HINWEIS ZUM NEUEN EU-KAUFRECHT!
War bisher bei Verkauf von Neuware eine einjährige Gewährleistung vorgesehen, gilt dies jetzt auch beim Verkauf von Gebrauchtwaren bzw. bei Verkauf von/an Privat, außer man schließt diese Gewährleistung aus.
Es handelt sich hier um einen PRIVAT-Verkauf.
Dies bedeutet, das Sie sich mit der Abgabe Ihres Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht zustehende 1-jährige Gewährleistung zu verzichten.
Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.