Hinweisin eigener Sache, aufgrund der Gesetzesänderungen beiGewährleistungsansprüchen in Deutschland (EU-Recht, seit dem01.01.2003) nachfolgende Sätze:
Dasneue Recht schreibt vor, dass nun auch Privatleute eineGewährleistung von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produktegeben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. § Hiermitschließe ich jegliche Garantie / Gewährleistung aus. Mit der AbgabeIhres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung zu verzichten undstellen mich ausdrücklich von dieser Gewährleistung frei. Umtauschoder Rücknahme der gekauften Ware ist nicht möglich!!! § FürTransportschäden jeglicher Art hafte ich nicht, da ich keinenEinfluss darauf habe, wie mit den Paketen umgegangen wird. Die Wareverlässt in gut verpacktem Zustand das Haus. Die Gefahr desTransportes geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dieSache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführungder Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Evtl.Transportschäden sind dann mit dem Überbringer zu klären. § Diesist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass derHöchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG)kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klauselmit Gebotsabgabe an. Ebay Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge(BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). §
Bittebieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind.
Viel Spaß beim Bieten.