Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) meiner Person gegenüber völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.
Als Privat-Verkäufer muss ich auf das neue EU-Recht hinweisen, dass ich keinerlei Gewährleistung oder Garantie geben kann, Umtausch ist ausgeschlossen. Bei unversichertem Versand geht das Versand-Risiko auf den Käufer über.
Nun viel Glück und Erfolg
3-2-1 meins
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