Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme
Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Ich verkaufe gebrauchte Artikel. Diese weisen deshalb auch Gebrauchsspuren auf – erwarten Sie bitte keine Neuware. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel ( auch nicht aufgelistete ) als akzeptiert. Ich mache alle Angaben zum Artikel nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklärten Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen.
Des weiteren kann ich keine Haftung für verlorene Sendungen oder Transportschäden übernehmen. Beim Verkäufer geht die Gefahr gem. § 447 I BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt und adressiert an den Postdienstleister übergibt. (Für einen eventuellen Nachforschungsantrag stelle ich natürlich die nötigen Daten zur Verfügung.) Folglich hat der Verkäufer bereits zu diesem Zeitpunkt seine Leistungspflicht erfüllt und der Käufer trägt das Risiko, dass die Ware während des Transportes beschädigt wird oder verloren geht. Ich leiste auch keine Rückerstattung des Kaufpreises bei Verlust durch den Zusteller.