiteren erfüllt die Familie eine psychisch-emotionale Funktion, indem sie Identität stiftet, auch im Erwachsenenalter zu sozialer Identität und Selbstbild beiträgt und eine Basis für dauerhaft angelegte soziale Beziehungen innerhalb der erweiterten Familie bildet. Durch Verwandtschaftsbeziehungen entstehen bereits in der Kindheit persönliche Bindungen von hoher emotionaler Bedeutung. Die engen Beziehungen werden später meist auf Lebens- und Ehepartner der Verwandten erweitert und bis ins hohe Alter aufrechterhalten. Sie werden durch Familienbesuche und Familienfeste zelebriert.[17]

In modernen Gesellschaften werden politische, religiöse, wirtschaftliche und erzieherische Funktionen der Familie zum Teil auf andere gesellschaftliche Institutionen übertragen (etwa Staaten, politische Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) und treten im Familienalltag dann zurück, was sich in Notzeiten durchaus rasch ändern kann.

Ur- und frühgeschichtlichen Gesellschaften wird gelegentlich eine familienlose Organisation hypothetisch zugeschrieben. Auch in manchen indigenen Stammesgesellschaften der Neuzeit werden Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beobachtet, die kernfamilienlos erscheinen, jedoch nicht unbedingt familienlos sind. Die Soziologie vermutet mit umfangreichem Material zumindest eine „Universalität der Kernfamilie“ (Needham).

Familienformen Bearbeiten

Provinzialrömische Familie. Antikes Tonmodel aus Köln.

Die biblische Heilige Familie

→ Hauptartikel: Familienformen

Im westlichen bzw. europäischen Kulturkreis wird heute unter „Familie“ meist die so genannte Kernfamilie verstanden, das heißt Eltern – auch Alleinerziehende – und deren Kinder. Die Kernfamilie erscheint in den meisten dieser Gesellschaften als überwiegend vorkommendes Modell. Andere Formen, wie Wohngemeinschaften oder das Zusammenleben zweier Elternteile mit je eigenen Kindern (ob verheiratet oder nicht), nehmen zumindest in Deutschland zu.[18] Begrifflich darf die „Kernfamilie“ in diesem Sinn nicht mit der „Kleinfamilie“ verwechselt werden, die wenig Mitglieder umfasst; eine „Kernfamilie“ mit zwölf ehelichen Kindern ist keine „Kleinfamilie“.

Wandel der Familienstruktur – Die bürgerliche Kleinfamilie (etwa 1850–1950) Bearbeiten

Bulgarische Familie um 1912

US-amerikanische Kleinfamilie beim Fernsehen, etwa 1958

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Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstand auch eine stark normative Vorstellung der Familie. Diese Vorstellung entwickelte sich bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, um dann folgendes Leitbild zu bieten:

verheiratetes Elternpaar, oft mit Entscheidung fĂĽr Ehepartner aus Liebe (Liebesheirat)

eigene (leibliche) Kinder

Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmĂĽndigen Kindern

lebenslange, monogame, heterosexuelle Ehe

Traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Der Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität („Familienvorstand“); die Mutter hatte in etwa 70 % der Fälle einen Nebenerwerb und stand der Haushaltsorganisation vor (Schlüsselgewalt).

Heute kennt die Familiensoziologie mehrere charakteristische Formen. Die traditionelle Familie hat nach wie vor eine hohe Wertigkeit und entspricht dem Lebensplan der meisten jungen Menschen. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen, einer Zunahme des Singledaseins, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer Zunahme der Frauenerwerbsarbeit, verkürzter Dauer partnerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft in entsprechend mehreren Intervallen (serielle Monogamie) feststellbar.

Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewusst gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur) Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch in Frage gestellt.

Pluralisierung der Lebensformen (ab dem späten 20. Jahrhundert) Bearbeiten

Eine Regenbogenfamilie (2007)

Deutsche Briefmarke von 1994 zum „Internationalen Jahr der Familie“

In der alten Bundesrepublik war die Entwicklung nach 1960 von wenigen Schüben gekennzeichnet. Ende der 1960er-Jahre setzte ein erster intensiver Wandlungsschub ein, der Anfang der 1980er-Jahre endete. In diesem Zeitraum kam es zu einem starken Absinken der Geburtenrate (1965–1975), einem Rückgang der Heiratsneigung (1963–1978) und einem raschen Anstieg der Scheidungshäufigkeit (1969–1984). In dieser Zeit wurde durch eine Gesetzesreform eine weitgehende rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie erreicht (1977). Danach schloss sich eine Phase relativer Stabilität an, die bis Anfang der 1990er-Jahre andauerte. Während die Geburtenrate seit 1975 in Westdeutschland bis heute nahezu konstant blieb, stieg die Scheidungsquote seit 1992 deutlich, gleichzeitig nahm die Heiratsneigung ab. Seit 2005 blieb die Scheidungshäufigkeit wieder konstant und der Rückgang der Heiratsneigung verlor an Dynamik. Kennzeichnend für den zweiten Entwicklungsschub seit Mitte der 1990er-Jahre sind auch die Veränderungen der rechtlichen Position des Kindes und der Eltern-Kind-Beziehung durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1990/91, die Gleichstellung nichtehelicher Kinder 1998, das Gewaltverbot in der Erziehung 2000 und das gemeinsame Sorgerecht auch für nichtverheiratete Eltern 2010.[19]

Durch die demographische Entwicklung und den Wandel der Lebensformen seit den 1960er Jahren hat die moderne Kleinfamilie ihre Stellung eingebüßt und befindet sich in Konkurrenz mit zahlreichen anderen alternativen Formen des Zusammenlebens von Angehörigen verschiedener Generationen. In diesem Zusammenhang wird von einer „Pluralisierung der Lebensformen“ gesprochen. Anzeichen hierfür sind die sinkende Geburtenzahl, der Rückgang der Eheschließungen und das Ansteigen der Scheidungen.

Der Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich in der Zurückhaltung vieler, eine Familie zu gründen, auch in der Form, dass häufiger als früher Verheiratete dauerhaft kinderlos bleiben. Die Bundesbürger nennen im Wesentlichen drei Gründe gegen eine Familiengründung:[20]

62 %: der Wunsch, lieber frei und unabhängig zu bleiben

61 %: das Gefühl sich Kinder und den eigenen Lebensstandard mit Kindern nicht leisten zu können

59 %: die eigene berufliche Karriere dann vernachlässigen zu müssen

Vor allem aber zeigt sich der Wandel in der Anzahl der Alleinerziehenden sowie der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Durch die hohe Scheidungsrate entstehen auch immer mehr Stieffamilien (im deutschen Sprachraum auch „Patchwork-Familien“ genannt, in der Soziologie auch „Fortsetzungsfamilien“[21]), in denen Kinder unterschiedlicher Herkunft leben. Als Ursache für diese Entwicklung wird der seit den 1970er Jahren beschleunigte Wertewandel gesehen.

Sichtbaren Ausdruck fand der Wertewandel nach der Bundestagswahl 1998. Kurz nach ihrem Amtsantritt machte die Bundesfamilienministerin Christine Bergmann den familienpolitischen Leitsatz der neuen Bundesregierung bekannt: „Familie ist, wo Kinder sind.“[22] Die Ministerin konkretisierte ihre Aussage mit den Worten: „Familie ist das Zusammenleben von Erwachsenen mit Kindern. Auch Alleinerziehende und Paare ohne Trauschein, die Kinder aufziehen, sind Familien. Jede andere Definition wäre eine grobe Mißachtung der Realität.“ Die Interviewer-Frage, ob auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kind(ern) als „Familie“ eingestuft werden könnten, verneinte Christine Bergmann nicht.

Das Statistische Bundesamt trug beim Mikrozensus 2011 der Definition von 1998 Rechnung, indem es unter der Kategorie „Familienhaushalte“ alle Haushalte mit Kindern in den Unterkategorien „Kinder unter 18 Jahren“ und „Kinder über 18 Jahren“ aufführte und dabei weder den Familienstand der Angehörigen der älteren Generation noch die Art der Verwandtschaftsbeziehungen innerhalb des Familienhaushalts berücksichtigte.[23]

2012 spitzte der Bevölkerungsforscher Jürgen Dorbritz die These Bergmanns zu, indem er explizit den Umkehrschluss aus ihr zog: „Wo Erwachsene ohne Kinder zusammenleben, ist keine Familie“.[24] Mit diesem Satz wollte er vor allem die seiner Ansicht nach falsche Steuerpolitik der Bundesregierung kritisieren: „Die Formen des Zusammenlebens wandeln sich ständig, heute leben gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern zusammen, bilokale Paare, die sich auf zwei Haushalte verteilen, Wochenendpaare. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Wo Erwachsene ohne Kinder zusammenleben, ist keine Familie – das sollte auch steuerlich berücksichtigt werden.“

Dass Zusammenlebende ohne Kinder keine „Familie“ bilden, ist ebenfalls eine implizite Annahme des Mikrozensus 2011, der unter der Kategorie „Familienhaushalt“ keine kinderlosen Paare berücksichtigt.

Im Kontext eines Family Mainstreamings ist allerdings zu berücksichtigen, dass es familiäre Verpflichtungen der „Sandwich-Generation“ nicht nur gegenüber der nachfolgenden, sondern auch gegenüber der vorangegangenen Generation gibt. Menschen in einer „Empty-Nest-Situation“ können durch Zuzug eines noch lebenden Elternteils wieder einen „Familienhaushalt“ bilden, der zwar nicht die Kriterien des Mikrozensus 2011 erfüllt, wohl aber das Kriterium „Zusammenleben von Angehörigen mehrerer Generationen in einem Haushalt“.

Neben der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene alternative Formen des Zusammenlebens verschiedener Generationen herausgebildet:

Alleinerziehendenhaushalt

nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kind(ern)

getrennt lebende Paare mit gemeinsamen Kind(ern), die abwechselnd bei beiden Erziehungsberechtigten wohnen

Fernbeziehung oder Commuter-Ehe (beide Partner arbeiten unter der Woche getrennt wohnend und sehen sich oft nur am Wochenende) mit Kind(ern), die gewöhnlich bei einem der beiden Partner wohnen

Wohngemeinschaft Erwachsener mit Kind(ern), auch ohne leibliche Elternschaft oder Adoption

gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit Kind(ern)

gleichgeschlechtliche Ehe mit Kind(ern)

Regenbogenfamilie

Kinder mit mehreren (biologischen und sozialen) Müttern und Vätern (Adoptiv-Familien oder Stieffamilien); man spricht auch von sogenannten „binuklearen Familien“, wenn die geschiedenen – nicht sorgeberechtigten – Elternteile den Kontakt mit ihren Kindern aufrechterhalten

polyamore Familien, also Familien mit mehr als einer Partnerschaft zwischen den (mindestens drei) Erwachsenen

Manchmal wohnen Kinder nicht im Haushalt der Eltern, sondern in Pflegefamilien, bei ihren Großeltern, in einem Kinderheim oder anderswo. Gründe dafür können Krankheit, Tod oder Drogensucht eines Elternteils sein. Im Falle sehr junger Mütter sind Mehrgenerationenhaushalte häufig. Von einer „Familie“ kann man in diesen Fällen dann sprechen, wenn die Kinder nicht nur zeitweilig oder vorübergehend mit den Erwachsenen zusammenleben.

Die über das Zusammenleben definierten Gemeinschaften bleiben bei zunehmendem Alter der Beteiligten im Falle von Zwei-Generationen-Haushalten so lange bestehen, bis der letzte Angehörige der einen Generation aus dem Haushalt der anderen Generation auszieht. Dennoch bleiben auch bei fortschreitendem Alter der Beteiligten familientypische Beziehungen bestehen, und zwar einerseits durch familien- und erbrechtliche Regelungen, zum anderen durch oft fortbestehende emotionale Bindungen zwischen den Generationen.

Durch den durchschnittlich früheren Todeseintritt bei Männern kommt es nach dem Auszug erwachsen gewordenen Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt zu weiteren alterstypischen weiteren Veränderungen der Lebensformen:

Einpersonenhaushalt einer Witwe

seltener: Einpersonenhaushalt eines Witwers

Zwei- oder Mehrgenerationenhaushalt mit Witwe/Witwer (in der Regel zieht dabei die verwitwete Person in den Haushalt eines der Kinder)

funktionelle „Großfamilie“ – eine der Altenheimformen

funktionelle „kleine Familie“ – eine Form der Hausgemeinschaft überwiegend Älterer (nicht verwandt)

Der voranschreitenden Individualisierungsprozess und den stattfindenden sozial-strukturellen Differenzierungsprozess in der Gesellschaft erleichtert es dem Einzelnen, für die eigene Lebensgestaltung aus einer großen Zahl an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten auszuwählen. Hinzu kommt der soziale Wertewandel, durch den traditionelle Pflicht- und Akzeptanzwerte immer mehr an Bedeutung verlieren, während Selbstverwirklichungswerte und die Planung eines individuellen Lebensentwurfes immer höher eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die Institution der Ehe zu. Denn diese hat für die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse (z. B. Sexualität) und als materielle Versorgungsinstanz (für die Frau) an Bedeutung verloren. Auch in Ehen und allgemeiner in Kernfamilien mit zwei Erwachsenen findet eine Pluralisierung der familiären Erwerbsarrangements statt: das vor allem in Westdeutschland vorherrschende Leitbild Ernährermodell wird zunehmend durch das Zuverdienermodell oder auch das Doppelversorgermodell (etwa Doppelkarrierepaare) abgelöst. Aus dem traditionellen Dasein für andere (Familie, Elternschaft), wurde immer stärker die Gestaltung eines selbst bestimmten Leben. Verantwortlich für diesen Wandel der Familienstrukturen sind unter anderem:

Das Humankapital, über das die durchschnittliche junge Frau verfügt, nähert sich dem gleich alter Männer an. Vor allem die mit dem Verzicht auf eine Berufstätigkeit verbundene Einkommenseinbuße und die hohe Wertschätzung ihres Berufs veranlassen viele Frauen, sich für den Beruf und gegen die Elternschaft zu entscheiden, und zwar oft auch dann, wenn sie eine Ehe eingegangen sind. Oft haben auch Frauen, die Einkommenseinbußen hinzunehmen bereit wären, grundsätzliche Zweifel an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insgesamt entscheiden sich mehr Männer als Frauen gegen die Gründung einer Familie. Als Gründe werden der Vorrang von privaten Interessen und Freiheiten sowie die Angst angegeben, der (vermeintlichen) Aufgabe als Haupternährer der Familie nicht gewachsen zu sein.

Volkswirtschaftlich betrachtet, verringert die tendenziell steigende Frauenerwerbsquote die Zahl derjenigen, die ältere Angehörige selbst pflegen (können). Dadurch und durch den zunehmenden Anteil Kinderloser unter den Pflegebedürftigen nimmt der Anteil professionell zu Pflegender zu.

Die Anzahl eigener Kinder fĂĽr die individuelle Altersvorsorge erscheint oft als bedeutungslos.

Da das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und es immer mehr Hochbetagte gibt, gehören Menschen durchschnittlich immer länger der „Sandwich-Generation“ an und haben sogar als Ruheständler oft noch lebende Eltern.

Der Zeitaufwand fĂĽr die Arbeit im Haushalt nimmt aufgrund des technischen Fortschritts und neuartiger, fĂĽr viele erschwinglicher Dienstleistungsangebote ab.

Die Reform des Familienrechts (insbesondere des Scheidungsrechts 1976) brachte neben der Vereinfachung der Scheidung eine Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung von der Fürsorge des Staates auf den besser verdienenden ehemaligen Ehepartner bei denjenigen, die nach altem Recht schuldig geschieden worden wären. In einem zweiten Schritt wurde das Recht des geschiedenen, schlechter verdienenden ehemaligen Ehepartners auf Ehegattenunterhalt eingeschränkt (Hausfrauenehe als „Auslaufmodell“).

Auch durch bessere Verhütungsmethoden ist eine effektivere Geburtenkontrolle möglich.

Die Kritik an der „Normalfamilie“ durch die 68er-Generation und der Feminismus (veränderte Rollenbilder) bewirkten bei vielen einen Bewusstseinswandel.

In Deutschland können nicht mehr als zwei Erwachsene das Sorgerecht für Kinder ausüben; auch die Geburtsurkunde wird nur auf ein oder zwei Eltern ausgestellt. Sorgt eine dritte Person für ein Kind, ist für Arztbesuche usw. jeweils eine Vollmacht für sie nötig. Ein Dritter kann ein Kind nicht adoptieren, ohne dass einer der anderen den Elternstatus verliert. Allerdings ist das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen, nicht notwendigerweise auf zwei Personen beschränkt.[25] Kritiker bemängeln, dass politisch und gesellschaftlich nicht angemessen berücksichtigt werde, dass es von Vorteil sein kann, wenn sich mehr als zwei Erwachsene zu einer Familie zusammenfinden.[26]

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:

Juristische Definitionen (nicht nur im deutschen Recht) darüber fehlen, wer zu einer Familie gehört und wer nicht sowie welche Rechte und Pflichten Angehörige einer als „Familie“ definierten Gruppe haben. --CorradoX (Diskussion) 10:13, 15. Aug. 2019 (CEST)

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Familienbezogene Wissenschaften Bearbeiten

Wegen ihrer Funktionenvielfalt befassen sich zahlreiche Wissenschaften mit der Familie. Als Familienwissenschaften zu nennen wären (alphabetisch):

die Ethnologie (besonders ihre Studien zur Verwandtschaft)

die Geschichtswissenschaft (besonders im Rahmen ihrer Hilfswissenschaften Genealogie und Heraldik)

die Geographie (besonders im Prozess des demografischen Wandels und in der Auswirkung auf die Stadtgeographie)

die Medizin (siehe etwa Familienmedizin, Hausgeburt)

die Ă–kotrophologie (Haushaltswissenschaft)

die Pädagogik (siehe etwa Hausaufgabe)

die Psychologie (etwa die Entwicklungspsychologie, Familientherapie)

die Rechtswissenschaft (besonders im Familien- und Erbrecht)

die Soziologie (besonders die hier bereits herangezogene Familiensoziologie)

die Theologie (siehe die theologische Ethik)

die Volkskunde (besonders die Subdisziplin volkskundliche Familienforschung)

die Volkswirtschaftslehre (besonders innerhalb der Sozialpolitik die Familienpolitik)

Auch zu berücksichtigen sind familienbezogene Berufsspezifikationen, wie etwa in der sozialen Arbeit, Altenpflege und anderen Tätigkeiten.

  • Fakten dazu 1994 Deutschland

Internationale Jahre und Dekaden

Von den Vereinten Nationen (UNO) ausgerufene Internationale Jahre waren, sind oder werden sein:

 

Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 

1          Internationale Jahre

1.1       1950–1969

1.2       1970–1979

1.3       1980–1989

1.4       1990–1999

1.5       2000–2009

1.6       2010–2019

2          Internationale Dekaden

3          Siehe auch

4          Einzelnachweise

5          Weblinks

Internationale Jahre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] 

1950–1969[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1957/1958: Internationales Geophysikalisches Jahr

1959/1960: WeltflĂĽchtlingsjahr

1961: Internationales Jahr der Gesundheit und medizinischen Forschung

1964/1965: Internationales Jahr der ruhigen Sonne

1965: Internationales Jahr der Kooperation

1966: Internationales Jahr des Reises

1967: Internationales Jahr des Tourismus

1968: Internationales Jahr der Menschenrechte

1970–1979[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1970: Internationales Jahr der Bildung

1971: Internationales Jahr zur Bekämpfung des Rassismus und der Rassendiskriminierung

1972: Internationales Jahr des Buches

1974: Weltbevölkerungsjahr

1975: Internationales Jahr der Frau

1978/1979: Internationales Anti-Apartheid-Jahr

1979: Internationales Jahr des Kindes

1980–1989[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1981: AtatĂĽrk-Jahr

1981: Internationales Jahr der Behinderten

1982: Internationales Jahr der Mobilisierung von Sanktionen gegen SĂĽdafrika

1983: Internationales Jahr der Kommunikation

1984: Jahr der Frauen in SĂĽdafrika

1985: Jahr der Vereinten Nationen

1985: Internationales Jahr der Jugend 1985

1986: Internationales Jahr des Friedens

1987: Internationales Jahr zur Beschaffung von UnterkĂĽnften fĂĽr Obdachlose

1990–1999[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1990: Internationales Jahr der Literatur

1992: Internationales Jahr des Weltraums

1993: Internationales Jahr der indigenen Völker

1994: Internationales Jahr der Familie

1994: Internationales Jahr des Sports und des Olympischen Ideals

1995: Internationales Jahr des Gedenkens an die Opfer des Zweiten Weltkriegs

1995: Internationales Jahr der Toleranz

1996: Internationales Jahr der Armut

1998: Internationales Jahr des Ozeans

1999: Internationales Jahr der älteren Menschen

2000–2009[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2000: Internationales Jahr der Danksagung

2000: Kultur des Friedens

2001: Internationales Jahr der Mobilisierung gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz

2001: Internationales Jahr der Freiwilligen (IJF)

2001: Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen

2002: Internationales Jahr des Ă–kotourismus

2002: Internationales Jahr der Berge

2002: Internationales Jahr des Kulturerbes

2003: Internationales Jahr des SĂĽĂźwassers

2004: Internationales Jahr zum Gedenken an den Kampf gegen die Sklaverei und an ihre Abschaffung

2004: Internationales Jahr des Reises (Internationales Reis-Jahr)

2005: Internationales Jahr des Sports und des Sportunterrichts

2005: Internationales Jahr der Kleinstkredite

2005: Internationales Jahr der Physik

2006: Internationales Jahr der WĂĽsten und WĂĽstenbildung

2007: Internationales Heliophysikalisches Jahr

2007: Internationales Jahr der Delphine

2008: Internationales Jahr des Planeten Erde

2008: Internationales Jahr des Frosches

2008: Internationales Jahr der Riffe

2008: Internationales Jahr der Kartoffel

2008: Internationales Jahr der Sprachen

2008: Internationales Jahr der sanitären Grundversorgung

2009: Internationales Jahr der Astronomie

2009: Internationales Jahr der Aussöhnung

2009: Internationales Jahr der Naturfasern

2009: Internationales Jahr des GorillasBriefmarke der DDR (1983): Internationales Jahr der Kommunikation

2010–2019[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2010: Internationales Jahr der biologischen Vielfalt

Internationales Jahr für die Annäherung der Kulturen

2010/2011: Internationales Jahr der Jugend 2010/2011

2011: Internationales Jahr der Wälder

Internationales Jahr der Chemie

Internationales Jahr der Menschen afrikanischer Abstammung

2012: Internationales Jahr der Genossenschaften

Internationales Jahr der erneuerbaren Energie fĂĽr alle

Internationales Jahr der Fledermaus

2013: Internationales Jahr der Zusammenarbeit im Bereich Wasser

Internationales Jahr der Quinoa[1][2]

2014: Internationales Jahr der Kristallographie[3]

Internationales Jahr der kleinen Inselentwicklungsländer

2015: Internationales Jahr des Lichts

Internationales Jahr der Böden

2015/16: Internationales Jahr der Karten[4]

2016: Internationales Jahr der Geographie

Internationales Jahr der HĂĽlsenfrĂĽchte

2017: Internationales Jahr des nachhaltigen Tourismus fĂĽr Entwicklung

2018: Internationales Jahr des Riffs

2019: Internationales Jahr des indigenen Sprachen

‎Internationales Jahr der Moderation‎

Internationales Jahr des Periodensystems der chemischen Elemente

2022: Internationales Jahres der Fischerei und Aquakultur

2024: Internationales Jahr der Kamele

Internationale Dekaden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1960–1970 UN-Dekade für Entwicklung

1970–1979 Erste Abrüstungsdekade

1971–1980 2. UN-Dekade für Entwicklung

1973–1983 UN-Dekade gegen Rassismus

1976–1985 UN-Dekade für Frauen

1978–1988 UN-Dekade für Transport und Telekommunikation in Afrika

1980–1989 UN-Dekade für industrielle Entwickelung in Afrika

1980–1989 Zweite Abrüstungsdekade

1980–1990 3. UN-Dekade für Entwicklung

1980–1990 Internationale Dekade für das Recht auf Zugang zu Sauberen Wasser und Sanitäranlagen

1983–1992 UN-Dekade für benachteilige Menschen

1983–1993 2. UN-Dekade gegen Rassismus

1988–1997 Weltdekade für kulturelle Entwicklung

1990–1999 Dritte Abrüstungsdekade

1990–1999 Internationale Dekade für Katastrophenvorbeugung

1990–1999 Völkerrechtsdekade der Vereinten Nationen

1990–2000 Internationale Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus

1991–2000 Dekade der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

1991–2000 Vierte Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen

1991–2000 2. UN-Dekade für Transport und Telekommunikation in Afrika

1991–2000 2. UN-Dekade für industrielle Entwickelung in Afrika

1993–2003 Drittes internationales Jahrzehnt zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung

1994–2004 Internationales Jahrzehnt der indigenen Völker der Erde

1995–2004 UN-Dekade für Menschenrechtsbildung

1997–2006 UN-Dekade zur Bekämpfung der Armut

2001–2010 UN-Dekade zur Bekämpfung der Malaria

2001–2010 Zweite Internationale Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus

2001–2010 Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zugunsten der Kinder dieser Welt

2001–2010 2. UN-Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus

2003–2012 UN-Literatur-Dekade: Bildung für Alle

2005–2014 Zweites internationales Jahrzehnt der indigenen Völker der Erde

2005–2014 UN-Dekade für nachhaltige Entwicklung

2005–2015 UN-Dekade für das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser

2006–2016 UN-Dekade für Wiederherstellung zerstörter Regionen (nach Tschernobyl)

2008–2017 UN-Dekade zur Bekämpfung der Armut

2010–2020 UN-Dekade zur Bekämpfung der Desertifikation

2011–2020 UN-Dekade zur Verbesserung der Straßenverkehr Sicherheit

2011–2020 3. UN-Dekade für die Beseitigung des Kolonialismus

2011–2020 UN-Dekade für die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt

2014–2024 UN-Dekade für regenerative Energiegewinnung für alle

2015–2024 UN-Dekade für die Menschen afrikanischer Herkunft

2021–2030 UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung[5]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weltdekade

Liste der Gedenktage und Aktionstage (Internationale Tage und Wochen)

Europäisches Jahr

Die Vereinten Nationen (kurz VN; englisch United Nations, kurz UN; auch Organisation der Vereinten Nationen (OVN) oder UNO (von englisch United Nations Organization); französisch Organisation des Nations unies (kurz ONU)) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.

Schnelle Fakten Vereinte Nationen VN, UN/UNO ...

Blick auf die United Nations Plaza und das Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City

Palais des Nations in Genf

UNO-City in Wien

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemäß ihrer Charta die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen, humanitären und ökologischen Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele der UNO).

Die Vereinten Nationen selbst sowie viele ihrer Unterorganisationen haben für ihre Verdienste den Friedensnobelpreis erhalten; zusammengenommen sind sie die am häufigsten so Ausgezeichneten. Im Jahre 2020 feierte sie ihr 75-jähriges Bestehen.

GrĂĽndungsgeschichte

→ Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen

Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen in den Haager Friedenskonferenzen und im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden in der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA aus innenpolitischen Gründen kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.

US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Deklaration der Vereinten Nationen auf die Prinzipien der Atlantik-Charta.

Durch die Mitarbeit der Sowjetunion und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es am 30. Oktober 1943 zur Moskauer Deklaration der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten.

Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Als erster Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten die Charta und boten den Vereinten Nationen als Sitz New York an. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.

Aufgaben und Ziele

Nach Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen sind die Hauptaufgaben der UNO:

die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit

die Entwicklung besserer, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen

die internationale Zusammenarbeit, Lösung globaler Probleme und Förderung der Menschenrechte

der Mittelpunkt zu sein, an dem die Nationen diese Ziele gemeinsam verhandeln.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Menschenrechtspakte und -abkommen

→ Hauptartikel: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Charta um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ergänzt. Darin verkündeten erstmals alle Staaten gemeinsam grundlegende Menschenrechte, die für jeden Menschen gleichermaßen gelten. Auch wenn diese Erklärung keinen bindenden Charakter für die Mitgliedsstaaten hat, ist sie ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte und ein wichtiges Rechtsdokument für internationale Politik.

1966 wurden dann von der Vollversammlung der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – nunmehr als rechtsverbindliche Dokumente – angenommen. Auf sie folgten diverse weitere für die jeweiligen Unterzeichnerstaaten bindende Menschenrechtsabkommen.

Millennium-Entwicklungsziele

→ Hauptartikel: Millenniums-Entwicklungsziele

2001 wurden von der UNO, der Weltbank, dem IWF und dem Development Assistance Committee der OECD die sogenannten Millennium-Entwicklungsziele postuliert. Dies sind folgende acht Entwicklungsziele, die bis zum Jahre 2015 erreicht werden sollten und deren oberstes Ziel die globale Zukunftssicherung ist:

Bekämpfung von extremer Armut und Hunger

Primärschulbildung für alle

Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen

Senkung der Kindersterblichkeit

Verbesserung der Gesundheitsversorgung der MĂĽtter

Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten

Ă–kologische Nachhaltigkeit

Aufbau einer globalen Partnerschaft fĂĽr Entwicklung.

Friedenssicherung / Friedenserzwingung

Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Grenzgebiet von Eritrea und Ă„thiopien

Bolivianischer „Blauhelm“-Soldat bei einer Übung in Chile

Friedensnobelpreis 2001 für die Vereinten Nationen – Urkunde in der Lobby des UN-Hauptquartiers in New York City

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird,

„… den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“

– UN-Charta, Art. 1 Ziff. 1

Die Vereinten Nationen haben durch die freiwillige Einbindung ihrer Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:

„Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

– UN-Charta, Art. 2 Ziff. 4

Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitels VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonstige nichtmilitärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen beschließen kann, muss er zunächst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellen. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kann sowohl Empfehlungen an die UN-Mitglieder als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten aussprechen.

Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch ein direktes militärisches Eingreifen durch die UN selbst oder durch entsprechend mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von Truppen unter dem direkten Kommando der UN ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (UN-Charta, Art. 41).

Eine Skulptur auf der Visitor’s Plaza vor dem UN-Gebäude in New York versinnbildlicht das Ziel der Friedenssicherung durch die Darstellung eines Revolvers mit zugeknotetem Lauf. Die Skulptur wurde vom schwedischen Künstler Carl Fredrik Reuterswärd geschaffen und trägt den Namen „Non-Violence“ (Gewaltlosigkeit). Sie ist ein Geschenk der Regierung Luxemburgs an die Organisation.

Siehe auch: Sonderausschuss für Friedenssicherungseinsätze

„Blauhelme“ / „Grünhelme“

→ Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen und Liste der UN-Missionen

Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UN. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten tragen zur leichteren Erkennbarkeit neben der Uniform ihres Landes entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UN-Abzeichen. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 haben die UN bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt – nicht aber zur Friedensherstellung.

Siehe auch: Friedensmission

Bei friedenserzwingenden Einsätzen gemäß Kapitel VII der UN-Charta findet keine abweichende Kennzeichnung der Soldaten von ihren nationalen Uniformen statt. In der Geschichte der Vereinten Nationen gab es bisher zwei friedenserzwingende Missionen:

Koreakrieg von 1950 bis 1953

Zweiter Golfkrieg um Kuwait 1990

Beim Kosovokrieg von 1999 autorisierte der UN-Sicherheitsrat einzelne Militäraktionen von NATO-Staaten. Beim Krieg in Afghanistan ab 2001 autorisierte der Sicherheitsrat den Aufbau der ISAF-Schutztruppe.

Siehe auch: Friedenserzwingung und Humanitäre Intervention

Organe

Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Hauptorgane

Weitere Informationen UN-Generalversammlung, UN-Sekretariat ...

Nebenorgane

Eine Lockheed C-130 des World Food Programs liefert im Sudan Hilfspakete mit Nahrung aus

UNICEF-Kinder-Botschafter Bilaal Rajan in Malawi

Ein UNHCR-Mitarbeiter berät sich mit einem US-Marine in Jordanien

Nebenorgane der UN können von der Generalversammlung nach Artikel 22 der Charta und vom Sicherheitsrat nach Artikel 29 der Charta eingesetzt werden. Sie berichten zumeist ihren einsetzenden Hauptorganen, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.

Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlĂĽsseln:

Entwicklungspolitische Hilfsprogramme

Menschenrechtsrat (HRC) in Genf (Schweiz)

Entwicklungsprogramm (UNDP) in New York (USA)

Umweltprogramm (UNEP) in Nairobi (Kenia)

Kinderhilfswerk (UNICEF) in New York (USA)

Konferenz fĂĽr Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Genf (Schweiz)

Welternährungsprogramm (WFP) in Rom (Italien)

Welternährungsrat (WFC) in Rom (Italien)

Bevölkerungsprogramm (UNFPA) in New York (USA)

AbrĂĽstungskonferenz (UNCD) in Genf (Schweiz)

Humanitäre Angelegenheiten

Hochkommissar fĂĽr Menschenrechte (UNHCHR) in Genf (Schweiz)

Hochkommissar fĂĽr FlĂĽchtlinge (UNHCR) in Genf (Schweiz)

Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA, Office for the Coordination of Humanitarian Affairs)

Hilfsprogramm für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Gaza (Palästinensische Autonomiegebiete)

Katastrophenhilfe (UNDRO) in Genf (Schweiz)

Drogenkontrollprogramm (UNODC) in Wien (Ă–sterreich)

Weltsiedlungskonferenz (HABITAT) in Nairobi (Kenia)

Sicherheitspolitische Nebenorgane

Friedenssicherungsmissionen wie z. B. UNAMA und UNTAC

Territoriale Verwaltungsmissionen wie z. B. UNMIK und UNTAET

Ad-hoc-Strafgerichte wie z. B. ICTY in Den Haag (Niederlande) und ICTR in Arusha (Tansania)

Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten

Universität der Vereinten Nationen (UNU) mit ihrem Hauptsitz in Tokio (Japan)

Institut fĂĽr Ausbildung und Forschung (UNITAR) in Genf (Schweiz)

Sonderorganisationen

→ Hauptartikel: Sonderorganisationen der Vereinten Nationen

Die Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständige Organisationen, die durch nach Artikel 63 der Charta geschlossene völkerrechtliche Abkommen mit den UN verbunden sind. Dies sind derzeit (2017) 17 Organisationen. Ihre Zusammenarbeit mit den UN und untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Weitere Informationen AbkĂĽrzung, Logo/Flagge ...

Generalsekretäre

→ Hauptartikel: Generalsekretär der Vereinten Nationen

António Guterres – derzeitiger Generalsekretär der Vereinten Nationen

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der Vorsitzende des UN-Sekretariats und somit höchster Verwaltungsbeamter der UNO. Außerdem repräsentiert er die UNO nach außen und ist somit meist das bekannteste Gesicht der Organisation.

Weitere Informationen Amtszeit, Generalsekretär ...

Organisation

Mitglieder

→ Hauptartikel: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen

Mit der Aufnahme SĂĽdsudans im Jahre 2011 wuchs die Zahl der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf 193. Damit kann sie nahezu universelle Geltung beanspruchen.

Die 51 GrĂĽndungsmitglieder der UN im Jahr 1945 waren:

Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China (heute die Volksrepublik China), Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Venezuela und Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik.

1955 traten unter anderem Italien und Ă–sterreich den Vereinten Nationen bei. 1973 folgten nach dem Grundlagenvertrag die Deutsche Demokratische Republik als 133. und die Bundesrepublik Deutschland als 134. Mitglied. Liechtenstein schlieĂźlich 1990, die Schweiz nach einer Volksinitiative 2002.

Der erhebliche Anstieg in der Mitgliederzahl seit der Gründung ergibt sich insbesondere als Folge der Dekolonialisierung, in deren Verlauf eine beträchtliche Anzahl von neuen Staaten entstanden und den Vereinten Nationen beitraten.

Belarus und Ukraine waren neben der Sowjetunion gleichberechtigte Gründungsmitglieder, wobei sich die Mitgliedschaft der Sowjetunion auf die gesamte UdSSR unter Einbeziehung von Belarus und der Ukraine erstreckte. Damit war die Sowjetunion faktisch mit drei Stimmen in den Vereinten Nationen vertreten. Seit der Auflösung der UdSSR im Dezember 1991 wird die sowjetische Mitgliedschaft von der Russischen Föderation wahrgenommen; die übrigen ehemaligen Sowjetrepubliken haben sich teilweise bereits kurz vor und teilweise nach der Auflösung erfolgreich um eine eigenständige Mitgliedschaft beworben.

Keine Mitglieder sind unter anderem die Vatikanstadt (während die völkerrechtliche Vertretung des Papstes, der Heilige Stuhl, jedoch einen nichtstaatlichen Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten Palästina (seit 29. November 2012 ebenfalls mit Beobachterstatus), (West-)Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara) und Kosovo sowie die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die kaukasischen Republiken Abchasien und Südossetien, die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier eine Sonderstellung ein, da sie von 1945 bis 1971 das Gründungsmitglied China innerhalb der Vereinten Nationen repräsentierte und damit den chinesischen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehatte. Im Jahr 1971 wurde auf eine Resolution der Generalversammlung hin die Vertretung Chinas dergestalt geändert, dass China seitdem nur noch von Delegierten der Volksrepublik China repräsentiert wird. Faktisch führte dies zu einem Ausscheiden Taiwans aus den Vereinten Nationen. Eine eigene (bzw. erneute) Mitgliedschaft Taiwans ist aufgrund der Ein-China-Politik der Volksrepublik China nicht zu erwarten, welche als Vetomacht die Aufnahme neuer Mitglieder blockieren kann.

Charta

→ Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen

Die Charta ist die „Verfassung“ und Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 51. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln. (Im Gegensatz dazu hatte die Satzung des Völkerbundes nur 26 Artikel.) Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UN, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Zielen und Grundsätzen.

Sitz

Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (Büro der Vereinten Nationen in Genf), Nairobi (Büro der Vereinten Nationen in Nairobi) und Wien (Büro der Vereinten Nationen in Wien). Dabei ist Genf wegen seiner zahlreichen UN-Organisationen der größte UN-Standort mit dem meisten Personal. In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Die UN-Sitze befinden sich nach offiziellem Sprachgebrauch nicht in dem jeweiligen Staat, sondern sind nur von diesen Staaten umgeben. In den UN gelten Regeln eigener Art, und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UN eine Art „internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch genießen ihre Einrichtungen völkerrechtliche Immunität, ähnlich wie Botschaften.

Siehe auch: Liste der Sitze von UN-Institutionen

Amts-, Arbeits- und weitere Sprachen

  • Condition: sehr gut erhalten, siehe Fotos
  • Erhaltungsgrad: XF/S (Extremely Fine/Superb)
  • Gebiet: Bundesrepublik
  • Jahr im Umlauf: 1990-1999
  • Herstellungsland und -region: Deutschland
  • Zertifizierung: Borek
  • Angebotsumfang: Einzelbrief
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