UNTERLASSUNGS- UND VERPLICHTUNGSERKLÄRUNG | |||||
(MNZ-1/23) | |||||
Ich Alexander Kisnter, Wettersteinstr. 34, 90471 Nürnberg, Deutschland, erkäre unwiderruflich gegenüber der | |||||
Münze Österreich AG, Am Heumarkt 1, 1030 Wien, Österreich, ("Münze Österreich AG"), vertreten durch | |||||
Gassauer Fleissner Rechtsanwälte GmbH, Wollzeile 3/Lugeck 6, 1010 Wien, Österreich ("Vertreterin"), | |||||
1. es zu unterlassen, | |||||
a. im Bereich der Europäischen Union der Unionsmarke EUTM 000471524 (Bildmarke Instrumenten- | |||||
Bouquet) der Münze Österreich AG oder dieser Marken ähnliche Zeichen zur Kennzeichnung und | |||||
beim Vertrieb von Produkten, für welche diese Marke geschütz ist, und von ähnlichen Produkten zu | |||||
benutzen, und es insbesondere zu unterlassen, Münzen/Medaillen anzubieten und/oder in Verkehr zu | |||||
bringen auf denen die genannte Marke oder ein dieser Marke ähnliches Zeichen ersichtlich ist, oder | |||||
b. die urherberrechtlichen geschützen Motive österreichischer Euro-Münzen oder der Münze "Benedikt | |||||
und Scholastika" zu vervielfältigen, zu verbreiten, zur Verfügung zu stellen oder sonst zu verwerten, | |||||
und es insbesondere zu unterlassen, Münzen/Medaillen anzubieten und/oder in Verkehr zu bringen | |||||
auf denen eines der genannten Werke ersichtlich ist, oder | |||||
c. den von der Münze Österreich AG aufgebauten guten Ruf der Münze "Wiener-Philharmoniker" | |||||
und/oder Münze "Benedikt und Scholastika" und/oder österreichische Euro-Münzen | |||||
lauterkeitswidrig auszubeuten, und es insbesondere zu unterlassen, Nachahmungen der oder | |||||
Anlehnung an die Münze "Wiedern Philharmoniker" und/oder Münze "Benedigt und Scholastika" | |||||
und/oder österreichische Euro-Münzen, insbesondere über ebay, anzubieten und/oder in Verkehr zu | |||||
bringen; | |||||
2. für den einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung gemäß Punkt 1 eine | |||||
Konventionalstrafe in Höhe von Euro 1.000,-- die keinem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt unter | |||||
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu bezahlen. Als einzelner Fall gilt insbesondere | |||||
der Vertrieb auch nur einer Münze an einen Abnehmer und/oder jeder Tag, an dem ein solches Anbot | |||||
abrufbar ist; | |||||
3. die Münze Österreich AG, zu Handen deren Vertreterin, Auskunft über die Herkunft und den Vertriebswerg | |||||
der unter 1. beschriebenen Erzeugnisse zu erteilen, insbesondere unter Angabe der Namen und Anschriften | |||||
der Hersteller, der Lieferanten und deren Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber sowie | |||||
unter Angabe der Menge der ausgelieferten, erhaltenen und bestellten Erzeugnisse; | |||||
4.die Münze AG über den Umfang der vorstehend unter 1. bezeichneten Handlung Rechnung zu legen, und | |||||
zwar über den mit Münzen erzielten Umsatz und Gewinn durch Ein- und Ausgabenrechnung sowie unter | |||||
Angabe des Umfangs der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljarhen, Staaten und | |||||
Bundesländern und Werbeträgern; | |||||
5. der Münze Österreich AG nach deren Wahl angemessenes Entgelt zu bezahlen, oder den Schaden zu | |||||
erstatten, der ihr aus den unter 1. genannten Handlungen entstanden ist, oder den Gewinn herauszugeben, den | |||||
ich durch unter 1. genannten Handlungen erzielt habe, wobei die Festsetzung des Betrages nach | |||||
Rechnungslegung gemäß Punkt 4 erfolgt; |