Huldigung zum 60. Regierungsjubiläum Kaiser Franz Joseph I.
Großformatiger Originaldruck von 1908.
Mit acht Fotoabbildungen:
Erzherzog Eugen. Großmeister des Deutschen Ritterordens.
Erzherzogin Maria Josepha. Höchste Schutzfrau des Sternkreuz-Ordens.
Feldzeugmeister Géza v. Fejérvary. Kanzler des Maria Theresien-Ordens.
Aladar Graf Zichy von Zich. Kanzler des königlich ungarischen St. Stephan-Ordens.
Franz Schiessl von Perstorff. Kanzler des Goldenen Vliess-Ordens.
Graf Artur Bylandt-Rheidt. Kanzler des Eisernen Kronen-Ordens.
Dr. Josef A. Freiherr von Helfert. Kanzler des Franz Joseph-Ordens.
Graf Franz Bellegarde. Kanzler des Elisabeth-Ordens.
Größe 248 x 338 mm.
Auf der Rückseite mit Text: Orden und Ehrenzeichen der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Dazu ein Faksimilie-Abdruck: Jugendbrief des Herzogs von Reichstadt (Napoleon II.) an Erzherzogin Marian Anna vom 5. Oktober 1821.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
100%-Echtheitsgarantie – kein Repro, kein Nachdruck!!!
Besichtigung jederzeit möglich.
100% guarantee of authenticity - not a reproduction, not a reprint!
Visit any time.
Bitte warten, hier kommt gleich ein großes Bild!!!
Aus großem Bildarchiv, weitere Angebote in meinem ebay-shop!
Out of a large archiv, more offers in my ebay shop!
Das Angebot wird als Sammlerstück verkauft - Urheberrechte sind im Kauf ausdrücklich NICHT enthalten!!!
This offer is sold as a collector's item only and no copyrights are being sold here.
Weitere historische Originale finden Sie in meinem ebay-shop!!!
For more original historical prints please take a look in my ebay-shop!!!
Versand ausschließlich per Einschreiben.
Zu Rückgabe und AGB bitte mich-Seite beachten. Die dort hinterlegten Informationen sind verbindlicher Bestandteil dieses Angebots/dieser Artikelbeschreibung!1908, 20. Jahrhundert, 60. Regierungsjubiläum, A-1010 Wien, A-1030 Wien, A-1100 Wien, Adel, Adelshäuser, adlig, Altösterreich, Alt-Österreich, Altwien, Alt-Wien, Amtsinsignium, Amtskette, Aristocracy, aristocratic, Aristokratie, Ars gratia artis, art history, Austriaca, Austriaco, Austria-Hungary, Austria-Ungheria, Austro Hungarian, Austro-Hungarian Empire, Bohéme, cultural history, Deutschtum, Donaumonarchie, Donau-Monarchie, Doppeladler, Doppelmonarchie, Dynastie, Dynastien, Edelleute, Ehrenritter, Ehrenzeichen, Elite, Emperor Franz Joseph of Austria-Hungary, Exzellenz, Familiengeschichte, Geheimbund, Geheimbünde, Gemälde, Genealogie, Gepränge, Geschichte, Geschichte, Geschlechter, Gesellschaftsleben, Großösterreich, Gründerzeit, gute alte Zeit, Habsburg, Habsburger, Habsburgerreich, Heraldik, Herrscher, Herrscherhaus, Herrscherhäuser, High Society, Historically, historicism, Historienbilder, Historisch, Historische Bilder, Historismus, history, Hochadel, Hochkultur, Hofburg, Hofstaat, Imperial and Royal Austrian Empire, k.u.k Monarchie, K.u.K., Kaiser Franz Josephs I., Kaiser von Österreich, Kaiserhaus, Kaiser-Jubiläums-Huldigung, Kaiserliche Hoheit , Kaiserzeit, Komtur, Kostümkunde, Krone, Kultur, Kulturgeschichte, Loge, Macht, Machthaber, Majestät, Monarch, Monarchie, mondäne Gesellschaft, nobels, nobility, Nostalgia, Nostalgie, Orden, Ordenstracht, Ornat, Ornatskette, Österreich, Österreichische Geschichte, Österreich-Ungarn, Patriarchat, Patriotismus, Person, Persönlichkeiten, Politik, Politikgeschichte, Portepee, Portrait, Porträt, Prominente, Rechtsritter, Regent, Residenz, Ritterorden, Säbel, Staatsoberhaupt, Stadtgeschichte Wien, Thron, Tracht, Tradition, Uniform, Vaterland, Vielvölkerstaat, Wappen, Zeitalter, Zeitgeschehen, Zeitgeschichte Erzherzog Eugen Ferdinand Pius Bernhard Felix Maria von Österreich (* 21. Mai 1863 in Groß Seelowitz, Mähren; † 30. Dezember 1954 in Meran, Südtirol) war Feldmarschall der k.u.k. Armee und der letzte weltliche Hochmeister des Deutschen Ordens (1894–1923), zugleich der bislang letzte aus dem Haus Habsburg. Leben Erzherzog Eugen wurde 1863 als jüngster Sohn Karl Ferdinands (1818–1874), eines Sohnes des Erzherzogs Karl von Österreich-Teschen geboren. Seine Mutter war Erzherzogin Elisabeth Franziska Maria (1831–1903), Tochter des Joseph Anton Johann von Österreich, des Palatin von Ungarn. Zu seinen älteren Brüdern zählte der k.u.k. Feldmarschall Friedrich (1856–1936) und Admiral Karl Stephan (1860–1933). Sowohl sein Vater als auch seine Mutter waren Enkel von Kaiser Leopold II., der damit gleich zweifacher Ur-Großvater Eugens ist bzw. war. Wie alle Mitglieder der Familie Habsburg erlernte er auch ein Handwerk als „zivilen“ Beruf, in seinem Fall Tischler. Im Jahr 1898 erwarb er die Festung Hohenwerfen in Salzburg und ließ diese zu seinem Fürstensitz ausbauen. Dort befand sich auch seine große Kunst- und Waffensammlung. Als die Festung 1931 durch Unachtsamkeit zu großen Teilen niederbrannte, finanzierte er deren Wiederaufbau. 1938 musste er das Anwesen an die nationalsozialistische Gauleitung verkaufen. Erzherzog Eugen folgte nach dem Tod seines Onkels Erzherzog Wilhelm 1894 diesem als letzter weltlicher Hochmeister des Deutschen Ordens nach. Unter seiner Führung wurde dieser zu einem rein geistlichen Orden umgewandelt. Als Oberhaupt des Deutschen Ordens war er auch seit 1894 Inhaber des berühmten Infanterieregiments „Hoch- und Deutschmeister“ Nr. 4. Am 11. Jänner 1897 wurde er in Igls bei Innsbruck zum Großoffizier des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem in der österreichischen Statthalterei investiert und war zuletzt Großkreuz-Ritter. Nach dem Weltkrieg verließ er im April 1919 Österreich und ging bis 1934 ins Exil nach Basel. Von der Schweiz übersiedelte er 1934 zunächst in das Deutschordensschloss Gumpoldskirchen. Auf Druck der Nationalsozialisten musste er allerdings nach Wien ziehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte er in Igls bei Innsbruck. Er starb nach einer überstandenen Lungenentzündung während einer Kur in Meran am 30. Dezember 1954. Seinem Wunsch entsprechend wurde er im Innsbrucker Dom (Dom zu St. Jakob) bestattet. Militärkarriere Eugen schlug wie zwei seiner älteren Brüder eine militärische Laufbahn ein. Mit 14 Jahren trat er bei den Tiroler Kaiserjägern in die k.u.k. Armee ein, am 27. Oktober 1877 wurde er Leutnant und am 1. Mai 1881 Oberleutnant. Von 1883 bis 1885 absolvierte er die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt und wurde zum Generalstabsoffizier ausgebildet. Am 1. November 1885 wurde er zum Hauptmann und am 23. Februar 1887 zum Rittmeister befördert. Zwischen 1887 und 1888 diente er im Husaren-Regiment Nr. 5 und am 26. Oktober 1888 wurde er zum Major befördert. Am 27. Oktober 1889 wurde er Oberstleutnant und zum Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 100 ernannt. Am 26. April 1890 wurde er Oberst und übernahm im folgenden Jahr das Husaren-Regiment Nr. 15. Am 28. Oktober 1893 wurde er zum Generalmajor befördert und übernahm die 9. Infanterie-Brigade in Olmütz. Am 26. April 1896 erreichte er den Rang eines Feldmarschallleutnants und erhielt das Kommando über die 25. Infanterie-Division. Am 27. April 1901 war er zum General der Kavallerie befördert worden und von 1900 bis 1908 Kommandierender General des XIV. Armeekorps in Innsbruck. Im Ersten Weltkrieg übernahm Eugen im Dezember 1914 als Nachfolger von Oskar Potiorek das Kommando über die Balkanstreitkräfte. Zusammen mit seinem Stabschef Alfred Krauß reorganisierte er die im Feldzug gegen Serbien stark angeschlagene 5. Armee, die infolge der Kriegserklärung Italiens im Mai 1915 an die neue Isonzofront verlegt wurde. Erzherzog Eugen wurde am 22. Mai 1915 zum Generaloberst befördert und übernahm am 27. Mai gegenüber Italien das Kommando der österreichischen Südwestfront. Zunächst leitete er die Verteidigung am Isonzo, verlegte sein Hauptquartier im Folgejahr aber nach Bozen. Während der Südtiroloffensive im Mai und Juni 1916 waren ihm die k.u.k. 11. Armee unter Viktor Dankl und die 3. Armee unter Hermann Kövess unterstellt. Erzherzog Eugen wurde am 23. November 1916 gemeinsam mit Franz Conrad von Hötzendorf zum Feldmarschall ernannt. Trotz der Erfolge der 14. Armee in der Zwölften Isonzoschlacht wurde er als Befehlshaber der österreichischen Süd-Westfront gegen den Willen des neuen Chefs des Generalstabs, Generaloberst Arz von Straußenburg, am 18. Dezember 1917 abgelöst und am 11. Jänner 1918 aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Ehrungen Der Erzherzog war Inhaber des K.u.k. Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4, des k.u.k Infanterie Regiments „Erzherzog Eugen“ Nr. 41 und Chef des Kürassier-Regiments „Graf Wrangel“ (Ostpreußisches) Nr. 3. Eugen war außerdem Inhaber höchster Orden: Orden vom Goldenen Vlies Stern und Kreuz der Großkomture des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern am 4. August 1915 Großkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens am 16. November 1915 Pour le Mérite mit Eichenlaub Pour le Mérite am 23. Mai 1916 Eichenlaub am 3. November 1917 Großkreuz des Militär-Maria-Theresia-Ordens am 15. Juli 1917 Ihm zu Ehren wurde 1957 im Kleinen Hofgarten in Innsbruck ein von Clemens Holzmeister und Hans Andre gestaltetes Denkmal errichtet. Außerdem wurde die Erzherzog-Eugen-Straße im Stadtteil Saggen nach ihm benannt. Trivia Da Erzherzog Eugen einer der ersten hochadligen Kraftfahrzeugbesitzer war, erhielt er das erste offizielle Kraftfahrzeugkennzeichen, das in Österreich-Ungarn ausgegeben wurde, nämlich A 1. Das Auto, einen Hispano-Suiza, erwarb er in Genf. Er stellte den Mechaniker Gottlieb Wiederkehr als Chauffeur an. Wiederkehr erhielt am 30. Jänner 1906 in Innsbruck die Fahrlizenz Nr. 1. Die Villa Eugen ist nach ihm benannt. Der Deutsche Orden, auch Deutschherrenorden, Deutschritterorden oder Deutschorden genannt, ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft. Mit dem Johanniter- und dem Malteserorden steht er in der (Rechts-)Nachfolge der Ritterorden aus der Zeit der Kreuzzüge. Die Mitglieder des Ordens sind seit der Reform der Ordensregel 1929 regulierte Chorherren. Der Orden hat gegenwärtig 1100 Mitglieder, darunter 100 Priester und 200 Ordensschwestern, die sich vorwiegend karitativen Aufgaben widmen. Der Hauptsitz befindet sich heute in Wien. Der vollständige Name lautet Orden der Brüder vom Deutschen Hospital Sankt Mariens in Jerusalem, lateinisch Ordo fratrum domus hospitalis Sanctae Mariae Teutonicorum Ierosolimitanorum. Aus der lateinischen Kurzbezeichnung Ordo Teutonicus leitet sich das Ordenskürzel OT ab. Die Ursprünge des Ordens liegen in einem Feldhospital bremischer und lübischer Kaufleute während des Dritten Kreuzzuges um 1190 im Heiligen Land bei der Belagerung der Stadt Akkon. Papst Innozenz III. bestätigte am 19. Februar 1199 die Umwandlung der Spitalgemeinschaft in einen Ritterorden und die Verleihung der Johanniter- und Templerregel für die Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem. Nach der Erhebung der Spitalgemeinschaft zum geistlichen Ritterorden engagierten sich die Mitglieder der ursprünglich karitativen Gemeinschaft während des 13. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich, im Heiligen Land, dem mediterranen Raum sowie in Siebenbürgen und beteiligten sich an der deutschen Ostkolonisation. Das führte zu einer Reihe von Niederlassungen mit mehr oder weniger langem Bestehen. Eine zentrale Rolle spielte ab dem Ende des 13. Jahrhunderts der im Baltikum begründete Deutschordensstaat. Er umfasste am Ende des 14. Jahrhunderts ein Gebiet von rund 200.000 Quadratkilometern. Durch die schwere militärische Niederlage bei Tannenberg im Sommer 1410 gegen die Polnisch-Litauische Union sowie einen langwierigen Konflikt mit den preußischen Ständen in der Mitte des 15. Jahrhunderts beschleunigte sich der um 1400 einsetzende Niedergang sowohl des Ordens als auch seines Staatswesens. Infolge der Säkularisation des verbliebenen Ordensstaates im Zuge der Reformation im Jahre 1525 und seiner Umwandlung in ein weltliches Herzogtum übte der Orden in Preußen und nach 1561 in Livland keinen nennenswerten Einfluss mehr aus. Er bestand jedoch im Heiligen Römischen Reich mit erheblichem Grundbesitz fort, vor allem in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz. Nach linksrheinischen Gebietsverlusten im späten 18. Jahrhundert infolge der Koalitionskriege und nach der Säkularisation in den Rheinbundstaaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts blieben nur noch die Besitzungen im Kaiserreich Österreich. Mit dem Zerfall der Habsburger Donaumonarchie und dem österreichischen Adelsaufhebungsgesetz nach dem Ersten Weltkrieg vom April 1919 ging neben dem Verlust erheblicher Besitztümer auch die ritterliche Komponente in der Ordensstruktur verloren. Seit 1929 wird der Orden von Ordenspriestern geleitet und somit nach kanonischem Recht in der Form eines klerikalen Ordens geführt. Die geschichtswissenschaftliche Rezeption befasste sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumeist nur mit der Präsenz des damaligen Ritterordens im Baltikum – der Deutschordensstaat wurde mit dem Orden selbst gleichgesetzt. Erforschung und Interpretation der Ordensgeschichte waren dabei in Deutschland, Polen und Russland extrem unterschiedlich, stark national oder sogar nationalistisch geprägt. Eine methodische Aufarbeitung von Geschichte und Strukturen des Ordens setzte international erst nach 1945 ein. Territoriale Verluste und Umstrukturierungen im 19. und 20. Jahrhundert Die Koalitionskriege infolge der Französischen Revolution während des ausgehenden 18. Jahrhunderts waren Ursache für eine weitere große Krise des Ordens. Mit der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich gingen die Balleien Elsass und Lothringen vollständig, Koblenz und Biesen zu großen Teil verloren. Der Frieden von Pressburg mit Frankreich nach der schweren Niederlage der österreichisch-russischen Koalition bei Austerlitz gegen Napoléon 1805 verfügte, dass die Besitzungen des Deutschen Ordens und das Amt des Hoch- und Deutschmeisters erblich an das Haus Österreich, also Habsburg, übergehen sollten. Das Amt des Hochmeisters und mit ihm der Orden wurden in die Souveränität des Kaiserreichs Österreich integriert. Kaiser Franz I. von Österreich ließ den nominellen Status des Ordens jedoch weiterhin bestehen. Hochmeister war zu diesem Zeitpunkt sein Bruder Anton Viktor von Österreich. Der nächste Schlag erfolgte mit dem Ausbruch eines neuen kriegerischen Konfliktes im Frühjahr 1809. Am 24. April erklärte Napoléon nach dem Einmarsch der Österreicher in das Königreich Bayern infolge des Fünften Koalitionskrieges den Orden in den Rheinbundstaaten für aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde an die Fürsten des Rheinbundes abgetreten. Napoléon bezweckte auf diesem Wege, den Kriegseinsatz seiner Verbündeten im Krieg gegen die Koalition materiell zu entschädigen sowie die Fürsten somit enger an das französische Kaiserreich zu binden. Dem Orden verblieben jetzt nur noch die Besitzungen in Schlesien und Böhmen sowie die Ballei Österreich mit Ausnahme der an die illyrischen Provinzen abgetretenen Kommenden um Krain. Die Ballei An der Etsch in Tirol war an die französischen Vasallen-Königreiche Bayern und das 1805 aus der Cisalpinischen Republik Napoléons hervorgegangene Königreich in Nordostitalien gefallen. Im Rahmen der Säkularisation im frühen 19. Jahrhundert verlor der Orden die meisten seiner Gebiete, obwohl er im Reichsdeputationshauptschluss noch als Souverän anerkannt worden war. Aber schon 1805 wurde in Artikel XII des Friedens von Pressburg festgelegt, dass „Die Würde eines Großmeisters des deutschen Ordens, die Gerechtsame, Domainen und Einkunfte … demjenigen Prinzen des kaiserlichen Hauses, welches Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich ernennen wird, in der Person und in gerader männlicher Linie nach dem Erstgeburtsrechte erblich überlassen werden“ sollten. Der Orden war damit ein Teil Österreichs bzw. der Habsburgermonarchie geworden. Zwar fielen als Folge des Wiener Kongresses 1815 die Balleien Krain und Tirol zu Österreich und somit in den Verfügungsbereich des Ordens; eine Wiederherstellung der vollen Souveränität des Ordens war aber angesichts der nun unzureichenden Vermögenswerte nicht mehr möglich. Im Jahr 1834 verzichtete Franz I. erneut auf alle Rechte aus dem Pressburger Frieden und setzte den Orden wieder in seine alten Rechte und Pflichten ein: der Orden wurde durch Kabinettsorder vom 8. März 1843 juristisch zu einem selbständigen geistlich-militärischen Institut unter der Bande eines kaiserlichen unmittelbaren Lehens. Es bestanden nur noch die Ballei Österreich, das Meistertum in Böhmen und Mähren sowie eine kleine Ballei in Bozen. Nach dem Untergang der Donaumonarchie in der Folge des Ersten Weltkrieges wurde der Orden in den Nachfolgestaaten der Vielvölkermonarchie zunächst als Kaiserlich Habsburger Ehrenorden betrachtet. Deshalb erwogen die verantwortlichen Behörden eine Beschlagnahmung des Ordensvermögens als nominelles Eigentum des Habsburger Kaiserhauses. Aus diesem Grund verzichtete Hochmeister Erzherzog Eugen von Österreich-Teschen 1923 auf sein Amt. Er ließ den Ordenspriester und Bischof von Brünn Norbert Johann Klein zum Koadjutor wählen und dankte gleichzeitig ab. Diese Zäsur erwies sich als erfolgreich: Bis Ende 1927 erkannten die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie den Deutschen Orden als geistlichen Orden an. Der Orden umfasste noch die vier Balleien (später Provinzen genannt) im Königreich Italien, in der Tschechoslowakischen Republik, in der Republik Österreich und im Königreich Jugoslawien. Maria Josepha Luise Philippine Elisabeth Pia Angelika Margarete Prinzessin von Sachsen, Erzherzogin von Österreich (* 31. Mai 1867 in Dresden; † 28. Mai 1944 in Schloss Wildenwart, Chiemgau) war Mutter des letzten Kaisers von Österreich und Königs von Ungarn, Karl I. Leben Maria Josepha war eine Tochter des späteren Königs Georg I. von Sachsen und der Infantin Maria Anna von Portugal (1843–1884). Sie heiratete mit 19 Jahren am 2. Oktober 1886 in Dresden Erzherzog Otto Franz Joseph von Österreich, einen Sohn von Kaiserbruder Erzherzog Karl Ludwig von Österreich und Maria Annunziata von Neapel-Sizilien. 1887 gebar sie ihren ersten Sohn, den späteren Monarchen Karl I., Österreichs letzten Kaiser. 1895 wurde ihr zweiter Sohn Maximilian Eugen geboren. 1906–1920 war der heutige Schweizergarten in Wien, damals eine neue Anlage, als Maria-Josepha-Park nach ihr benannt. Nachdem ihr Ehemann Otto 1906 41-jährig verstorben war, blieb sie bis zu ihrem Lebensende allein.[1] Nach dem Tod von Thronfolger Franz Ferdinand in Sarajewo, 1914, war Maria Josephas Sohn Karl Thronfolger und trat die Nachfolge des Kaisers im November 1916 mit Franz Josephs Tod an. Im Ersten Weltkrieg pflegte Maria Josepha in ihrem Palais Augarten, in dem sie ein Lazarett eingerichtet hatte, Kriegsverwundete. Im November 1918 musste ihr Sohn Karl I. in Deutschösterreich und in Ungarn auf die Ausübung seines Herrscheramts verzichten. Im März 1919 begleitete Maria Josepha ihren Sohn und Kaiserin Zita ins Exil in der Schweiz. Sie gab in Österreich keine Verzichtserklärung ab, wie sie Habsburgern, die in Österreich bleiben wollten, ab April 1919 abverlangt wurde. Am 1. April 1922 starb Karl auf Madeira, an seiner am 5. April 1922 dort erfolgten Beisetzung konnte seine Mutter nicht teilnehmen. Maria Josepha wurde in Bayern ansässig. Sie starb am 28. Mai 1944 mit 76 Jahren auf Schloss Wildenwart in Bayern. Sie konnte, obwohl das nationalsozialistische Regime die Habsburger ablehnte, in der Wiener Kaisergruft beigesetzt werden, dem traditionellen Bestattungsort von Familie Habsburg in Wien. Nachkommen Karl I. (1887–1922), Kaiser von Österreich und König von Ungarn 1916–1918 Maximilian Eugen (1895–1952), bis 1919 Erzherzog Der Sternkreuzorden (lateinisch: Ordo Stellatae Crucis) ist ein 1668 gegründeter österreichischer Damenorden („Hochadeligen Frauenzimmer-Sternkreuzorden“), der heute noch besteht. Geschichte Der Sternkreuzorden wurde am 3. Mai 1668 durch Kaiserin Eleonore, der dritten Gattin Kaiser Ferdinands III., errichtet. Am 28. Juli 1668 gab Papst Clemens IX. seine Genehmigung zur Gründung des Sternkreuzordens. Der Sternkreuzorden wurde schließlich am 18. September 1668 durch die Kaiserinwitwe Eleonora offiziell zur Erinnerung an ein verlorenes und wiedergefundenes Reliquienkreuz für katholische hochadlige Damen zur Förderung der Andacht zum heiligen Kreuz, des tugendhaften Lebens und wohltätiger Handlungen in Wien gestiftet. Dazu wurde mit der Sternkreuzordensmonstranz eine besondere Reliquienmonstranz von Kaiserin Eleonore gestiftet. Von Eleonore Magdalene von Pfalz-Neuburg wurde der Orden neu konstituiert und zum höchsten adeligen Damenorden erhoben. Anfangs war er eine Gebetsgemeinschaft. Später wurden die religiösen durch adelige Motive zurückgedrängt. Die Aufnahme in den Sternkreuzorden für adelige Damen entsprach dem Ehrentitel eines Kämmerers für Männer. Organisation Die Anzahl der als Sternkreuzdamen bezeichneten Damen ist nicht beschränkt, alter Adel aber unbedingt erforderlich. Die Ahnenprobe musste bis 1918 acht adlige Urgroßeltern des Vaters und acht adlige Urgroßeltern der Mutter samt ggf. 16 adlige Vorfahren des Ehegatten nachweisen. Die Ernennungen gehen von der Großmeisterin des Ordens, „der höchsten Ordensschutzfrau“, immer einer österreichischen Erzherzogin, aus. Nach wie vor ist die Verehrung des Heiligen Kreuzes sowie die geistige und tätige Ausübung der Barmherzigkeit das oberste Ziel des Damenordens. Derzeitige Großmeisterin ist nach dem Tod Regina von Habsburgs deren Tochter Gabriela von Habsburg. Höchste Schutzfrauen 1668–1686: Eleonora Magdalena von Mantua-Nevers-Gonzaga 1686–1720: Eleonore Magdalene von Pfalz-Neuburg 1720–1742: Wilhelmine Amalie von Braunschweig-Lüneburg 1742–1780: Maria Theresia von Österreich 1780–1792: Maria Ludovica von Spanien 1792–1807: Maria Teresa di Borbone-Napoli 1807–1816: Maria Ludovika Beatrix von Österreich-Este 1816–1873: Karoline Auguste von Bayern 1873–1898: Elisabeth Amalie Eugenie von Österreich-Ungarn 1898–1918: Maria Josepha von Sachsen 1918–1951: Zita von Bourbon-Parma 1951–2010: Regina von Habsburg seit 2010: Gabriela von Habsburg Dekoration Die Dekoration, welche viermal geändert wurde, besteht jetzt aus einem kaiserlichen Adler, auf dem ein achteckiges rotes Kreuz auf einem blauen liegt. Am oberen Rand der medaillonartigen Fassung zieht sich ein weiß emailliertes Band mit der Devise: „Salus et gloria“ hin. Der Orden wird am schwarzen Band getragen. Ordensfesttage sind der 3. Mai (Gründung) und das Fest Kreuzerhöhung am 14. September. Géza Baron Fejérváry von Komlós-Keresztes (* 15. März 1833 in Josefstadt, Böhmen; † 25. April 1914 in Wien) war General, Politiker und 1905/06 Ministerpräsident Ungarns. Leben Fejérváry absolvierte die Theresianische Militärakademie und wurde 1851 Leutnant. Er war als Hauptmann des Generalstabs Teilnehmer an der Schlacht von Solferino wofür er mit dem Maria-Theresia-Orden ausgezeichnet wurde. 1864 leitete er das 6. Infanterieregiment im Krieg gegen Dänemark. 1868 wurde er Oberstleutnant. 1872 bis 1884 diente er als Staatssekretär im Honvéd-Ministerium und anschließend bis 1903 im ungarischen Landesverteidigungsministerium. 1875 wurde Freiherr Fejérváry zum Baron ernannt und Mitglied des ungarischen Magnatenhauses. Seit 1882 trug er auch den Titel Geheimer Rat. Im Jahre wurde Fejérváry 1903 Landesverteidigungsminister Ungarns, der sich erfolgreich um den Ausbau der Honvéd-Landwehr kümmerte. Zusätzlich war er Kommandant der ungarischen Leibgarde. Ministerpräsident Bei den ungarischen Parlamentswahlen 1905 verlor die Liberale Partei zum ersten Mal seit dem Ausgleich 1867 ihre Mehrheit, die Unabhängigkeitspartei unter Franz Kossuth führte eine parlamentarische Mehrheit an. Streitpunkt zwischen dem Thron und der Opposition war vor allem die Abschaffung der deutschen Kommandosprache in der Gemeinsamen Armee. Als Regierungschef einer Beamtenregierung am 18. Juni 1905 von König Ferenc József eingesetzt, stand Fejérváry einer Mehrheit von Oppositionsparteien im Budapester Reichstag gegenüber. Die Opposition bezeichnete die Regierung als verfassungswidrig, weil sie keiner parlamentarischen Mehrheit entsprang. Daher regierte Fejérváry mit Hilfe des Königs, der das Parlament mehrmals vertagte, am Parlament vorbei. Die Opposition rief daraufhin den „nationalen Widerstand“ gegen die „Gendarmenregierung“ aus, Rekrutierungen und Steuerzahlungen wurden in vielen Komitaten verweigert. Fejérváry bot seine sofortige Demission an, was vom König aber abgelehnt wurde. Innenminister Jósef Kristóffy, der eigentliche Kopf des Kabinetts, nahm daraufhin Verhandlungen mit den Sozialdemokraten und Linksliberalen auf, denen er Reformen beim Wahlrecht und im sozialpolitischen Bereich in Aussicht stellte. Das von Fejérváry geplante allgemeine Wahlrecht gefährdete jedoch die Machtstellung der nationalen aristokratischen magyarischen Elite. Ein explosives innenpolitisches Klima entstand, im Wiener Kriegsministerium wurden von General Beck Pläne entwickelt („Fall U“ für Ungarn) einen möglichen Aufstand in Ungarn mit Gewalt niederzuschlagen. Am 19. Februar 1906 ließen Franz Joseph und Fejérváry sogar das Parlamentsgebäude durch die Honvéd militärisch besetzen. Die Stimmung in Bevölkerung und Beamtenschaft richtete sich aber allmählich gegen die Opposition und schließlich einigte man sich auf den Kompromisskandidat Sándor Wekerle als neuen Premier, weshalb Fejérváry am 8. April 1906 schließlich zurücktrat. Im ungarischen Magnatenhaus war er Mitglied auf Lebenszeit. Ausgezeichnet wurde er auch mit dem Großkreuz des k.u. Sankt Stephans-Orden. Der Militär-Maria-Theresien-Orden (auch Militär-Maria Theresien-Orden oder Österreichischer Militär-Maria-Theresien-Orden) war die höchste militärische Auszeichnung der Habsburgermonarchie. Der 1757 von Maria Theresia gestiftete Verdienstorden wurde in Form eines mehrstufigen Ritterordens (zuletzt als Großkreuz, Kommandeurkreuz, Ritterkreuz) nur an Offiziere vergeben. Geschichte Der Orden wurde am 22. Juni 1757, wenige Tage nach der siegreichen Schlacht von Kolin, durch Kaiserin Maria Theresia gestiftet. Der Orden für hervorragende Verdienste von Offizieren im Kriege war damit die erste sichtbare österreichische Militärauszeichnung. Der Orden wurde zunächst in zwei Klassen gestiftet. Als erster Ordensgroßmeister fungierte Maria Theresias Gemahl, der römisch-deutsche Kaiser Franz I. Stephan. Die erste feierliche Verleihung des Ordens (Promotion) fand am 7. März 1758 in Anwesenheit der Stifterin statt, der erste damit ausgezeichnete war Karl Alexander von Lothringen. Über die Ernennung neuer Mitglieder entschied ein aus Ordensmitgliedern und hohen Offizieren bestehendes Ordenskapitel, das in regelmäßigen Sitzungen über Neuaufnahmen zu beraten hatte und seine Vorschläge dem Großmeister vorlegte. Als Großmeister des Militär-Maria-Theresien-Ordens fungierte der regierende Monarch. Am 15. Oktober 1765 fügte Kaiser Joseph II. die Klasse der Kommandeure hinzu und führte für die Inhaber des Großkreuzes zum bisherigen Ordenskleinod einen Bruststern, den „Stern zum Großkreuz“ ein. Im Laufe der Zeit wurden die Ordensstatuten mehrfach geändert. So dehnte eine Statutenänderung am 8. März 1895 (siehe unten) die Verleihung des Freiherrenstandes auf alle Ordensmitglieder aus. Vor dem Ersten Weltkrieg gab es in Wien Pläne, eine gemeinsame Ruhestätte der Ritter des Maria-Theresien-Ordens anzulegen, sie wurde aber letztlich nicht realisiert. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs bestätigte Kaiser Karl I. dem Ordenskapitel die alleinige Kompetenz zur Ernennung neuer Ordensmitglieder. Damit sollte sichergestellt werden, dass hervorragende Leistungen von Offizieren des Ersten Weltkriegs auch nach dem Ende der Monarchie entsprechend gewürdigt würden. Die letzte Sitzung des Ordenskapitels (von insgesamt 50) fand im Jahr 1931 statt; dabei wurde auch der Beschluss gefasst, dass es danach keine weiteren Sitzungen und Verleihungen des Ordens mehr geben sollte. Der Orden wurde von 1757 bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 1243-mal verliehen. Davon waren 61 Großkreuze, 140 Kommandeure und 1042 Ritter. Der ungarische Reichsverweser Admiral Nikolaus von Horthy hat 1931 beziehungsweise 1938 statutenwidrig versucht, den Orden zu erneuern, obwohl dies dem „Regierer des Erzhauses Österreich“ vorbehalten war. Allerdings wurde der Orden aus diesem Titel nur einmal, im Januar 1944 an Generalmajor Kornél Oszlányi, verliehen. Der letzte Ordensinhaber Gottfried Freiherr von Banfield, ein Marineflieger des Ersten Weltkrieges, verstarb 1986. Er hatte am 17. August 1917 von Kaiser Karl I. das Ritterkreuz des Militär-Maria-Theresien-Ordens erhalten. Heute ist der Militär-Maria-Theresien-Orden zentrales Element der Symbolik der Theresianischen Militärakademie des österreichischen Bundesheeres in Wiener Neustadt. Verleihungskriterien Der Militär-Maria-Theresien-Orden wurde „für aus eigener Initiative unternommene, erfolgreiche und einen Feldzug wesentlich beeinflussende Waffentaten, die ein Offizier von Ehre hätte ohne Tadel auch unterlassen können“, an Offiziere verliehen. Es kam also bei der Verleihung des Ordens nicht auf Rang, Religion oder Abkunft, sondern nur auf militärisches Verdienst insbesondere im Sinne der Eigeninitiative an. Mannschaften und Unteroffiziere konnten den Militär-Maria-Theresien-Orden nicht erhalten; für sie wurde 1789 die Ehren-Denkmünze für Tapferkeit geschaffen. Das Ordenskapitel prüfte die Taten der Kandidaten und die Verleihung erfolgte sehr zurückhaltend. Der Orden wurde auch dann verliehen, wenn ein Erfolg durch bewusstes Missachten eines Befehls erreicht wurde; dass „erfolgreiche Insubordination“ (also unterschiedslos jede Form von Befehlsverweigerung) durch ihn belohnt wurde, ist aber eine Legende. In Österreich ist daraus die Redewendung entstanden, dass sich jemand „einen Maria-Theresien-Orden verdient“ oder „verdienen will“, der über die eigenen Kompetenzgrenzen hinaus oder gegen anderslautende Anweisungen handelt. Aussehen und Trageweise Ordenszeichen Das Insigne des Militär-Maria-Theresien-Ordens war ein geschweiftes, weißes, goldgerändertes Kreuz, dessen vorderer Mittelschild das österreichische Wappen mit der Umschrift FORTITUDINI (Der Tapferkeit) darstellt. Die Rückseite trägt die verschlungenen Buchstaben M T F (Maria Theresia Franciscus). Ordensband Das Ordensband war rot-weiß-rot gestreift. Trageweise Einfache Ordensritter trugen das Insigne ursprünglich an einem schmalen Band am Knopfloch, später meist an einem dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite, Kommandeure am Band um den Hals. Inhaber des Großkreuzes trugen das Insigne an einem breiten Schulterband von der rechten Schulter zur linken Hüfte, dazu den beschriebenen Bruststern. Der 1765 eingeführte Ordensstern der Großkreuze war silbern und in seinen Winkeln von einem Lorbeerkranz durchzogen. Er konnte aufgenäht als farbige Stoffstickerei getragen werden, später gab es auch Ausführungen aus Metall. Eine eigene Ordenstracht, wie die meisten anderen hohen Verdienstorden der Habsburgermonarchie, besaß der Militär-Maria-Theresien-Orden nicht; als „Ornat“ wurde die militärische Uniform gewertet. Für militärische Uniformen waren folgende Bandschnallen gebräuchlich: Großkreuz Kommandeur Ritter Die einzelnen Stufen des Maria-Theresien-Ordens konnten auch mit Brillanten verliehen werden. Großkreuze mit Brillanten wurden mehrfach an besonders verdiente Feldherren verliehen, während Ritterkreuze mit Brillanten an Ordensträger aus Anlass ihres 40-jährigen (oder mehr) Aufnahmejubiläums übergeben wurden. Der Maria-Theresien-Orden wurde stets an erster Stelle nach dem Orden vom Goldenen Vlies getragen, stand also im Rangverhältnis vor den übrigen Verdienstorden. Adelsstand und Privilegien Für Untertanen der von den Habsburgern regierten Länder war mit der Zuerkennung des Ritterkreuzes des Militär-Maria-Theresien-Ordens bis 1895 die automatische Erhebung in den Ritterstand (mit dem Titel „Ritter von“) verbunden, zudem hatten Ordensträger das Recht, um die Erhebung in den erblichen Herrenstand (in Österreich als Freiherr, in Ungarn als Baron) unter Ausschluss der sonst üblichen Gebühren und Taxen anzusuchen. Die Zuerkennung des Großkreuzes brachte bis 1895 den Anspruch auf Erhebung in den erblichen Freiherrenstand sowie den Geheimratstitel mit der Anrede „Exzellenz“ und Mitgliedschaft im Hofstaat ein. Durch eine kaiserliche Verordnung vom 8. März 1895 wurden die Ordensstatuten geändert, so dass inländischen Bürgern ab Aufnahme in den Orden automatisch nur mehr der einfache Adelsstand zustand; die taxfreie Erhebung zum erblichen österreichischen Freiherrn bzw. ungarischen Baron konnten Ordensträger hingegen bis 1918 beanspruchen. Alle Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens waren grundsätzlich hoffähig. Als Großmeister des Ordens fungierte der jeweilige „allerhöchste Kriegsherr“, also der regierende Monarch. Die Verleihung des Maria-Theresien-Ordens war mit einer Pension verbunden, wobei die Witwen der Ordensträger auf Lebenszeit die Hälfte des ursprünglichen Betrages erhielten. Von den Inländern erhielten die 20 ältesten Großkreuze je 1.500 Gulden, die Kommandeure je 600 Gulden, von den Rittern die 100 ältesten je 600 Gulden, die 100 zweitältesten je 400 Gulden jährliche Pension. Die Pensionen wurden auch nach dem Ende der Monarchie in Österreich sowohl von der 1. wie auch 2. Republik weiterbezahlt. Auszahlende Stelle in der 2. Republik war das Bundesministerium für Landesverteidigung. Mit dem Tode des Inhabers waren die Insignien rückgabepflichtig und werden im Sinne des Allerhöchsten Befehlschreibens vom 11. Februar 1886 im k. u. k. Heeresmuseum in Wien aufbewahrt. Bei gerichtlich angeordneter Entlassung aus dem Offizierskorps wurde das Ordensmitglied sowohl der Ordensmitgliedschaft als der damit verbundenen Pension verlustig. Aladár ZICHY von ZICH UND VÁSONYKEÖ Print Family Tree Born 4 September 1864 (Sunday) - Nagyláng,HONGRIE Deceased 16 November 1937 (Tuesday) - Budapest,-,Hongrie Centrale,HONGRIE, aged 73 years old Parents Ferdinand Leopold János György Gergely ZICHY von ZICH UND VÁSONYKEÖ, born 17 November 1829 (Tuesday) - Pressburg,Brastilava,SLOVAQUIE, deceased 24 December 1911 (Sunday) - Adony,2457,District de Dunaujváros,Comitat de Fejér,HONGRIE aged 82 years old Married 22 June 1860 (Friday), Szentmihály,Région de Zilina,SLOVAQUIE, to Livia ZICHY von ZICH UND VÁSONYKEÖ, born 4 June 1839 (Tuesday) - Budapest,-,Hongrie Centrale,HONGRIE, deceased 16 July 1913 (Wednesday) - Budapest,-,Hongrie Centrale,HONGRIE aged 74 years old Spouses and children Married 10 September 1893 (Sunday), Ürmény, to Henriette HUNYADY von KÉTHELY, born 1 July 1872 (Monday) - Ürmény, deceased 6 April 1910 (Wednesday) - Budapest,-,Hongrie Centrale,HONGRIE aged 37 years old, Comtesse HUNYADY von KÉTHELY with Maria Henriette ZICHY von ZICH UND VÁSONYKEÖ 1896-1973 Married 16 January 1921 (Sunday), Budapest,-,Hongrie Centrale,HONGRIE, to Mária Ferenc Miklos ESTERHAZY von GALANTHA 1896-1939 Married 3 June 1917 (Sunday), O-Kigyos, to Ilona Minka Rudolfine von WENCKHEIM, born 4 April 1885 (Saturday) - O-Kigyos, deceased 26 July 1972 (Wednesday) - Munich,80000,Haute-Bavière,Bavière,ALLEMAGNE aged 87 years old, Comtesse von WENCKHEIM Aladar Graf Zichy von Zich und Vasonykeo, königlicher und kaiserlicher Minister des kaiserlichen Haushalts in Wien Der Königlich ungarische Sankt-Stephans-Orden (hu: Magyar királyi Szent István lovagrend), bis 1918 ranghöchster Zivilverdienstorden der österreichisch-ungarischen Monarchie, wurde von Maria Theresia als Pendant zum Militär-Maria-Theresien-Orden am 5. Mai 1764 gestiftet und dem Heiligen Stephan gewidmet. Der vollständige Name lautet Königlich ungarischer Orden des Heiligen apostolischen Königs Stephan. Die Statuten waren vom 6. Mai 1764 datiert. Großmeister war der König von Ungarn. Ordensklassen Der Orden bestand aus drei Klassen. Die Anzahl der Mitglieder war ursprünglich auf 100 reglementiert: Großkreuz (20) Kommandeur (30) Ritter (Kleinkreuz) (50) Aussehen und Trageweise Ordenszeichen Die Dekoration besteht aus einem grün emaillierten, goldgeränderten und mit der ungarischen Stephanskrone gekrönten Tatzenkreuz, dessen rot emaillierter Mittelschild das aus dem ungarischen Wappen bekannte Doppelkreuz (Patriarchenkreuz, ungarisches Kreuz) über einer Krone und drei grünen Hügeln zeigt, flankiert von den Buchstaben des Monogramms M T (Maria Theresia) und umgeben von der Ordensdevise Publicum meritorum praemium (Öffentliche Auszeichnung für Verdienste). Auf dem Revers steht, umgeben von einem Eichenkranz, STO.ST.R.I.AP. (Sancto Stephano Regi Apostolico – Dem Heiligen apostolischen König Stephan). Ordensband Das Band des St.-Stephans-Ordens war grün mit einem roten Streifen in der Mitte. Trageweise Inhaber des Kleinkreuzes trugen die Insigne an einem zur Masche gelegten, später dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite, Kommandeure am Band um den Hals. Inhaber des Großkreuzes trugen die Insigne an einem breiten Schulterband von der rechten Schulter zur linken Hüfte. Zum Großkreuz gehörte ein gestickter, später metallener Silberstern mit dem Ordensmedaillon in der Mitte sowie eine Kette, deren Glieder abwechselnd die Stephanskrone und die Monogramme S S (Sanctus Stephanus) und M T zeigten. Das Mittelstück ist ein Wolkenkranz, in dem ein Adler schwebt, umgeben von der Devise: STRINGIT AMORE.[2] Ordenstracht Die Ordenskleidung war ein grüner Samtmantel mit karmesinroter Taftfütterung und Hermelinbesatz. Der Hut, ebenfalls in Karmesinrot mit Hermelinbesatz, war mit Reiherfedern in einer rot-grünen Agraffe geschmückt. Dazu gehörte ein Unterkleid aus rotem Samt mit Goldstickerei. Festtag des Ordens war der des Heiligen Stephan, apostolischen Königs von Ungarn (20. August).[3] Privilegien Den Großkreuzen sowie auch den besonders verdienstlichen Commandeurs wurde die wirkliche geheime Ratswürde erteilt, den Kleinkreuzen nach Umständen die Grafenwürde, das Baronat hingegen, wenn sie darum ansuchten, taxfrei. Großkreuze und Commandeurs waren zum Eintritt in die geheime Ratsstube jederzeit berechtigt (Kleinkreuze nur an den Ordensfesttagen), des Weiteren durften sie ohne Unterschied des Standes bei Hoffesten und Appartements erscheinen. Großkreuze wurden vom Großmeister zur „Bezeigung der Allerhöchsten Gnade und Zuneigung“ in den an sie erlassenen Dekreten mit „Unsern Vettern“ adressiert. Mit Rücksicht auf Geburt und Würde hatten die Kandidaten des Großkreuzes ihre seit mindestens vier Generationen bestehende Zugehörigkeit zu Adel und Geschlecht zu belegen. Geschichte nach 1918 Sankt Stephans-Orden (1938) Im Jahre 1938 wurde ein Sankt Stephans-Orden (mit Ordensinsignien in der Form von 1764) im Titularkönigreich Ungarn von Reichsverweser Miklós Horthy als ranghöchster Zivilverdienstorden geschaffen, jedoch bis 1944 nur viermal verliehen: am 26. September 1940 an Graf Pál Teleki, August 1940 an Joachim von Ribbentrop (Zweiter Wiener Schiedsspruch), am 12. Februar 1943 an István Uray und 1944 an den ungarischen Primas Serédi. Sankt Stephans-Orden (2011) Im Jahre 2011 wurde ein Sankt Stephans-Orden (mit Ordensinsignien in der Form von 1764) unter Ministerpräsident Viktor Orbán mit dem Namen Ungarischer Sankt-Stephans-Orden gestiftet. Es wurden bisher nur die Großkreuze des Ordens verliehen an: János Áder (ex officio, 2012) Krisztina Egerszegi (2013) Alexandre Lamfalussy (2013) Ernő Rubik (2014) Imre Kertész (2014) Judit Polgár (2015) Peter Eötvös – Komponist (2015) Éva Marton – Opernsängerin (2016) Ádám Makkai – Schriftsteller (2016) Péter Erdő – Erzbischof von Esztergom-Budapest und Primas von Ungarn (2017) Tamás Vásáry – Pianist und Musikpädagoge (2017) Paul Demény – Bevölkerungswissenschaftler, Erfinder des Demény Wahl-systems (2018) Botond Roska – Neurowissenschaftler (2019) Endre Szemerédi – Mathematiker, der sich mit Kombinatorik (Graphentheorie), Informatik und Zahlentheorie beschäftigt (2020) Freiherr Franz Schießl von Perstorff, Beamter, Geheimer Rat und Diplomat in Österreich-Ungarn. Geboren am 19. März 1844 in Wien, gestorben am 10. März 1932 in Wien. Sohn eines Gastwirts; studierte 1862–66 an der Universität Wien Jus (Jura) und wurde 1869 Konzeptspraktikant im Außenministerium. Seine diplomatische Laufbahn führte ihn 1872 nach Täbris (Iran), 1874 nach St. Petersburg (Leningrad), 1877 nach Athen, 1878 nach Konstantinopel (Istanbul), wo er 1879 Legationssekretär wurde, 1882 nach Belgrad, 1887 wiederum nach Konstantinopel und 1891 nach Berlin. 1894 wurde er außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister in Teheran, 1895 in derselben Eigenschaft nach Belgrad versetzt. Seine dortige erfolgreiche Tätigkeit lenkte die Aufmerksamkeit Kaiser Franz Josephs I. auf ihn, so daß er 1899, mit Wirkung ab 1900, und unter Verleihung der Würde eines Geheimen Rates, zum Direktor der Kabinettskanzlei ernannt wurde. In der Folge trat er als Gegner des Kreises um Erzherzog Franz Ferdinand hervor. 1908 Kanzler des Goldenen Vliess-Ordens. 1916 von Kaiser Karl als Kabinettsdirektor bestätigt, trat er dennoch 1917 im Zuge einer allgemeinen Generationenablöse zurück und wurde Mitglied des Herrenhauses. 1876 nobilitiert, 1877 mit dem Prädikat von Perstorff ausgezeichnet und ab 1909 Freiherr, war Schießl auch Träger hoher Distinktionen. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie zog sich Schießl ganz aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Er wird als korrekter, aber nicht phantasiebegabter Beamter geschildert, dessen soziale Herkunft untypisch für seine Karriere war. Der Orden vom Goldenen Vlies ist ein 1430 gegründeter burgundischer Ritterorden. Ausgehend vom Vorbild der ritterlichen Ordensgemeinschaft wurde eine Aufnahme auch zu einem vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, dem Haus Habsburg beziehungsweise dem spanischen Haus Bourbon verliehenen Privileg, als Belohnung für Verdienste. Das Ordensabzeichen, ein an einer Collane hängendes goldenes Widderfell, erhielt selbständige Bedeutung und wurde zum Urbild des modernen Verdienstordens. Insofern stellt der Orden vom Goldenen Vlies das Bindeglied zwischen den beiden heutigen Bedeutungen des Wortes „Orden“ dar. Heute besteht sowohl der Ordenszweig des Hauses Habsburg als auch der spanische Zweig der Bourbonen mit seinen jeweiligen Großmeistern Karl Habsburg-Lothringen und König Felipe VI. von Spanien. Der Orden vom Goldenen Vlies gilt als einer der ältesten und bedeutendsten Ritterorden. Geschichte Der Orden vom Goldenen Vlies wurde am 10. Januar 1430 von Philipp dem Guten, Herzog von Burgund, anlässlich seiner Vermählung mit Isabella von Portugal in Brügge (7. Januar 1430) den angesehensten Adligen seiner Länder gestiftet. Die Ideen der ritterlichen Tugenden, des Kreuzfahrtgedankens und des gemeinschaftlichen Bestehens gefährlicher Abenteuer, sowie kluge machtpolitische Überlegungen waren die Hauptmotive zur Gründung. Insbesondere wollte der Herzog mit seinem Reich zwischen Frankreich, dem Heiligen Römischen Reich, aber auch England, nachdem er die Mitgliedschaft im Hosenbandorden abgelehnt hatte, treue Verbündete an sich binden. Es wurden 24 der bedeutendsten burgundischen Adeligen in den Orden aufgenommen, womit der Orden erhebliches politisches Gewicht erhielt. Die Statuten wurden wenige Tage vor der ersten Sitzung des Ordens am 27. November 1431 von Philipp dem Guten im damals flämischen Ryssel (Lille) erlassen und am 3. Dezember 1431 zu Ryssel bei der ersten Sitzung vom Greffier (Sekretär) den anwesenden Mitgliedern vorgelesen. Kulturell war in dieser Zeit der burgundische Hof in Europa führend und so galt der neue Orden mit seinen Festen, Zeremoniell, Ritualen und Verfassung für viele als Vorbild im Sinn eines fürstlichen Ordens ausgerichtet nach den Idealen des christlichen Rittertums. Auch die Hilfe für das Byzantinische Reich beziehungsweise das Zurückdrängen der Osmanen vor Konstantinopel wurde von den Burgunderherzögen in Verbindung mit ihrem Orden immer wieder gefördert, die burgundische Flotte kreuzte tatsächlich vor Rhodos und im Schwarzen Meer, aber allfällige Ideen kamen über ein erweitertes Planungsstadium nicht hinaus. Der Orden wurde auch Ordre de la toison d’or, el Toyson de oro, el Tusan, in frühesten Zeiten auch der Ritterorden des güldenen Lämbleins von Burgund oder des belgischen Schäpers, genannt. Nach dem Tod Karls des Kühnen beim Versuch das Herzogtum Lothringen zu erobern und dem Aussterben der burgundischen Herzöge im Jahr 1477 ging der Orden auf die Habsburger über. Denn wenige Monate nach seiner Heirat mit der Erbtochter Maria von Burgund wurde Maximilian von Habsburg am 30. April 1478 in Brügge zum Ritter geschlagen und danach zum Souverän (Großmeister) des Ordens ernannt. Alle im Zug des anschließenden Burgundischen Erbfolgekrieges abtrünnigen beziehungsweise illoyalen Ordensritter wurden dann von Maximilian bis zum Jahr 1490 aus dem Orden ausgestoßen, das Andenken der Toten gelöscht und ihre Wappen zerbrochen. Ab Kaiser Karl V. beziehungsweise Philipp II. war der Ordenssouverän einerseits das Oberhaupt der spanischen Linie der Habsburger und andererseits auch König von Spanien. Als im Jahr 1700 Karl II. aus dieser Linie der Casa de Austria kinderlos starb, beanspruchten sowohl die Habsburger aus den habsburgischen Erblande als auch die Bourbonen die Souveränität über den Orden. Beide Adelshäuser beriefen sich dazu grundsätzlich auf ihre Ansprüche hinsichtlich der spanische Krone, wobei sich im speziellen nur das Haus Habsburg auf den Artikel 65 der damals geltenden Ordensstatuten berufen konnte, nachdem formalrechtlich die Ordenssouveränität ihnen zufiel. Kaiser Karl VI. konnte im Spanischen Erbfolgekrieg den Besitz der Niederlande (- des burgundischen Kernlandes) behaupten und damit 1713 das Erneuerungsfest des Ordens in Wien feiern. Damit war der Orden wie bei Maximilian I. oder Karl V. auch eng mit dem römisch-deutscher Kaisertum verbunden. Der Schatz des Ordens, der unter anderem auch das „Ainkhürn-Schwert“ des letzten Burgunderherzogs umfasst, wurde weiter bis 1794 in Brüssel verwahrt und befindet sich seit 1797 in der Wiener Schatzkammer. Unabhängig davon teilte sich der Orden in zwei Linien auf. Der habsburgische Orden besitzt das Archiv und die alten Insignien und hält an den ursprünglichen Statuten fest. Der spanische Orden, nach manchen Quellen eine damalige Neugründung, nimmt neue Vorschriften an, lässt seit der Regierung von Josef Bonaparte (dem älteren Bruder Napoleons) auch Protestanten zu und ist kein geistlicher Orden mehr, sondern nur ein Verdienstorden. Sowohl der spanische Ordenszweig der Bourbonen, als auch der österreichische Zweig der Habsburger, welcher ununterbrochen von Kaiser Karl VI. bis Kaiser Karl I. beziehungsweise auch nach dem Zerfall Österreich-Ungarns existiert, besteht noch heute. Erfolglos versuchte König Ludwig XI. von Frankreich nach dem Tod Maria von Burgunds, Napoleon Bonaparte mit dem Ordre des Trois-Toisons d'Or (Orden der Drei-Goldenen Vliese) beziehungsweise König Albert I. von Belgien nach dem 1. Weltkrieg die Oberherrschaft über den Orden zu erlangen und damit Prestige und den Ordensschatz zu übernehmen. Bei den Friedensverhandlungen in St. Germain entschieden die internationalen Organe entsprechend der österreichischen Argumentationslinie, dass der Orden beziehungsweise sein Eigentum weder belgisch noch republikanisch-österreichisch, sondern ein Ritterorden der habsburgischen Dynastie sei. Während der NS-Staat den Orden dann als staatsfeindlich einstufte und den Ordensschatz unter Führervorbehalt beschlagnahmte, bestätigte die Republik Österreich am 23. Juli 1953 dem Familienvorstand des Hauses Habsburg das Verleihungsrecht des Ordens auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere hat demnach der Orden eine fortdauernde eigene Rechtspersönlichkeit. Der Orden vom Goldenen Vlies wurde bis 1918 als ranghöchster Orden der Christenheit bezeichnet. Insbesondere der habsburgische Ordenszweig gilt als einer der wenigen seit dem Mittelalter durchgehend bestehende lebendige Ritterorden. Großmeister der habsburgischen Linie des Ordens ist seit dem 30. November 2000 Karl Habsburg-Lothringen. Ordensritter sind unter anderem Christoph Kardinal von Schönborn, Erzbischof von Wien, Franz Prinz von Bayern, Oberhaupt der Wittelsbacher, Jean, Großherzog von Luxemburg, Maria Emanuel Markgraf von Meißen, Albert II., König der Belgier, Carl Herzog von Württemberg, Hans Adam II., Fürst von Liechtenstein, Karl zu Schwarzenberg, Duarte Pio, Herzog von Braganza und Oberhaupt des portugiesischen Königshauses sowie zahlreiche weitere Mitglieder des europäischen Hochadels. Im Jahr 2018 hat König Felipe VI. von Spanien seine Tochter Kronprinzessin Leonor mit dem Orden, die höchste Auszeichnung die der spanische König vergeben kann, ausgezeichnet. Ordensgrundsätze und Privilegien Der Orden hält alle seine Mitglieder wie ein unzertrennliches Band zusammen. Alle Ordensmitglieder sind gleichberechtigt und sollen sich brüderlich verhalten. Die Zahl der Ritter war ursprünglich auf 30 begrenzt. Neben dem Orden des Goldenen Vlieses durften die Ritter keinem anderen Orden angehören. Diese Regeln wurden jedoch im Laufe der Zeit gelockert. Die Ordensritter wurden von allen Abgaben freigestellt und unterlagen nur einer Gerichtsbarkeit, der des Ordens selbst. Diese setzte sich aus den 30 Ordensrittern und dem Ordenssouverän bzw. dessen Stellvertreter zusammen. An allen Feierlichkeiten bei Hofe hatten sie Vorrang und Vortritt mit Ausnahme von gekrönten Häuptern. Die spanischen Ordensritter erhielten von König Philipp das Recht, jederzeit unangemeldet in die Gemächer des Palastes einzutreten und ihr Haupt vor dem König bedeckt zu halten. Das Ziel des Ordens war die Erhaltung des katholischen Glaubens, der Schutz der Kirche und die Wahrung der unbefleckten Ehre des Rittertums. Er war der Jungfrau Maria gewidmet und hatte den Apostel und Märtyrer Andreas zum Schutzpatron. Außerdem konnte das Oberhaupt des Ordens ohne die Zustimmung der anderen Ritter keinen Krieg beginnen. Am 30. November ist Ordenstag, an dem noch heute in einer feierlichen heiligen Messe neue Mitglieder in den Orden aufgenommen werden. Bis heute legen die neuen Ritter und Offiziere den Eid vor dem sogenannten „Schwurkreuz“ ab, das in der Schatzkammer in Wien aufbewahrt wird. Es ist ein einfach gestaltetes goldenes Kreuz, das mit Edelsteinen besetzt ist (Saphire, Rubine und Perlen). Im zentralen Teil des Kreuzes birgt es einen Splitter des Heiligen Kreuzes, wodurch es ein Reliquienkreuz wird. Neben Loyalität dem Erzherzog gegenüber und ritterlichen Tugenden sind religiöse Werte von grundlegender Bedeutung; so müssen die Ordensmitglieder der katholischen Kirche Treue schwören und sich für den Glauben einsetzen. Mythologischer Hintergrund Es gibt zwei Quellen die den Orden und seine Herkunft mit der biblischen beziehungsweise antiken Welt und deren Götter verknüpft: Eine der Ableitungen stammt von Gideons göttlicher Beauftragung. Die andere stammt aus der griechischen Mythologie, aus der Sage vom Goldenen Vlies. Das goldene Vlies wurde im Altertum und später aber nicht nur als Siegespreis der Heldensage der Argonauten, sondern besonders als Symbol der Anfänge der Kultur des Hellenismus mit seinen Verbindungen zu den laut der Sage von den Argonauten zu Ehren Zeus begründeten olympischen Spielen, der antiken Kunst und der Vereinigung Griechenlands gesehen. Aussehen des Ordens Das Ordenszeichen ist das Bild eines Widderfells mit einem blauemaillierten Feuerstein und den Worten: Pretium laborum non vile (Kein geringer Preis der Arbeit). Die Kette besteht symbolisch aus den 31 Gliedern, für jeden Ordensritter ein Glied, wobei der Ordenssouverän durch zwei Glieder repräsentiert wird. Wie eine Kette nur dann hält, wenn jedes Glied hält, so soll auch der Orden durch jedes einzelne Glied an Zusammenhalt gewinnen. Die Glieder bestehen aus Feuereisen und Feuerstein und tragen ein daran hängendes Vlies. Ordenskapitel Die Gründung des Ordens erfolgte für 30 Ritter (zuzüglich des Herzogs als erstem Großmeister, der als Chieff et Souverain bezeichnet wurde), ernannt wurden aber nur 24. Neuaufnahmen erfolgten – sofern keine Erweiterung des Ordens vorgenommen wurde – als Nachbesetzungen für verstorbene oder ausgeschlossene Mitglieder und bis 1559 auf Ordenskapiteln (Feste et Chapittre) durch Wahl, danach durch Ernennung durch den Großmeister ohne Einberufung einer Ordensversammlung. Die Zahl der Ritter wurde 1431 auf dem 3. Kapitel vervollständigt. Auf dem 18. Kapitel (1516) wurde die Zahl der Ritter auf 41, auf dem 19. Kapitel (1519) auf 51 (jeweils zzgl. Großmeister) erhöht. Anfangs war es vorgesehen, jährliche Ordenskapitel am Andreastag (30. November) abzuhalten, doch wurde bereits nach dem 3. Kapitel das für 1434 geplante nächste abgesagt, „da der Herzog verhindert war“. Ebenso erging es den für 1437 bis 1439 und 1441 bis 1444 geplanten sieben Kapiteln. Das 7. Kapitel (1445) legte dann einen dreijährlichen Turnus fest sowie den 2. Mai als Datum, doch wurde dieser Beschluss bezüglich des Turnus offensichtlich nicht umgesetzt, bezüglich des Datums nach der Übernahme des Ordens durch die Habsburger (1478) aufgegeben. Die zwischen 1430 und 1559 abgehaltenen 24 Ordensversammlungen (Gründung und 23 Kapitel) fanden vorwiegend in den (damaligen) Niederlanden, in Brügge (4), Lille (2), Brüssel (3), Saint-Omer (2), Gent (2), Mons, Den Haag, Valenciennes, 's-Hertogenbosch, Mecheln, Middelburg, Tournai, Utrecht und Antwerpen, nur zwei Mal außerhalb (in Dijon und Barcelona), in geeigneten Kirchen statt (lediglich bei der Gründungsversammlung ist der genaue Ort nicht bekannt). Nachdem der regelmäßige Turnus der Ordenstreffen aufgegeben worden war, wurde der Orden im Allgemeinen nur noch dann zusammengerufen, wenn die Zahl der Ritter zu stark abgesunken war – selbst der Wechsel der Großmeister bot dafür keinen Anlass mehr: So war Philipp der Schöne bereits 9 Jahre, Karl V. 10 Jahre und Philipp II. fast 4 Jahre Großmeister, bevor ein Ordenskapitel einberufen wurde. Kapitel Ort und Kirche Datum Anzahl Mitglieder (inkl. Großmeister) verstorben seit letztem Kapitel ausgeschlossen Neuaufnahmen (Diplome) beim Ende des Kapitels Bemerkungen Gründung Brügge (genauer Ort nicht bekannt) 10. Januar 1430 25 (= Herzog + 1–24) 25 I/1 Lille, Saint-Pierre 30. November 1431 1 1 2 (= 25–26) 25 II/2 Brügge, Sint-Donaaskerk 30. November 1432 2 2 (= 27–28) 25 III/3 Dijon, Sainte-Chapelle 30. November 1433 2 8 (= 29–36) 31 V/4 Brüssel, Kathedrale St. Gudula 30. November 1435 31 VI/5 Lille, Saint-Pierre 30. November 1436 31 X/6 Saint-Omer, Saint-Bertin 30. November 1440 5 4 (= 37–40) 30 XV/7 Gent, Sint-Baafskathedraal 11.–13. Dezember 1445 6 6 (= 41–46) 30 XVI/8 Mons, Sainte-Waudru 1.–3. Mai 1451 5 6 (= 47–52) 31 XVII/9 Den Haag, Grote Kerk 1.–14. Mai 1456 5 4 (= 53–56) 30 XVIII/10 Saint-Omer, Saint-Bertin 30. April – 11. Mai 1461 5 6 (= 57–62) 31 XIX/11 Brügge, Onze-Lieve-Vrouwekerk 28. April – 28. Mai 1468 7 1 8 (= 63–70) 31 XX/12 Valenciennes, Saint-Paul 1.–14. Mai 1473 7 7 (= 71–77) 31 13 Brügge, Sint-Salvatorskerk ab 30. April 1478 13 9 (= Ehzg+ 78–85) 27 14 ’s-Hertogenbosch, Sint-Janskathedraal 6. Mai 1481 1 5 8 (= 86–93) 29 15 Mechelen, Sint Romboutskathedraal 24. Mai 1491 12 14 (= 94–107) 31 16 Brüssel, Karmelitenkonvent 17. Januar 1501 13 8 (= 108–114) 26 17 Middelburg, (Onze-Lieve-Vrouwe Abdij?) 17. Dezember 1505 5 10 (= 115–124) 31 18 Brüssel, Kathedrale St. Gudula Oktober 1516 14 25 (= 125–149) 42 19 Barcelona, La Catedral de la Santa Eulalia 5.–8. März 1519 4 14 (= 150–163) 52 20 Tournai, Cathédrale Notre-Dame ab 3. Dezember 1531 24 24 (= 164–187) 52 21 Utrecht, Dom Sint-Martinus ab 2. Januar 1546 22 22 (= 188–209) 52 22 Antwerpen, Onze-Lieve-Vrouwekathedraal ab 26. Januar 1555 16 19 (= 210–228) 55 23 Gent, Sint-Baafskathedraal ab 29. Juli 1559 17 9 (= 229–237) 47 Die abgesagten oder außerordentlichen Ordensversammlungen waren: IV. (1434 Dijon): Die Ordensversammlung fällt wegen der feindlichen Invasion ins Mâconnais aus; die Gottesdienste hingegen finden statt. Am 29. Dezember trifft sich der Herzog mit 11 anwesenden Ordensrittern zu Beratungen VII. (1437 Arras): Das Ordenskapitel wird wegen eines drohenden Angriffs der Engländer abgesagt VIII. (1438 Arras): Das Fest wird wegen der Gefahr eines Einfalls der Armagnaken abgesagt IX. (1439) Abgesagt u. a. wegen der Armagnaken XI. (1441): Wird (erneut wegen der Armagnaken) auf das nächste Jahr verschoben XII. (1442): Wird verschoben, da der Herzog Burgund nicht verlassen kann XIII. (1443): Wird wegen des Krieges in Luxemburg verschoben XIV. (1444): Erneut verschoben, nun ohne Begründung 15. September 1473 Luxemburg, Sondersitzung des Ordens zur Nachfolge des verstorbenen Kanzlers Guillaume Fillastre. 1476 Maastricht, ausgefallen wegen der Niederlage bei Grandson, verschoben auf 1477 1477: ausgefallen wegen des Tods Karls des Kühnen, verschoben auf 1478 Großmeister des Ordens 1. Philipp der Gute; Herzog von Burgund 10. Januar 1430 bis 15. Juni 1467 2. Karl der Kühne; Herzog von Burgund 15. Juni 1467 bis 5. Januar 1477 3. Maximilian I.; Römisch-deutscher König und Kaiser 30. April 1478 bis 27. März 1482 4. Philipp I. der Schöne; König von Kastilien, Herzog von Burgund 27. März 1482 bis 25. September 1506 5. Karl V.; Römisch-deutscher Kaiser, König von Spanien 25. September 1506 bis 22. Oktober 1555 6. Philipp II.; König von Spanien, Portugal und England 22. Oktober 1555 bis 13. September 1598 7. Philipp III.; König von Spanien und Portugal 13. September 1598 bis 31. März 1621 8. Philipp IV.; König von Spanien und Portugal 31. März 1621 bis 17. September 1665 9. Karl II.; König von Spanien 17. September 1665 bis 1. November 1700 Großmeister des Ordens (Spanien) König Ferdinand VII. von Spanien im Königsornat mit der Collane des Goldenen Vlieses, Porträt von Goya 1. Philipp V.; König von Spanien, erster Souverän des Hauses Bourbon des Ordens vom Goldenen Vlies (1700–1724) 2. Ludwig I.; König von Spanien (1724) 1. Philipp V.; König von Spanien, zweite Amtszeit (1724–1746) 3. Ferdinand VI.; König von Spanien (1746–1759) 4. Karl III.; König von Spanien (1759–1788) 5. Karl IV.; König von Spanien (1788–1808) 6. Ferdinand VII.; König von Spanien (1808–1833) 7. Isabella II.; Königin von Spanien (1833–1841) General Baldomero Espartero als Regent (1841–1843) Joaquin Marie Lopez, provisorisches Gouvernement (1843) 7. Isabella II. (1843–1868) Francisco Serrano y Domínguez Duc Du Torre (1868–1870) Amadeus I.; König von Spanien (1870–1873) 8. Alfons XII.; König von Spanien (1874–1885) 9. Alfons XIII.; König von Spanien (1886–1941) 10. Don Juan de Bourbon; Graf von Barcelona (1941–1977) 11. Juan Carlos I.; König von Spanien (1977–2014) 12. Philipp VI.; König von Spanien (seit 2014) Großmeister des Ordens (Österreich) 10. Karl VI.; römisch-deutscher Kaiser, König von Spanien 1. November 1700 bis 20. Oktober 1740 11. Franz I.; römisch-deutscher Kaiser, Herzog von Lothringen 20. Oktober 1740 bis 18. August 1765 12. Joseph II.; römisch-deutscher Kaiser 18. August 1765 bis 20. Februar 1790 13. Leopold II.; römisch-deutscher Kaiser 20. Februar 1790 bis 1. März 1792 14. Franz II./I.; römisch-deutscher Kaiser, Kaiser von Österreich 1. März 1792 bis 2. März 1835 15. Ferdinand I.; Kaiser von Österreich 2. März 1835 bis 2. Dezember 1848 16. Franz Joseph I.; Kaiser von Österreich 2. Dezember 1848 bis 21. November 1916 17. Karl I.; Kaiser von Österreich 21. November 1916 bis 1. April 1922 18. Otto von Habsburg; Oberhaupt des Hauses Habsburg-Lothringen 1. April 1922 bis 30. November 2000 19. Karl Habsburg-Lothringen; Oberhaupt des Hauses Habsburg-Lothringen seit 30. November 2000 Offiziere des Ordens (Österreich) Amtszeit Name Geboren Amt seit 2005 Alexander Pachta-Reyhofen 1954 Ordenskanzler seit 1992 Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien 1945 Ordensgroßkaplan, seit 1995 Erzbischof seit 2000 Gregor Henckel-Donnersmarck 1943 Kaplanvikar seit 1992 Wulf Gordian Hauser 1952 Schatzmeister seit 1997 Karl-Albrecht Waldstein-Wartenberg 1958 Herold seit 2007 Carl Philip Clam-Martinic 1975 Greffier Ritter des Ordens Heraldik Das Goldene Vlies kann in der Heraldik in zwei verschiedenen Formen auftreten. Einmal ist es eine Wappenfigur und zum Anderen ein sogenanntes Prachtstück. Im Wappenschild wird das Schaf oder nur sein Fell hängend dargestellt. Als Farbe wird Gold bevorzugt. Wird es um den Schild gehängt, handelt es sich um ein Prachtstück der Heraldik. Dargestellt wird dann die Ordensdekoration des Ritterordens vom Goldenen Vlies aus dem Jahr 1430. Auch hier ist Gold dominierend. Artur Graf Bylandt-Rheidt (* 3. Februar 1854 in Prag; † 6. Juli 1915 in Baden, Niederösterreich) war ein österreichischer Politiker. Biografie Der Sohn des späteren langjährigen Kriegsministers Artur Maximilian von Bylandt-Rheidt studierte nach dem Schulbesuch Rechtswissenschaft und trat anschließend in den Staatsdienst ein. Zunächst war er Verwaltungsjurist beim Statthalter von Brünn, ehe er nach Verwendungen im Unterrichtsministerium 1878 und im Innenministerium 1879 zwischen 1881 und 1892 Sekretär beim Statthalter von Mähren war. 1892 wurde er zum Hofrat befördert und als solcher zum Leiter des Departement für Volksschulen im Unterrichtsministerium ernannt. Nach einer späteren Verwendung als Leiter des Departements für Technische Fachschulen im Unterrichtsministerium wurde er 1897 zunächst Sektionschef. Im November 1897 wurde er von Ministerpräsident Paul Gautsch zum Minister für Ackerbau ernannt und gehörte dessen 1. Kabinett bis März 1898 an. In der nachfolgenden Regierung von Franz von Thun und Hohenstein war er zwischen März 1898 und Oktober 1899 Unterrichtsminister. In dieser Funktion erließ er nach aufkommenden Unruhen an der Karls-Universität Prag für die deutschen Studenten ein so genanntes Farbenverbot und förderte andererseits 1899 die Gründung der tschechischen Technischen Universität Brünn. Nach seinem Ausscheiden aus dem Kabinett wurde er 1900 Senatspräsident beim Verwaltungsgerichtshof und zugleich auch Mitglied des Herrenhauses. Anschließend wurde er zum Statthalter von Oberösterreich berufen und bekleidete dieses Amt von 1902 bis 1904. 1905 wurde er von Ministerpräsident Gautsch in dessen zweites Kabinett berufen und versuchte in dieser Position die Handlungsfähigkeit des seit Juni 1904 wegen Obstruktion handlungsunfähigen Böhmischen Landtag wiederherzustellen. Außerdem war er ein Verfechter des allgemeinen Wahlrechts, das schließlich 1907 eingeführt wurde. Er selbst schied im Mai 1906 mit dem Ende der Amtszeit von Ministerpräsident Gautsch aus der Regierung aus. Er ist auf dem Helenenfriedhof in Baden begraben. Der österreichische Orden der Eisernen Krone (ital. Ordine imperiale della Corona ferrea) war eine hohe zivile und militärische Verdienstauszeichnung, die von 1816 bis zum Ende der Monarchie 1918 in Form eines dreistufigen Ritterordens vergeben wurde. Geschichte Der österreichische Orden der Eisernen Krone wurde am 7. April 1815 durch Kaiser Franz I. als militärischer und ziviler Verdienstorden gestiftet. Im Unterschied zu den übrigen Ritterorden der Monarchie wurde der Orden der Eisernen Krone nicht als Großkreuz, Komtur und Ritterkreuz verliehen, sondern als Ritter der I., II. und III. Klasse. Schon 1805 hatte Napoléon Bonaparte nach seiner Krönung zum König von Italien einen nach der Eisernen Krone der Lombardei benannten Orden gleichen Namens geschaffen. Nach dem Sturz Napoléons wurde die Lombardei in den Verhandlungen des Wiener Kongresses dem österreichischen Kaiserhaus zugesprochen. Den Inhabern des napoleonischen Ordens wurde das Tragen des Ordenszeichens durch die österreichischen Behörden untersagt, später erhielten sie jedoch eine Trageerlaubnis für die österreichische Version der ihnen verliehenen Ordensklasse. Auf die Übernahme des ursprünglich napoleonischen Ordens durch die österreichischen Regenten verweist auch die Ordens-Devise AVITA ET AUCTA („Ererbt und Vermehrt“). Laut § 11 der ursprünglichen Ordensstatuten sollte die Anzahl der Ordensritter 100 nicht überschreiten (20 Mitglieder der I., 30 der II. und 50 der III. Klasse). Doch waren schon im Jahr 1856 fast zweitausend Personen ausgezeichnet worden. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Orden der Eisernen Krone unter den vier höchsten Verdienstorden der österreichisch-ungarischen Monarchie zu dem am häufigsten verliehenen. Obwohl auch zahlreiche Offiziere und Beamte mit dem Orden der Eisernen Krone ausgezeichnet wurden, erlangte er besonders für das aufstrebende Bürgertum eine besondere sozialhistorische Bedeutung (siehe unten). Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt hochrangige Soldaten damit geehrt. Seit dem Ende der Monarchie 1918 wird der Orden nicht mehr verliehen. Aussehen und Trageweise Ordenszeichen Das Insigne des Ordens zeigt die lombardische Eiserne Krone, auf welcher der zweiköpfige österreichische Adler mit Schwert und Reichsapfel ruht, der auf beiden Seiten an der Brust ein dunkelblau emailliertes Herzschild trägt, auf welchem vorn ein goldenes F (Franz) und hinten das Jahr der Stiftung 1815 steht. Über diesem Doppeladler befindet sich noch in Gold die Kaiserkrone. Ordensband Das Band ist goldgelb mit dunkelblauer Einfassung. Trageweise Ritter III. Klasse trugen das Insigne des Ordens ursprünglich an einem schmalen Band am Knopfloch, später meist an einem dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite, Ritter II. Klasse am Band um den Hals. Ritter I. Klasse trugen das Insigne des Ordens an einem breiten Schulterband von der rechten Schulter zur linken Hüfte, dazu einen auf der linken Brust getragenen Bruststern. Bei diesem handelte es sich um einen vierstrahligen, silbernen Ordensstern; das goldene Mittelschild enthält die Eiserne Krone und ist umgeben von einem blauen Reif mit der Inschrift der Ordens-Devise AVITA ET AUCTA („Ererbt und Vermehrt“). Für militärische Uniformen waren folgende Bandschnallen gebräuchlich: Ritter I. Klasse Ritter II. Klasse Ritter III. Klasse Zu besonderen Anlässen trugen Ritter I. Klasse den Ornat des Ordens mit Ordenskette, die abwechselnd aus drei verschiedenen Gliedern gebildet wird, die aus den verschlungenen Buchstaben F. P. (Franciscus Primus), aus einem Eichenkranz und aus der Eisernen Krone bestehen, ferner hat die Kette noch ein Mittelglied aus einem größeren Eichenkranz mit durchgesteckten Eichen- und Palmenzweigen, an welchem das Ordenszeichen hängt. Zusatzdekorationen Am 12. Jänner 1860 folgte per Statut die Einführung der Kriegsdekoration zu allen Ordensklassen als Auszeichnung für unmittelbar vor dem Feind erworbenen Verdienste. Es handelt sich dabei um einen goldenen, grün emaillierten Lorbeerkranz, der um den Doppeladler gelegt ist. Adelsstand und Privilegien Bis 1884 war für Untertanen der von den Habsburgern regierten Länder mit der Verleihung der III. Klasse des Ordens der Eisernen Krone die Erhebung in den erblichen Ritterstand verbunden. Die Träger erhielten zu ihrem bisherigen Namen den Zusatz „Ritter von“. Empfänger der II. Klasse hatten Anspruch auf Erhebung in den erblichen Freiherrenstand. Die Verleihung der I. Klasse brachte den Geheimratstitel mit der Anrede „Exzellenz“ und Mitgliedschaft im Hofstaat ein. Am 24. August 1884 wurde die automatische Nobilitierung aus den Statuten des Ordens der Eisernen Krone gestrichen (Erlass des k.k. Ministerium des Inneren), ebenso aus denen des Leopold-Ordens. Als Großmeister des Ordens fungierte der regierende Monarch. Sozialhistorische Bedeutung Obwohl auch zahlreiche Offiziere und Beamte mit dem Orden der Eisernen Krone ausgezeichnet wurden, erlangte er besonders für das aufstrebende Bürgertum der Donaumonarchie eine besondere sozialhistorische Bedeutung. Ab bestimmten Rängen im Staatsdienst sowie für Geldspenden ab einer bestimmten Höhe für soziale Zwecke (oft für die im 19. Jahrhundert zahlreich vorhandenen Witwen- und Waisenstiftungen) „gebührte“ nach ungeschriebener Konvention eine der drei Klassen des Ordens. Auch bedeutende bürgerliche Unternehmer wurden infolge ihrer Auszeichnung mit dem Orden der Eisernen Krone nobilitiert, z. B. 1872 der Industrielle Adolf Ignaz Mautner als „Ritter Mautner von Markhof“, der sich neben seiner wirtschaftlichen Rolle als Mäzen des Mautner-Markhof'schen Spitals in Wien betätigt hatte. Im 19. Jahrhundert sollte diese Gesellschaftsschicht, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes von großer Bedeutung war, auch mittels Orden und Titel an die Habsburger-Dynastie und das traditionelle Staatsgefüge gebunden werden. Diese immateriellen Ehrungen kosteten den Staat nichts. (Im Gegenteil: von den Ordenswerbern zu entrichtende Taxen flossen in das Budget; später, in konstitutioneller Zeit, in den für Bestechungen von Journalisten und anderen Personen bestimmten „Dispositionsfonds“ der jeweiligen Regierung). Da die Verleihung erblicher Adelstitel ohne Ordenszugehörigkeit auch in der Habsburgermonarchie zunehmend an materielle Bedingungen geknüpft wurden (ein Adelserwerber musste finanziell dazu in der Lage sein, ein „standesgemäßes Leben“ zu führen, worunter man anfangs in erster Linie einen entsprechend großen Güter- bzw. Grundbesitz verstand), entwickelte sich der Orden der Eisernen Krone zum Instrument einer „Nobilitierungsmaschinerie“ (siehe Adel, Zweite Gesellschaft). Mit der Verleihung der I. Klasse des Ordens – in ihr waren soziale Aufsteiger nur sehr selten vertreten – war statutenmäßig, sofern noch nicht vorhanden, die Zuerkennung der Würde eines Geheimen Rates und damit der Hoffähigkeit verbunden (z. B. wurden bürgerliche Minister der konstitutionellen Ära öfters mit der ersten Ordensklasse bedacht). Die Verleihung der II. Ordensklasse bewirkte, sofern noch nicht vorhanden, die Erhebung in den Stand eines erblichen Freiherrn (Baron), die III. die Erhebung in den Stand eines erblichen Ritters. 1884 wurden die in den Ordensstatuten vorgesehenen. Joseph Alexander Helfert, ab 1854 Freiherr von Helfert (* 3. November 1820 in Prag; † 16. März 1910 in Wien) war ein österreichischer Politiker und Historiker. Leben Joseph Alexander Helfert ist der Sohn des Rechtswissenschaftlers Joseph Helfert und dessen Frau Anna, geb. Schreiner. Er war von 1848 bis 1860 k.u.k. Unterstaatssekretär im Unterrichtsministerium und 1860/61 Unterrichtsminister. In diesen Funktionen setzte er sich für die Gleichberechtigung der Nationen im Schulwesen innerhalb der Monarchie ein. Als Ritter des Eisernen Kronenordens 2. Klasse wurde Helfert am 18. August 1854 in Wien in den österreichischen Freiherrnstand erhoben. Seit 1881 gehörte er dem Herrenhaus an. Er war Gründer des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung (1854) und mit Franz Martin Schindler der Leo-Gesellschaft (1892), dessen Präsident er bis zu seinem Tode war. Die österreichische Leo-Gesellschaft, nach Papst Leo XIII. benannt, war ein Verein zur Förderung katholischen Wissens. 1859 bis 1861 war Helfert Präses-Stellvertreter der Gesellschaft der Musikfreunde, 1859 bis 1868 Präsident des Alterthums-Vereins zu Wien und 1863 bis 1910 Präsident der K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale. Helfert wurde auf dem Friedhof von Pottenstein in Böhmen beigesetzt. 1922 wurde die Helfertgasse in Wien-Meidling nach ihm benannt. Bedeutung Helfert verfasste erzählerische Schriften und machte Übersetzungen aus dem Tschechischen. Als Historiker befasste er sich mit der Geschichte Österreichs mit Schwerpunkt auf der Revolution von 1848. Der Kaiserlich-Österreichische Franz-Joseph-Orden wurde am 2. Dezember 1849 durch österreichischen Kaiser Franz Joseph I. als Auszeichnung für Verdienste in militärischen und zivilen Belangen gestiftet. Die Stiftung erfolgte am ersten Jahrestag der Thronbesteigung Franz Josephs I. Der Orden ist nicht zu verwechseln mit dem Franz Joseph-Kreuz, das 1916 nach dem Tod Kaiser Franz Josephs I. von dessen Nachfolger Karl I. gestiftet wurde, oder dem Zivil-Verdienstkreuz, welches optisch der Insigne des Franz-Joseph-Ordens ähnelte. Ordensklassen Die als Ritterorden ausgelegte Auszeichnung umfasste ursprünglich die drei Klassen Großkreuz, Komturkreuz („Comthure“) und Ritterkreuz, die später auf fünf Klassen erweitert wurden: Großkreuz Komturkreuz mit Stern Komturkreuz Offizierskreuz Ritterkreuz Der Franz-Josephs-Orden war damit der einzige unter den Verdienstorden der Monarchie, der in fünf Stufen verliehen wurde. Ordenszeichen Die Insigne des Franz-Joseph-Ordens besteht aus einem achteckigen, karminrot emaillierten Goldkreuz, dessen Arme an den Enden breiter werden. In der Mitte liegt ein weißer Schild mit F J (Franz Joseph). Zwischen den Armen des Kreuzes befindet sich der schwarz emaillierte österreichischer Doppeladler, der in den Schnäbeln eine goldene Kette mit der Ordensdevise Viribus unitis (Mit vereinten Kräften) trägt. Über dem Kreuz ist eine nicht näher bestimmte Krone in Gold angebracht, die nicht die tatsächliche österreichische Kaiserkrone darstellt, sondern abstrakte Majestät. Die Insignien der fünf Ordensklassen unterscheiden sich nur in der Größe. Ordensband Das Ordensband ist einfarbig hochrot. Für Verdienste im Ersten Weltkrieg wurde das rote Ordensband durch das ponceaurot-weiß gestreifte Band der Tapferkeitsmedaille ersetzt. Das Band der Tapferkeitsmedaille wurde daneben auch für die Militär-Verdienstmedaille („Signum Laudis“), das Militär-Verdienstkreuz und das Zivil-Verdienstkreuz verwendet, sofern es für Leistungen im Krieg verliehen wurde. Trageweise Ritter des Franz-Joseph-Ordens trugen das Insigne am Band im Knopfloch, Offiziere als Steckdekoration an der linken Brustseite. Kommandeure beider Stufen trugen das Insigne um den Hals, Großkreuzträger mit der Schärpe über die rechte Schulter. Komture mit Stern und Inhaber des Großkreuzes trugen zusätzlich einen Ordensstern, der an der linken Brustseite angesteckt wurde. Die Insignien sämtlicher Ordensstufen des Franz-Joseph-Ordens können im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien besichtigt werden. Statuten Die Verleihung erfolgte ohne Rücksicht auf Geburt, Religion oder Stand und Staatsangehörigkeit. Alle Mitglieder des Ordens hatten Zutritt zu den Hoffestlichkeiten. Jedoch war mit dem Franz-Joseph-Orden kein Anrecht auf eine Erhebung in den Adelsstand verbunden, was eine Neuerung gegenüber den bis dahin geschaffenen Verdienstorden der Monarchie (Militär-Maria-Theresia-Orden, Sankt Stephans-Orden, Leopoldorden, Orden der Eisernen Krone) darstellte. Angeschlossen an den Franz-Joseph-Orden war das (k.k.) Zivil-Verdienstkreuz, das in verschiedenen Stufen vergeben wurde (z. B. als Eisernes Verdienstkreuz mit der Krone oder als Goldenes Verdienstkreuz am Band der Tapferkeitsmedaille). Das Insigne des Verdienstkreuzes entsprach dem Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens, zeigte jedoch nicht den schwarz emaillierten Doppeladler. Sozialhistorische Noch mehr als andere Verdienstorden wurde dieser Orden mit unbeschränkter Mitgliederzahl zum „Massenorden“ schlechthin. Bedacht wurden vor allem Angehörige mittlerer sozialer Schichten, die ausgezeichnet werden sollten, ohne einen Anspruch auf die Erhebung in den Adelsstand zu erhalten. In Wirtschaftskreisen wurde manchmal die Bonitätseinstufung von Firmeninhabern auch davon abgeleitet, ob sie „zumindest“ Inhaber des Ordens der Eisernen Krone (meist III. Klasse) oder „nur“ solche des Franz-Josephs-Ordens waren. Franz Graf (von) Bellegarde (* 18. Juni 1833 in Wien; † 1. Jänner 1912 in München) war Bezirkshauptmann des Lungaues. Leben Franz Graf Bellegarde war von 1901 bis 1902 Bezirkshauptmann von Tamsweg. Ehrung Anlässlich der Errichtung der Volksschule Mauterndorf verlieh ihm die Marktgemeinde Mauterndorf am 16. Februar 1908 ihre Ehrenbürgerwürde. Der Elisabeth-Orden wurde am 17. September 1898 durch Kaiser Franz Joseph I. als erster und einziger Damenverdienstorden Österreich-Ungarns zu Ehren der heiligen Elisabeth von Thüringen gestiftet. Gleichzeitig diente er dem Andenken der am 10. September 1898 in Genf ermordeten Kaiserin Elisabeth. Er konnte an alle Frauen, gleich welchen Standes oder Religion, ob verheiratet oder ledig, als Belohnung für Verdienste, die in den verschiedensten Berufen oder auf anderem Wege für das allgemeine Wohl im religiösen, karitativen und philanthropischen Bereich erworben wurden, verliehen werden. Ordensklassen Der Orden bestand aus folgenden Klassen und wurde wie folgt verliehen: Klasse Inländerinnen Ausländerinnen Gesamt Großkreuz 36 45 81 I. Klasse mit Stern (ab 30.4.1918) 1 2 3 I. Klasse 274 58 332 II. Klasse 462 38 500 Elisabeth-Kreuz (ab 30.4.1918) 1 1 Elisabeth-Medaille 163 45 208 Das erste Großkreuz, dessen Stiftung ursprünglich für den 2. Dezember 1898 (50 Jahre Regierung von Kaiser Franz Joseph I.) vorgesehen war, wurde bereits am 17. September des Jahres an Gräfin Irma Sztáray, letzte Hofdame von Kaiserin Elisabeth, verliehen.[1] Die I. Klasse mit Stern und das Elisabeth-Kreuz wurden mit kaiserlichem Handschreiben vom 30. April 1918 gestiftet, daher die geringe Trägerinnenzahl. Ordensdekoration Das Ordenszeichen ist ein goldenes gleicharmiges Kreuz, dessen Arme stilisierte Lilienblüten sind. Jede Blüte ist dreiteilig, die beiden äußeren Blätter sind rot, das mittlere weiß emailliert. Zwischen den Kreuzarmen sind Rosenzweige aus grün emaillierten Blättern und roten Blüten eingebettet. Im weißen Medaillon des Kreuzes ist auf der Vorderseite die Büste der nach rechts gewandten heiligen Elisabeth und auf der Rückseite eine goldene Rose mit der Initiale E (Elisabeth) zu sehen. Sonstiges Nach dem Tod der Beliehenen mussten die Ordenszeichen und die Statuten an die Ordenskanzlei zurückgegeben werden. Mit dem Ende der Monarchie 1918 ist der Orden erloschen. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, auch bekannt als Donaumonarchie und Doppelmonarchie, war ein Vielvölkerstaat in Mittel- und Südosteuropa, der nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einer Doppelmonarchie auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion) bestand. Sie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den „im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern“, offiziös Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den „Ländern der heiligen ungarischen Stephanskrone“. Hinzu kam 1878 das gemeinsam verwaltete Bosnien-Herzegowina. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 regierte Franz Joseph I., danach bis 1918 Karl I./IV. Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Österreich-Ungarn, flächenmäßig nach Russland, der zweitgrößte und von seiner Bevölkerungszahl, nach Russland und dem Deutschen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein damaliges Staatsgebiet umfasst die heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Teile des heutigen Rumäniens, Montenegros, Polens, der Ukraine, Italiens, und Serbiens. Namen 1868 legte der Kaiser und König den Staatsnamen Österreichisch-Ungarische Monarchie förmlich fest. Alternativ wird Österreich-Ungarn auch als k. u. k. Monarchie bezeichnet (kaiserliche und königliche Monarchie). Da die Donau den Doppelstaat auf einer Länge von etwa 1.300 km durchfloss und seinen Hauptstrom bildete, spricht man auch von der Donaumonarchie. Wegen der staatsrechtlichen Konstruktion der beiden Reichsteile ist ebenso die Bezeichnung Doppelmonarchie gebräuchlich; mit dem kaiserlichen Doppeladler, den die Ungarn nicht führten, hat dies nichts zu tun. Das kaiserliche Österreich wurde offiziell bis 1915 meist die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt, inoffiziell in der Politiker- und Juristensprache auch Cisleithanien. Das königliche Ungarn firmierte amtlich als die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone, inoffiziell auch als Transleithanien. In der Literatur wurde das kaiserliche Österreich auch als „Kakanien“ bezeichnet – ein Ausdruck, der aus dem Roman „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete. Geschichte Der Weg zum österreichisch-ungarischen Ausgleich (1848–1867) Die Wurzeln der Österreichisch-Ungarischen Monarchie liegen in der Auseinandersetzung des Kaisertums Österreich mit dem Königreich Preußen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund, der am 8. Juni 1815 mit Österreich als Präsidialmacht gegründet worden war. Österreich war für Preußen das Haupthindernis in der vom überregionalen Deutschen Nationalverein gestützten Kleindeutschen Lösung, die einen Zusammenschluss der Länder des Deutschen Bundes unter der Führung Preußens unter gleichzeitigem Ausschluss Österreichs vorsah. Diese Auseinandersetzung wurde am 3. Juli 1866 in der Schlacht bei Königgrätz („Deutscher Krieg“) zu Gunsten Preußens entschieden. Die für das Kaisertum Österreich gravierendste Folge dieses Krieges war die Isolierung durch die erzwungene Trennung von den deutschen Staaten. Dieser Schwächung der Deutschen in Österreich stand eine Stärkung der Stellung der demographisch dominierenden nichtdeutschen Nationalitäten gegenüber, die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ. Um diese Gefahr zu verringern, musste das Kaiserhaus vor allem das Verhältnis zu den herrschenden Schichten Ungarns entspannen. Die aus der Sicht der Habsburger aufständischen Ungarn konnten im Jahr 1849 nur mit Unterstützung Russlands besiegt werden. Mit der Hinrichtung des gemäßigten ehemaligen Ministerpräsidenten Lajos Batthyány und mehrerer seiner Mitstreiter hatte der 20-jährige Kaiser Franz Joseph I. 1850 allerdings eine Kluft aufgerissen, die durch die Abtrennung der Wojwodina, Kroatiens, Slawoniens und Siebenbürgens sowie die Unterstellung Restungarns unter die Militärverwaltung Erzherzog Albrechts nur vertieft wurde. Mit der Befreiung der Bauern hatte das Haus Habsburg den ungarischen Adel als eigentlichen Entscheidungsträger des Landes endgültig gegen sich aufgebracht. Er reagierte mit passiver Resistenz in Form von Ämter- und Steuerverweigerung, was eine permanente Truppenpräsenz erforderlich machte. Als Positivum dieser Adelsvorrechte reduzierenden und Segregationswünsche unterdrückenden Phase sind, neben der Bauernbefreiung die Modernisierung des Schulwesens, das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit und die Einführung des österreichischen Strafgesetzbuches zu nennen. Die Konfrontation wurde schließlich auch durch den wirtschaftlichen Aufschwung gedämpft, eine substantielle Annäherung war jedoch erst 1865 mit der Wiedereinberufung des ungarischen Landtages und der Zusage der weitgehenden Restitution der ungarischen Verfassung von 1848 durch die kaiserliche Regierung erfolgt. Weitere Schritte waren dringend nötig. Die Ausgleichsverhandlungen mit den Ungarn standen unter dem Zeichen widerstrebender magyarischer Meinungen. Der im Exil lebende geistige Führer der ungarischen Revolution Lajos Kossuth und seine beträchtliche Anhängerschaft im Lande votierten für die Loslösung von Österreich, ein Ausgleich wäre (gemäß Kossuth) der „Tod der Nation“ und würde dem Land das „Zugseil fremder Interessen auferlegen“. Letztendlich setzte sich jedoch die Meinung des Führers der Liberalen Ferenc Deák durch. Er führte ins Treffen, dass ein freies Ungarn mit seinen starken slawischen und deutschen Minderheiten Gefahr liefe, in die Isolation zu geraten und letztendlich zwischen Russland und Deutschland zerrieben zu werden. Ein Bündnis mit dem durch das interne Nationalitätenproblem geschwächten Österreich unter der Führung eines Monarchen, der sich im Krönungseid der ungarischen Nation verpflichtet, wäre deshalb vorzuziehen. Den Adel überzeugte er überdies mit dem Hinweis, dass der Ausgleich die Möglichkeit bieten würde, die territoriale und politische Integrität des Großgrundbesitzes zu wahren und die Herrschaft über die nichtmagyarischen Nationen Ungarns fortzusetzen. Die Verhandlungen über den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich wurden Anfang 1867 abgeschlossen. Am 17. Februar 1867 ernannte Franz Joseph I. die neue ungarische Regierung unter Graf Andrássy. Die Wiener Verhandlungen wurden einen Tag später abgeschlossen. Am 27. Februar 1867 wurde der ungarische Reichstag wiederhergestellt. Am 15. März leistete Graf Andrássy mit seiner Regierung in Ofen Kaiser Franz Joseph I. den Treueeid. Zugleich traten die Regelungen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs in Kraft. Das gilt als Geburtstag der Doppelmonarchie, wenn auch die Ausgleichsgesetze erst im Dezember 1867 von den Parlamenten beider Staaten beschlossen waren. Franz Joseph I. selbst wurde am 8. Juni 1867 in Buda zum König von Ungarn gekrönt. Die Doppelmonarchie 1867–1914 Franz Joseph I. war nun formal das gemeinsame konstitutionelle Staatsoberhaupt (Personalunion), unter dessen Leitung sowohl die Außenpolitik, die gemeinsame Armee und Kriegsmarine sowie die dazu nötigen Finanzen in den entsprechenden „k.u.k. Reichsministerien“ mit Sitz in Wien gemeinsam verwaltet wurden (Realunion). Alle anderen Angelegenheiten konnten Österreich und Ungarn von nun an getrennt regeln (es kam jedoch freiwillig zu einem gemeinsamen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet). Mit dem Abschluss des Ausgleichsvertrages waren jedoch keinesfalls alle Streitpunkte ausgeräumt. So hatte sich Ungarn eine Adaptierung alle zehn Jahre ausbedungen. Die Verhandlungen dazu wurden von den Ungarn vor allem mit dem Ziel der Schwächung der noch vorhandenen Bande und der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Position gegenüber Cisleithanien geführt. Die sich jeweils über viele Monate, ja Jahre, hinziehenden Verhandlungen der entsprechenden Kommissionen schufen ein Klima der permanenten Konfrontation und belasteten das Verhältnis zwischen den beiden Reichshälften bis zur Planung eines Militäreinsatzes. Es zeigte sich, dass der Einfluss Franz Josephs I. als ungarischer König auf die ungarische Innenpolitik weit geringer war als jener auf die Regierungen in Cisleithanien als österreichischer Kaiser. Eines seiner letzten Druckmittel gegenüber den Ungarn blieb die Androhung der Einführung allgemeiner und freier Wahlen. Der Ausgleich mit Ungarn, der den Ungarn eine weitreichende staatliche Autonomie gebracht hatte, führte allerdings zum Protest anderer Nationalitäten, insbesondere der Slawen. Konkrete Forderungen nach einem ähnlichen Ausgleich wurden vor allem von den Tschechen für die Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien) erhoben. Die unberücksichtigten Interessen anderer Nationalitäten und die ungarischen Assimilierungsversuche (z. B. die Magyarisierungspolitik in der heutigen Slowakei) führten zu ethnischen Spannungen und zu Begriffen wie „Völkerkerker“. Andererseits prosperierte die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit gemeinsamer Währung. Die nichtdeutschen Nationalitäten hatten in Österreich wesentlich mehr Rechte als in Ungarn. Dies betraf vor allem den Unterricht in der Muttersprache (obwohl höhere nichtdeutsche Schulen oft erkämpft werden mussten), die Verwendung der Muttersprache bei Ämtern und Behörden (Antworten in der Sprache des Antragstellers mussten allerdings erst gesetzlich vorgeschrieben werden) und die Vertretung im Reichsrat, dem Parlament Österreichs. Diese Vertretung wurde allerdings sehr unterschiedlich genützt. Die Polen Galiziens arbeiteten – durch Steuergeschenke und Investitionen geködert – oft konstruktiv mit und stellten zeitweise k.k. Minister (Agenor Goluchowski, Alfred Józef Potocki, Kasimir Felix Badeni). Viele tschechische Politiker bestritten die Zuständigkeit des Reichsrates für die Länder der böhmischen Krone grundsätzlich, sodass dort schon früher als in anderen Kronländern die Direktwahl der Abgeordneten vorgeschrieben werden musste. Tschechische Reichsratsabgeordnete machten die Beratungen des Abgeordnetenhauses immer wieder durch Lärmorgien unmöglich (Obstruktionspolitik), worauf die Regierung dem Kaiser die Vertagung des Reichsrates vorschlug und mit provisorischen Verordnungen weiterregierte. In Ungarn waren die nichtmagyarischen Nationalitäten, die fast die Hälfte der Bevölkerung ausmachten, durch Schulgesetze und Wahlrecht diskriminiert. Im Unterschied zu Österreich, wo dies 1907 gelungen war, wurde in Ungarn bis zum Ende der Doppelmonarchie kein allgemeines Männerwahlrecht eingeführt. Vorrechte von Stand und Besitz waren in Ungarn wesentlich stärker maßgebend als in Österreich. Die herrschende Schicht Ungarns arbeitete im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten daran, Ungarn möglichst vollständig von Österreich unabhängig zu machen. Als der Berliner Kongress 1878 Österreich-Ungarn die Okkupation Bosniens und der Herzegowina, beide formal weiterhin Bestandteile des Osmanischen Reiches, gestattete, wollten Österreich und Ungarn das neue Verwaltungsgebiet in ihren Staat eingliedern. Die salomonische Lösung war dann, dass Bosnien und Herzegowina weder zu Cis- noch zu Transleithanien geschlagen, sondern vom gemeinsamen k.u.k. Finanzministerium verwaltet wurde. Kaiser und König Franz Joseph I. war nach dem Ausgleich penibel darauf bedacht, seine beiden Reichshälften gleich zu behandeln. Dies erstreckte sich bis zur Frage der Namensgebung für neue Schiffe der k.u.k. Kriegsmarine; Franz Joseph I. lehnte Namensvorschläge ab, die Ungarn benachteiligt hätten. Der nach dem Selbstmord von Kronprinz Rudolf 1889 designierte Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand hingegen verbarg seine Abneigung gegen die herrschende Klasse Ungarns und ihre Magyarisierungs- und Erpressungspolitik gegenüber der Krone nicht und plante in seiner Militärkanzlei (er war Generalinspektor der gesamten k.u.k. bewaffneten Macht) im Schloss Belvedere einen auf die Armee gestützten Umbau der Doppelmonarchie nach dem Tod Franz Josephs I. Sein Vorhaben, aus der Doppelmonarchie durch gleichberechtigte Beteiligung der Südslawen als drittes Staatselement (Trialismus) eine „Tripelmonarchie“ zu machen, wäre wohl nur im Bürgerkrieg mit den Ungarn zu realisieren gewesen. Außerdem hätten die dann nach wie vor benachteiligten Tschechen wohl nicht unbeteiligt zugesehen. Auf Initiative Franz Ferdinands wurden außerdem Modelle zur Umwandlung der Monarchie in einen ethnisch-föderativen Staat entworfen (Modell der „Vereinigten Staaten von Groß-Österreich“ nach Aurel Popovici), die jedoch nicht zur Realisierung kamen. 1908 brach in der Türkei die so genannte jungtürkische Revolution aus. Österreich-Ungarn wurde dadurch daran erinnert, dass Bosnien und die Herzegowina zwar von der k.u.k. Monarchie seit dreißig Jahren okkupiert und verwaltet wurden, jedoch formal Teile des Osmanischen Reiches geblieben waren. Franz Joseph I. sah nun die Chance, „Mehrer des Reiches“ zu sein, und stimmte dem Annexionsplan des k.u.k. Reichsfinanzministers zu. Der einseitige, von keiner internationalen Konferenz unterstützte Rechtsakt, das Hoheitsgebiet der k.u.k. Monarchie auf Bosnien und Herzegowina zu erstrecken, verursachte in Europa größere Unruhe („Bosnienkrise“). Dabei wurde klar, wie wenige Verbündete Österreich-Ungarn im Kriegsfall haben würde. 1908 beging Franz Joseph I. auch sein Jubiläum, 60 Jahre Kaiser von Österreich zu sein. Kaiser Wilhelm II. und fast alle Oberhäupter der deutschen Teilstaaten gratulierten aus diesem Anlass persönlich in Wien. Ungarn sah sich „nicht zu Kundgebungen veranlasst“, war Franz Joseph I. doch bis zu seiner Krönung in Ungarn 1867 als Fremdherrscher empfunden worden. In Prag und Laibach kam es 1908 zu Ausschreitungen gegen die Deutschen als herrschendes Volk des Kaisertums Österreich. Der Weg in den Krieg: Julikrise 1914 Am 28. Juni 1914 besuchten Franz Ferdinand und seine Frau Sophie Herzogin von Hohenberg Sarajevo, die Hauptstadt des 1908 annektierten Bosnien. An jenem Tag beging Serbien zum ersten Mal den Veitstag als offiziellen Staatsfeiertag, den Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfeld, an dem 1389 die Serben vernichtend von den Türken geschlagen worden waren. Nationalisten, die ein vereintes Serbien (und somit Gebiete der Monarchie, in denen Serben lebten) forderten, empfanden den Besuch des Paares als Provokation. Während einer Autofahrt durch Sarajevo wurde das Paar von dem serbischen Attentäter Gavrilo Princip erschossen, was zu einer schwerwiegenden Staatskrise, der so genannten Julikrise, führte. Daraufhin erhielt Kaiser und König Franz Joseph ein Treuebekenntnis des deutschen Kaisers Wilhelm II., der ihm versicherte, „im Einklang mit seinen Bündnisverpflichtungen und seiner alten Freundschaft treu an der Seite Österreich-Ungarns [zu] stehen“. Dieses Treuebekenntnis, das nicht voraussetzte, dass weitreichende Entscheidungen Österreich-Ungarns vorher mit dem Deutschen Reich abgesprochen wurden, empfanden politische Beobachter als Blankoscheck. Wie weit zu diesem Zeitpunkt der europäische Krieg bereits im Kalkül der deutschen Führung lag, ist in der historischen Forschung bis heute umstritten (siehe Fischer-Kontroverse). Am 23. Juli stellte Österreich-Ungarn ein Ultimatum an Serbien, da man davon ausging, dass Serbien entscheidenden Anteil an dem Attentat hatte. Die Antwort aus Belgrad war nachgiebig und kooperativ.[1] Die Serben hatten allerdings nicht alle Bedingungen der k.u.k. Monarchie hundertprozentig akzeptiert. Österreichisch-ungarische Spitzenpolitiker und Militärs nahmen daher gern die Gelegenheit wahr, die serbische Antwort als unzureichend abzulehnen. In völliger Verkennung der Weltlage und der Schwäche der Monarchie motivierten sie den 84-jährigen Kaiser und König, der seit 48 Jahren keinen Krieg mehr zu führen gehabt hatte, zur Kriegserklärung an das südöstliche Nachbarland, die am 28. Juli erfolgte. Dies bewog Russland zur Generalmobilmachung, da sich das Zarenreich aufgrund des Panslawismus als Behüter der slawischen Völker sah und den Balkan als eigenes Einflussgebiet betrachtete. Russland erklärte Österreich-Ungarn den Krieg. Hierauf trat für das Deutsche Reich der Bündnisfall ein; das Reich trat an der Seite Österreich-Ungarns in den Krieg ein. Da Russland mit Frankreich und Großbritannien verbündet war (Entente), kamen diese beiden Russland zu Hilfe, womit der „Große Krieg“ – später Erster Weltkrieg genannt – nicht mehr aufzuhalten war. Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg Italien blieb zunächst neutral. Es sah sich trotz des Bündnisses (Dreibund) mit Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich nicht in der Pflicht, da es ein Defensivbündnis gewesen sei und Italien die „Mittelmächte“ (womit nicht die Größe der Macht, sondern die Lage in Mitteleuropa gemeint war) für die Verantwortlichen des Kriegsausbruches hielt. Italien stellte an Österreich-Ungarn die Forderung, italienischsprachige Gebiete der k.u.k. Monarchie (Trentino, Triest, Istrien usw.) an Italien abzutreten. Österreich-Ungarn wollte allenfalls das Trentino (Welschtirol) abtreten. Deutschland erkannte die Gefahr, dass die Entente Italien in ihr Lager ziehen könnte und mahnte Österreich-Ungarn, die Forderungen Italiens anzunehmen. Die Entente versprach Italien mehr: 1915 wechselte der gewesene Bündnispartner Österreich-Ungarns die Seiten und begann in der Hoffnung, das Risorgimento abschließen und beide Küsten der Adria („mare nostro“ = „unser Meer“) beherrschen zu können, seinen Krieg gegen Österreich-Ungarn. Der Fragilität des Vielvölkerstaates zum Trotz kämpfte die österreichisch-ungarischen Armee mutig und standhaft. In Galizien war es schwer, der russischen Übermacht standzuhalten. (Vorübergehend gab es die Furcht, die Russen könnten bis Wien vordringen.) Serbien, von der Wiener „Kriegspartei“ als leichte Beute betrachtet, leistete erbitterten Widerstand und konnte erst 1915 mit deutscher Hilfe niedergerungen werden. Italien gelang es auch in zwölf (!) Isonzoschlachten (Isonzo = slowenisch Soca, Fluss nahe der heutigen Grenze zwischen Italien und Slowenien) nicht, in den angeblich „weichen Unterleib“ der k.u.k. Monarchie einzudringen; im Gegenteil, nach der 12. Schlacht rückten die österreich-ungarischen Truppen mit Unterstützung der deutschen 14. Armee bis an den Piave, weit in Italien, vor. (Ernest Hemingway, für Italien als Sanitäter im Einsatz, schrieb darüber in seinem Roman „In einem andern Land“ [„Farewell to Arms“]). Auch im Gebirgskrieg in den Dolomiten (Südtirol) blieb Italien erfolglos. Die Adria wurde eher von der k.u.k. Kriegsmarine beherrscht als von Italien. Kriegsgefangene wurden unter anderem in den im heutigen Österreich gelegenen, großen Lagern Sigmundsherberg und Feldbach fest gehalten. Große Internierungslager befanden sich in Drosendorf, Karlstein an der Thaya und Grossau. Die 1917 gehegte Hoffnung, dass der Waffenstillstand mit Russland, dem dort im gleichen Jahr die Oktoberrevolution folgte, die Wende zu einem Sieg der Mittelmächte einleiten würde, erfüllte sich aufgrund der mittlerweile eingetroffenen US-amerikanischen Armee nicht. Die Überlegenheit des Deutschen Reiches, das wesentlich mehr Menschen, Rohstoffe, Waffen usw. in den Krieg investieren konnte, ließ die k.u.k. Monarchie im Lauf des Krieges immer mehr unter den Einfluss des deutschen Generalstabes gelangen. Dieser wollte auch nach dem Kriegseintritt der USA 1917 auf Seiten der Entente lang nicht einsehen, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war. Die deshalb geheim erfolgten Friedensbemühungen Kaiser Karls I. blieben vergeblich, die USA hatten die tschechischen Exilanten bereits als Vertreter der zu gründenden Tschechoslowakei anerkannt und verhandelten lieber mit den präsumtiven Nachfolgestaaten der Monarchie als mit dem k.u.k.-Außenministerium. Im Hinterland gab es 1918 große Versorgungskrisen und Streiks, in der Bocche di Cattaro (Bucht von Kotor) in Dalmatien meuterten Matrosen. Das Ende der Doppelmonarchie Als der Reichsrat, das Parlament der österreichischen Reichshälfte, im Mai 1917 nach mehr als drei Jahren parlamentsloser Regierung wieder einberufen wurde, legten Abgeordnete aus den Kronländern Bekenntnisse zu Nationalstaaten ab: Die Polen Galiziens wollten sich einem neu entstehenden polnischen Staat anschließen, die Ukrainer Galiziens keinesfalls unter polnische Herrschaft gelangen. Die Tschechen strebten einen tschechoslowakischen Staat an, die Slowenen und Kroaten wollten mit den Serben einen südslawischen Staat bilden. Die Deutschen Böhmens und Mährens wollten das von den Tschechen beschworene frühere böhmische Staatsrecht nicht anerkennen, da sie befürchteten, in den Ländern der böhmischen Krone als Minderheit unter tschechische Herrschaft zu geraten. In Ungarn konnten sich die nichtmagyarischen Nationalitäten kaum artikulieren, da sie im Budapester Reichstag auf Grund des minderheitenfeindlichen ungarischen Wahlrechts kaum vertreten waren und alle anderen Äußerungen der Kriegszensur unterlagen. Slowaken, Rumänen und Kroaten sahen aber wenig Anlass, weiterhin unter magyarischer Oberhoheit zu leben. Ein Ausweg aus dieser rechtlich und politisch verfahrenen Situation ließ sich im Krieg ebenso wenig finden wie vor 1914. Am 16. Oktober 1918 erließ Karl I./IV. letztlich das Völkermanifest. Dieses Manifest sollte den Anstoß dazu geben, die österreichische Reichshälfte unter der Schirmherrschaft des Kaisers in eine Konföderation freier Völker umzuwandeln. Die Nationalitäten Österreichs wurden dazu aufgerufen, eigene Nationalräte (Volksvertretungen) zu bilden. Die ungarische Regierung, die die Lage gründlich verkannte, machte dem König keinen ähnlichen Vorschlag; Karl IV. war politisch zu schwach, ein solches Manifest über die Köpfe der ungarischen Regierung hinweg zu publizieren. Die Nationalitätenfragen Österreichs ließen sich jedoch nicht von denen Ungarns trennen: Die Kroaten im österreichischen Dalmatien wollten den südslawischen Staat mit den Kroaten des ungarischen Kroatien gründen, die österreichischen Tschechen die Tschechoslowakei mit den ungarischen Slowaken. Der mit dem Manifest unternommene Versuch, die Neuordnung der k.u.k. Monarchie unter wenigstens nomineller Führung durch das Haus Habsburg zu ermöglichen, musste somit fehlschlagen. Nationale Wünsche waren weitaus stärker als verbliebene Reste dynastischer Loyalität. Am 21. Oktober 1918 bildeten die deutschen Abgeordneten des Reichsrates die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich. Am 30. Oktober setzte die Nationalversammlung unter Vorsitz von Karl Seitz den deutschösterreichischen Staatsrat (Vorsitz: ebenfalls Seitz, Staatskanzler: Karl Renner) als Vollzugsausschuss ihrer Beschlüsse ein, der die Staatsregierung berief. Am 28. Oktober 1918 übernahmen die Tschechen in Prag von den k.k. Behörden unblutig die Macht und riefen die Tschechoslowakische Republik aus. Galizien schloss sich dem neu entstehenden Polen an. Slowenen und Kroaten wurden am 30. Oktober Mitgründer des neuen südslawischen Staates. Die ungarische Regierung kündigte am 31. Oktober 1918 die Realunion mit Österreich auf, womit Österreich-Ungarn aufgelöst war. (Die drei gemeinsamen Ministerien konnten nur noch die Trennung administrieren.) In Siebenbürgen übernahmen die Rumänen die Macht. Am 11. November wurde Kaiser Karl I. von den republikanisch gesinnten deutschösterreichischen Spitzenpolitikern dazu bewogen, auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften zu verzichten; eine förmliche Abdankung hatte er abgelehnt. Am gleichen Tag entließ der Kaiser die funktionslos gewordene k.k. Regierung von Ministerpräsident Heinrich Lammasch. Am 12. November 1918 fand in Wien die letzte Reichsratssitzung statt, am gleichen Tag rief der Staat Deutschösterreich die Republik aus. Am 13. November leistete der letzte Habsburger-Monarch als König Karl IV. von Ungarn den gleichen Verzicht (Ungarn blieb Königreich ohne König). In den Pariser Vorortverträgen (Vertrag von Saint-Germain mit Österreich und Vertrag von Trianon mit Ungarn) wurden Gebietsabtretungen und Grenzen der Nachfolgestaaten der Monarchie offiziell festgelegt. Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der Nachfolgestaaten Ungarn, Polen, Tschechoslowakei, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien) sowie Gebietsabtretungen an Italien und Rumänien. Deutschösterreich wurde der Anschluss an Deutschland verboten, ebenso die Verwendung des Begriffs „Deutsch“ im Staatsnamen; der Vertrag wurde daher mit der „Republik Österreich“ geschlossen, der bis dahin geführte Staatsname schien nicht mehr auf. Ungarn musste zugunsten der Tschechoslowakei, Rumäniens, des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Österreichs auf zwei Drittel des bisherigen Staatsgebietes verzichten und die Habsburger entthronen. Verfassung Eine gemeinsame Verfassung des Doppelstaates gab es nicht. Die legistische Grundlage der Donaumonarchie bildeten die drei folgenden Gesetze, die – gleichlautend – in Österreich und Ungarn Gültigkeit hatten: die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. vom 19. April 1713, das Verfassungsgesetz (damals inoffiziell Delegationsgesetz genannte), für Cisleithanien (Österreich) als Teil der Dezemberverfassung vom 21. Dezember 1867, in Ungarn (Transleithanien) zuvor bereits mit Gesetz XII/1867 kundgemacht, und das Zoll- und Handelsbündnis vom 27. Juni 1878. Die Pragmatische Sanktion hatte – da Karl VI. keinen männlichen Nachkommen besaß – die Herrscherrechte seiner Tochter Maria Theresia und ihrer Nachkommen festgeschrieben. Die Delegationsgesetze Österreichs und Ungarns legten fest, welche Angelegenheiten die beiden Staaten gemeinsam zu führen hatten. Das Zoll- und Handelsbündnis mit gemeinsamer Währung, gegenseitiger Niederlassungsfreiheit und gegenseitiger formloser Anerkennung von Unternehmens- und Patentregistrierungen war eine freiwillige Vereinbarung der beiden Staaten. Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn und somit zugleich König von Kroatien und Slawonien. Dies geschah nunmehr im eigenen Recht Ungarns und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde. Die den Delegationsgesetzen zufolge gemeinsamen Angelegenheiten, Außenpolitik und Armee, wurden durch gemeinsame Ministerien verwaltet: Außen-, Kriegs- und Finanzministerium; dieses nicht für die gesamten Finanzen der Doppelmonarchie, sondern nur zur Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten. Diese Konstruktion wurde als Realunion bezeichnet. Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als „k. u. k.“ (kaiserlich und königlich) bezeichnet. Die Regierung von Cisleithanien wurde als „k. k.“ („kaiserlich-königlich“) bezeichnet, wobei sich königlich auf die böhmische Königswürde bezog, die der österreichische Kaiser ebenfalls innehatte. Regierung und Institutionen der ungarischen Reichshälfte wurden mit „kgl. ung.“ („königlich ungarisch“) bzw. „m. kir.“ (magyar királyi) bezeichnet. Der nach dem Ausgleich des Jahres 1867 am 14. November 1868 vom Kaiser und König festgelegte Herrschertitel und Staatsname: Bei im Namen des Kaisers abgeschlossenen Verträgen: Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn Persönliche Bezeichnung: Seine K. u. K. Apostolische Majestät Staatsname: Österreichisch-Ungarische Monarchie (schon in einem am 2. Juni 1868 kundgemachten Staatsvertrag mit Schweden und Norwegen verwendet) Die Verwendung des Namens Österreich erfolgte in der inländischen Staatspraxis sparsam, wohl aus Rücksicht auf die nichtdeutsche Mehrheit im Kaisertum Österreich. Einerseits regelte im Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 (RGBl. 142/1867) Artikel 1, es bestehe „für alle Angehörigen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder […] ein allgemeines österreichisches Staatsbürgerrecht“. Andererseits wurde das Staatsgebiet häufig mit dem Begriff „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ umschrieben, ein Begriff, der außerhalb amtlicher Texte stets durch Österreich ersetzt wurde, bis dies 1915 (!) auch offiziell so bestimmt wurde. Herrscher und Ministerpräsidenten Franz Joseph I. 1867–1916 8. Juni 1867 Krönung zum König von Ungarn (I. Ferenc József) 21. November 1916 gestorben Karl I./IV. 1916–1918 21. November 1916 Mit dem Tod seines Vorgängers automatisch Kaiser und König; die Krönung in der österreichischen Reichshälfte sollte nach dem Krieg stattfinden. 30. Dezember 1916 Krönung zum König von Ungarn als Karl IV. (IV. Károly) 11. November 1918 Regierungsverzicht in der österreichischen Reichshälfte (keine Abdankung) 13. November 1918 Regierungsverzicht in der ungarischen Reichshälfte (keine Abdankung) Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 hatte jede der beiden Reichshälften ihren eigenen Ministerpräsidenten, der mit Zustimmung des Monarchen sein eigenes Kabinett berief. Aufgrund der Verfassungs- und der realpolitischen Entwicklung der Habsburgermonarchie blieb der österreichische Ministerpräsident ausschließlich vom Willen des Kaisers abhängig (ein Misstrauensvotum, das zum Rücktritt verpflichtete, gab es im Reichsrat nicht), der ungarische Ministerpräsident vom Willen des Königs und der ungarischen Aristokratie. Insbesondere in der österreichischen Reichshälfte wechselten die Amtsträger ab den frühen 1890er Jahren häufig; nur wenige Politiker konnten prägenden Einfluss gewinnen. Direkt vom Kaiser ohne Vorschlag eines Ministerpräsidenten besetzt wurden die für den österreich-ungarischen Gesamtstaat verantwortlichen Ämter des k.u.k. Außenministers, des k.u.k. Kriegsministers (jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Landesverteidigungsministerien, die für die jeweilige nationale Landwehr zuständig waren) und des k.u.k. Finanzministers (zuständig für das Budget der k.u.k. Armee und des Außenministeriums, jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Finanzministerien). Österreich-Ungarn hatte als Ganzes keinen Regierungschef; im Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten führte der Außenminister den Vorsitz, dieser trug aber zumindest zur Zeit des Außenministers Friedrich Ferdinand von Beust (1867-1871) den zusätzlichen Titel Reichskanzler. Reichsteile und Länder Der Fluss Leitha bildete streckenweise die Grenze zwischen den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn (entspricht der heutigen burgenländischen Westgrenze). Daraus leiteten sich die Bezeichnungen Cisleithanien („Land diesseits der Leitha“ für die westliche Reichshälfte) und Transleithanien („Land jenseits der Leitha“ für die östliche Reichshälfte) ab. Cisleithanien hieß offiziell Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (vorher inoffiziell, seit 1915 offiziell Österreich genannt), die einzelnen Länder wurden als Kronländer bezeichnet. Die Länder Transleithaniens wurden offiziell als Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone bezeichnet. Von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet wurde das zuvor zum Osmanischen Reich gehörige Land Bosnien und Herzegowina, das 1878 besetzt und 1908 unter Inkaufnahme der Bosnischen Annexionskrise in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die folgenden Tabellen zeigen die Ergebnisse des Zensus vom 31. Dezember 1910. Cisleithanien: 1. Böhmen 2. Bukowina 3. Kärnten 4. Krain 5. Dalmatien 6. Galizien und Lodomerien 7. Küstenland 8. Österreich unter der Enns 9. Mähren 10. Salzburg 11. Österreichisch Schlesien 12. Steiermark 13. Tirol 14. Österreich ob der Enns 15. Vorarlberg Transleithanien: 16. Ungarn mit Vojvodina und Siebenbürgen 17. Kroatien und Slawonien 18. Bosnien und Herzegowina Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Groß- und Mittelmächten hatte Österreich-Ungarn keine kolonialen Ambitionen. Die einzige außereuropäische koloniale Besitzung der Doppelmonarchie bestand zwischen 1901 und 1917 in einer kleinen Konzession in der chinesischen Stadt Tianjin (Tientsin). Die Konzession lag am Kaiserkanal beziehungsweise am Hai He (Peiho) und umfasste ungefähr eine Fläche von 2,5 km². Bevölkerung und Nationalitäten Für die folgenden Aufstellungen wird die Volkszählung vom 31. Dezember 1910 zu Grunde gelegt. Die Umgangssprachen Österreich-Ungarns 1910 In den Volkszählungen wurde in Österreich-Ungarn jeweils die Umgangssprache ermittelt. Juden gaben in Altösterreich meist Deutsch als Umgangssprache an, ebenfalls Beamte, die zwar Deutsch nicht als Muttersprache hatten, aber durch den Einsatz im Verwaltungsapparat vorwiegend deutsch sprachen. Exakte Zahlen über die nationale Zuordnung existieren nicht. Umgangssprachen in den Kronländern der österreichischen Reichshälfte Magyarisierungspolitik in Ungarn Nach dem Ausgleich mit Österreich kam es 1868 innerhalb der ungarischen Reichshälfte zu einem ungarisch-kroatischen Ausgleich. Dieser Ausgleich sicherte Kroatien und Slawonien eine beschränkte Autonomie zu. In den anderen Teilen Ungarns nahmen die Spannungen unter den Volksgruppen jedoch zu. Gründe für diese Spannungen waren sowohl die Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung als auch die Zunahme der Intoleranz der Nationalitäten untereinander. Im Gegensatz zu den im Königreich Ungarn lebenden Minderheiten wie Slowaken oder Rumänen hatte der Nationalismus der Magyaren die Staatsmacht auf seiner Seite und war somit in der stärkeren Position, obwohl die ethnischen Ungarn nur etwa die Hälfte der Bevölkerung stellten. Die Umsetzung der an sich liberalen Minderheitengesetzgebung hatte in einer solchen Atmosphäre kaum Erfolg. Das Nationalitätengesetz von 1868 bestimmte zwar Ungarisch als Staatssprache, ließ jedoch Minderheitensprachen auf regionaler, lokaler und kirchlicher Ebene zu. Doch diese Regelung wurde oft nicht in die Tat umgesetzt, und die Minderheiten sahen sich Assimilierungsversuchen ausgesetzt. Ab 1875 wurde unter Ministerpräsident Kálmán Tisza (1875–1890) eine konsequente Magyarisierungspolitik betrieben, um alle Nichtmagyaren in 40 Jahren zu Ungarn zu machen. Bereits im Revolutionsjahr 1848 ergriffen slowakische Angehörige des ungarischen Parlaments die Initiative, um sich beim Kaiser Unterstützung gegen die Magyarisierungspolitik zu holen. Es wurde eine Erklärung mit „Forderungen der slowakischen Nation“ abgegeben, welche man dem Kaiser und der ungarischen Nationalregierung übergab. Gefordert wurde die Föderalisierung Ungarns, die Konstituierung einer ethnopolitischen Einheit, die Festlegung der slowakischen Grenzen, ein eigener Landtag, eine slowakische Nationalgarde, nationale Symbole, das Recht auf Gebrauch der slowakischen Sprache, allgemeines Wahlrecht und eine gleichberechtigte Vertretung im ungarischen Parlament. Die Magyaren jedoch sahen dadurch ihre Machtstellung in Oberungarn, wie sie die heutige Slowakei nannten, in Gefahr und reagierten mit Kriegsrecht und Haftbefehlen gegen die slowakischen Nationalführer. In Wien und Böhmen wurden slowakische Exilregierungen errichtet, die Hoffnungen der Slowaken wurden aber enttäuscht. Nach der Revolution ließ man die Ungarn mit ihrer zentralistischen Verwaltung gewähren. Der Ausgleich von 1867 lieferte die Minderheiten nun völlig der Magyarisierungspolitik Budapests aus. Zwischen 1881 und 1901 hatten die Slowaken keine eigenen Abgeordneten im ungarischen Parlament, auch danach waren es im Verhältnis weniger, als ihr Bevölkerungsanteil ausmachte. Versuche Budapests vor und während des Ersten Weltkriegs, dem serbischen und rumänischen, auf Expansion bedachten Nationalismus mit Zugeständnissen entgegen zu wirken, kamen zu spät. Auswanderung aus Österreich-Ungarn Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus. Sie waren arm und arbeitslos und erhofften sich in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen. Etwa 1,8 Millionen Menschen kamen davon aus der cisleithanischen Reichshälfte und etwa 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast drei Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten von Amerika, 358.000 Personen wählten Argentinien als neue Heimat, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 wanderten nach Australien aus. Der Rest verteilte sich auf andere Länder. Allein im Jahre 1907 verließen rund eine halbe Million Menschen ihre Heimat. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da sich unter den Auswanderern viele junge arbeitsfähige Männer befanden. 1901–1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleinere Parzellen, von Auswanderern öffentlich versteigert. Ausgewanderte schrieben an ihre daheimgebliebenen Bekannten und Familienangehörige oft begeistert von „drüben“ – manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt. Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, wo die Schiffe der großen Reedereien, die Norddeutsche Lloyd und die Hamburg-Amerika-Linie, anlegten. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund ein Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus mit der Austro-Americana dauerte eine Reise nur noch 15 Tage. Jährlich führten 32 bis 38 Fahrten in die USA. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft. Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. 1907-1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging. Wirtschaft Bergbau Der Bergbau erwirtschaftete per 1889 78,81 Millionen Gulden. Die wichtigsten abgebauten Rohstoffe waren Braun- und Steinkohle sowie Salz. Weiters von Bedeutung waren auch Graphit, Blei und Zink. An Edelmetallen konnten 35.435 Meterzentner Silber abgebaut werden. Der Goldbergbau spielte schon damals praktisch keine Rolle mehr – 1889 wurden lediglich rund 13 Kilogramm Gold abgebaut. Industrialisierung Die österreichisch-ungarische Wirtschaft veränderte sich während der Existenz der Doppelmonarchie erheblich. Die technischen Veränderungen beschleunigten sowohl die Industrialisierung als auch die Urbanisierung. Während die alten Institutionen des Feudalsystems immer mehr verschwanden, breitete sich der Kapitalismus auf dem Staatsgebiet der Donaumonarchie aus. Zunächst bildeten sich vor allem um die Hauptstadt Wien, in der Obersteiermark, in Vorarlberg und in Böhmen wirtschaftliche Zentren heraus, ehe im weiteren Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts die Industrialisierung auch in Zentralungarn und den Karpaten Einzug hielt. Resultat dieser Struktur waren enorme Ungleichheiten in der Entwicklung innerhalb des Reiches, denn generell erwirtschafteten die westlich gelegenen Wirtschaftsregionen weit mehr als die östlichen. Zwar war bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts im annähernd gesamten Staatsgebiet die Wirtschaft rapide gewachsen und das gesamte Wirtschaftswachstum konnte sich durchaus mit dem anderer europäischer Großmächte messen, doch aufgrund des späten Einsetzens dieser Entwicklung blieb Österreich-Ungarn weiterhin im internationalen Vergleich rückständig. Haupthandelspartner war vor dem ersten Weltkrieg mit weitem Abstand an erster Stelle das Deutsche Reich (1910: 48 % aller Exporte, 39 % aller Importe), gefolgt von Großbritannien (1910: knapp 10 % aller Exporte, 8 % aller Importe). Der Handel mit dem geografisch benachbarten Russland hatte dagegen nur ein relativ geringes Gewicht (1910: 3 % aller Exporte, 7 % aller Importe). Haupthandelsgüter waren landwirtschaftliche Produkte. Verkehr Eisenbahn Der Eisenbahntransport expandierte in Österreich-Ungarn rapide. Schon im Vorgängerstaat, dem Kaisertum Österreich, war 1841 von Wien ausgehend ein bedeutender Anteil an Schienenverbindungen entstanden. Grund dafür war, dass die Regierung das große Potenzial des Eisenbahnverkehrs für militärische Zwecke erkannt hatte und somit viel in deren Ausbau investierte. Wichtige Zentren wie Pressburg, Budapest, Prag, Krakau, Graz, Laibach und Venedig wurden in das Netz integriert. 1854 waren etwa sechzig bis siebzig Prozent der 2000 Streckenkilometer unter staatlicher Kontrolle. Allerdings begann die Regierung zu diesem Zeitpunkt große Streckenabschnitte an Privatinvestoren zu verkaufen, um der finanziellen Belastung Herr zu werden, die infolge der Revolution von 1848 und des Krimkriegs entstanden war. Von 1854 bis 1879 wurde beinahe das komplette Schienennetz von privaten Investoren übernommen. In dieser Zeit erweiterte sich die Streckenlänge in Cisleithanien um 7952 Kilometer, in Ungarn um 5839 Kilometer, was zur Folge hatte, dass neue Gebiete vom Bahnnetz erschlossen wurden. Von nun an war es möglich, auch weit entfernte Gebiete zu erreichen und in den wirtschaftlichen Fortschritt zu integrieren, was zu Zeiten, als der Transport noch von Flüssen abhängig war, nicht möglich war. Ab 1879 begannen die Regierungen in Österreich und Ungarn das Bahnnetz wegen der schwerfälligen Entwicklung während der weltweiten Wirtschaftskrise in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts wieder zu verstaatlichen. Zwischen 1879 und 1900 wurden in Cisleithanien und Ungarn mehr als 25.000 Kilometer neue Bahnstrecken angelegt. Während dieser Periode gelang es der Doppelmonarchie, mittels Bahneinsatzes die Transportkosten im Inneren zu reduzieren und neue Märkte außerhalb des Landes zu erschließen. Schifffahrt Aufgrund der Besitzungen im Österreichischen Küstenland sowie am weiteren Balkan verfügte Österreich über mehrere Seehäfen. Der bedeutendste davon war Triest, wo die österreichische Handelsmarine mit ihren beiden bedeutendsten Gesellschaften Österreichischer Lloyd und Austro-Americana sowie einige Werften ihren Sitz hatten, und auch die k. u. k. Kriegsmarine zahlreiche Schiffe anfertigen und ankern ließ. Dem Aufschwung voraus ging jedoch der Niedergang Venedigs, das zudem von 1815 bis 1866 keine Konkurrenz für Österreich-Ungarn darstellen konnte, da es Teil der Monarchie war. Zuvor konnte die Handelsmarine kaum Bedeutung erlangen, angesichts der großen Konkurrenz in Venedig. Auch die Kriegsmarine erlangte erst zur Zeit Österreich-Ungarns große Bedeutung. Die Gründung einer solchen scheiterte lange am Geldmangel des Hauses Habsburg. Der wichtigste Hafen für die ungarische Reichshälfte war Fiume, von wo aus die ungarischen Schifffahrtsgesellschaften, deren bedeutendste die Adria war, operierten. Ein weiterer wichtiger Hafen war Pola – vor allem für die Kriegsmarine. Im Jahr 1889 zählte die österreichische Handelsmarine 10.022 Schiffe, wovon 7.992 Fischereischiffe und -Boote waren. Für den Küsten- und Seehandel bestimmt waren 1.859 Segler mit 6.489 Mann Besatzung und einer Ladekapazität von 140.838 Tonnen sowie 171 Dampfschiffe mit einer Ladekapazität von 96.323 Tonnen und einer Besatzung von 3.199 Mann. In einem Gesetz vom 19. Juni 1890 wurde zur Förderung des Baus von Dampf- und Segelschiffen aus Eisen oder Stahl im Inland für den Schiffsbetrieb zur See die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Dies betraf vor allem den Bau und Betrieb von kleinen Dampfern für die Küstenschifffahrt in Dalmatien. Die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG) wiederum war bis Ende der Donaumonarchie die größte Binnenschifffahrtsgesellschaft der Welt, während der Österreichische Lloyd eine der größten Hochsee-Reedereien der damaligen Zeit, mit Reisezielen im Orient, sowie ab Errichtung des Suez-Kanals, auch in Asien, war. Vor Kriegsausbruch zählte er 65 mittlere bis große Dampfschiffe. Die Austro-Americana zählte vor Kriegsausbruch etwa ein Drittel davon, verfügte aber mit der S.S. Kaiser Franz Joseph I. über das größte österreichische Passagierschiff. Im Gegensatz zum Österreichischen Lloyd steuerte die Austro-Americana fast ausschließlich Ziele in Nord- und Südamerika an. Bis zum Kriegsausbruch 1914 beförderte die Gesellschaft unter anderem 101.670 Auswanderer von Österreich-Ungarn in die Vereinigten Staaten. Kultur und Wissenschaft Besonders der wirtschaftliche Aufschwung der Donaumonarchie ist mit Franz Josephs I. Namen verbunden, der nach wie vor auf vielen Wiener Prachtbauten aus dieser Zeit als Inschrift zu lesen ist. Nach der 1857 vom Kaiser angeordneten Schleifung der mittelalterlichen Stadtbefestigungen Wiens war Platz für eine die gesamte Innenstadt umfassende Prachtstraße geworden. Entlang dieser Straße, der Wiener Ringstraße, fertiggestellt 1865, entstanden nicht nur die Palais der reichen Bankiers und Großindustriellen, sondern auch der Erweiterungsbau der kaiserlichen Hofburg, große Museen, die die kaiserlichen Kunst- und Natursammlungen beherbergten, ein Parlamentsgebäude für den Reichsrat, die Neue Universität, das Neue Rathaus, das Hofburgtheater und eine zum Andenken an die Errettung des Kaisers vor einem Attentäter im Jahre 1853 gestiftete Votivkirche. Der Suizid des Architekten Van der Nüll, Miterbauer der Wiener Oper, als Reaktion auf eine Kritik des Kaisers, veranlasste Franz Joseph, zu kulturellen Angelegenheiten nur noch sehr zurückhaltend Stellung zu nehmen. Es heißt, der Kaiser habe sich bei allen möglichen kulturellen Anlässen nur noch mit der stereotypen Phrase: „Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut!“ geäußert. Obwohl Franz Joseph I. oft als schwarzer Reaktionär und grauer Bürokrat beschrieben wurde, blühte besonders in den Jahren um 1900 unter seiner Regierung die Geisteskultur in Österreich-Ungarn wie nie zuvor und nie danach. Allerdings nahm der Monarch – im Gegensatz zu seinem Sohn Kronprinz Rudolf – nie selbst aktiv an den neuen kulturellen und intellektuellen Strömungen Anteil; sie berührten ihn nicht, während sein späterer Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand oft wütend dagegen auftrat. Wien war Anziehungspunkt für viele Wissenschaftler wie Christian Doppler und Ludwig Boltzmann, darunter auch eine Reihe späterer Nobelpreisträger wie Albert Einstein, der von Franz Joseph 1911 kurzzeitig zum Universitätsprofessor in Prag ernannt worden war. Philosophen der Moderne wie Ludwig Wittgenstein, der aus einer österreichisch-ungarischen Großindustriellenfamilie stammte, und Ernst Mach beeinflussten die Arbeit der Mitglieder des Wiener Kreises bis in die 1920er Jahre. Nicht zufällig fallen auch Sigmund Freuds wichtigste Arbeiten an der medizinischen Fakultät der Universität Wien in die Zeit um 1900. Auf dem Gebiet der Bildenden Kunst entwickelte sich Gustav Klimt vom Dekorationsmaler der Ringstraßen-Bauten über die Wiener Secession zum Vorreiter der modernen Malerei. Die Zurückhaltung des Kaisers erlaubte es dem Architekten Adolf Loos, genau gegenüber dem barocken inneren Burgtor der kaiserlichen Hofburg im Jahre 1910 sein umstrittenes erstes schmuck- und ornamentloses Wohnhaus zu bauen. Franz Joseph soll die Hofburg seit damals stets durch andere Tore verlassen haben. Auch die Österreichische Filmgeschichte begann in Österreich-Ungarn. In Wien wurden 1896 die ersten beweglichen Bilder Österreichs von den Gebrüdern Lumière präsentiert, und bis zur Gründung der ersten österreichischen Filmproduktionsgesellschaften Ende der 1910er Jahre waren hauptsächlich französische Filmgesellschaften für die noch sehr bescheidene Filmproduktion verantwortlich. Während des Ersten Weltkriegs entstanden mehrere Kriegswochenschauen, die patriotisch und unter Aufsicht der kaiserlichen Zensurbehörde vom Frontgeschehen berichteten. Auch Propagandafilme wurden in großer Anzahl hergestellt, und 1918, das letzte Jahr der Habsburger-Herrschaft, war mit rund 100 Spielfilmen auch das produktivste Jahr der österreichischen Filmindustrie zur Zeit der Monarchie. Im heutigen Budapest, seit 1777 Universitätsstadt, war schon 1834-41 das Nationalmuseum und 1864 das Palais der Akademie der Wissenschaften errichtet worden. Nach dem Ausgleich 1867 waren die Ungarn bestrebt, ihre Hauptstadt zur Konkurrentin Wiens werden zu lassen. Buda (Deutsch: Ofen) am rechten Donauufer war mit der Königsburg lang die bedeutendste Stadt des Königreiches gewesen, wurde aber im 19. Jahrhundert vom linksufrigen Pest überholt. 1872 wurden die beiden Städte zu Budapest vereinigt. Opernhäuser, Theater, Bibliotheken und Museen wurden errichtet, in Pest erhielt die Stadt auch eine Ringstraße (körút). Am Pester Donauufer entstand das riesige neugotische Parlamentsgebäude. Bei Neubauten um 1900 wurden Jugendstil und ungarischer Nationalstil angewandt, oft auch eine Mischung beider. Bildung Im Bereich der allgemeinen Volkbildung kam es durch die allgemeine Unterrichtspflicht zu einem kontinuierlichen Rückgang des insbesondere in den östlichen und südlichen Reichsteilen noch vielfach vorhandenen Analphabetentums. Dieses blieb jedoch weiterhin ein erhebliches bildungspolitisches Problem und behinderte die Teilnahme von weiten Bevölkerungskreisen am gesellschaftlichen und politischen Leben. Neben dem Grundschulwesen bestand parallel für den Militär-Nachwuchs ein eigenes Schulsystem, welches speziell auf militärische Anforderungen ausgerichtet war. Eine Übersicht über diese Schule findet sich in den folgenden beiden Artikeln: Militärschulwesen (Österreich, 1859) Militärschulwesen (Österreich, 1900) Insignien Flaggen Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch eine gemeinsame rot-weiß-rote Kriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild) und eine gemeinsame, 1869 eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde). Die Farben des Hauses Habsburg waren gleichzeitig die Flagge der österreichischen Reichshälfte. Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen. Wappen Von 1867 bis 1915 war der Doppeladler der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k.u.k.) Institutionen Österreich-Ungarns. Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses ist. Die Devise INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER („unteilbar und untrennbar“), soll die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staaten darstellen. Das Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.