Privatverkauf - keine Garantie - keine Gewährleistung - keine Rücknahme
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme,Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten (§312d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit dem Kauf an!