FEURICH Flügel, 218 - Concert I, vom Klavierbaumeister 5 J. Garantie

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Flügel Mod. 218 - "Concert I" Ausstellungsstück-Sonderpreis! 5 Jahre Garantie 

Das erste Modell der neuen, innovativen FEURICH Konzertflügelreihe wurde in Frankreich von Claire  und Stephen Paulello  entwickelt. 

Die weltweit einzigartige Neukonstruktion dieses Halbkonzertflügels setzt einen völlig neuen Qualitäts-  und Klangstandard .

 

Durch die innovative und durchdachte Gesamtkonstruktion ergeben sich Klangeigenschaften mit nahezu unendlichen dynamischen Möglichkeiten:

 

  • Bestechende Klarheit
  • Überwältigende Klangfülle
  • Langanhaltender Ton 

 

- Rostfreier Paulello-Saitendraht  - eine Innovation, die auch den Klang verbessert. 

- Eigens für dieses Modell konzipierte Hammerköpfe gefertigt von der Firma Renner  aus Stuttgart mit AA-Qualität Filzen von der Filzfabrik Wurzen .

- Erstklassige Qualitäts-Resonanzbodenholz der Firma Tonewood  aus Österreich

 

Der „Concert I“ hat die ideale Größe für mittlere Konzertsäle , Aufnahmestudios  und für Pianisten stellt es das perfekte Unterrichts- und Übungsinstrument dar.

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Garantiebestimmungen für Instrumente

Piano Spengler  

Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine freiwillige  Garantie  für unsere Instrumente zu den folgenden Garantiebedingungen an.

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

1.      Inhalt der Garantieleistung:

1.1.   Das Garantieversprechen gilt für neue, gebrauchte sowie generalüberholte Instrumente.

1.2.   Bei von uns restaurierten, generalüberholten und reparierten Instrumenten umfasst die Garantie die von uns durchgeführten Reparaturleistungen. Als Reparaturleistungen sind dabei alle Arbeiten anzusehen, die zur Instandsetzung und Renovierung der Instrumente notwendig sind. Die Reparaturleistungen umfassen dabei auch von uns hinzugefügte und/oder verwendete Teile, sofern es sich dabei nicht um Verschleißteile handelt.

1.3.   Garantieauslösender Umstand ist die Disfunktionalität des Instrumentes in Bezug auf die verwendete Mechanik und/oder die Stimmhaltung des Instrumentes. 

1.4.   Während der Garantiezeit übernehmen wir im Garantiefall nach eigener Wahl entweder den Austausch des fehlerhaften Bauteiles auf unsere Kosten oder die kostenfreie Reparatur durch einen von uns autorisierten Vor-Ort Service Partner. Die Reparaturen und/oder der Austausch von fehlerhaften Teilen im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauschteilen erfolgen.      Sind die durch uns vorgenommenen Reparaturleistungen fehlerhaft, werden entsprechende Leistungen von uns kostenfrei durchgeführt.

1.5.   Von der Garantie sind ausschließlich die anfallenden Materialkosten sowie Arbeitszeiten erfasst. Darüber hinausgehende Kosten (bspw. das Stimmen der Instrumente) werden durch uns nicht ersetzt. 

2.      Garantiegeber:

Rudolf Spengler

Ballengasse 5

53913 Swisttal

Website: piano-spengler.de

E-Mail: [E-Mail von eBay entfernt]

Telefon: (+49) 179-5213317

3.      Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen: 

3.1.   Die Garantie gilt ausschließlich für bei uns erworbene Instrumente.

3.2.   Die Garantie richtet sich ausschließlich an private Kunden (Verbraucher gem. § 13 BGB). Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, d.h. insbesondere den Kauf und die Verwendung des Instrumentes, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.3.   Die Garantie muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Garantiefalls bei uns schriftlich (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich. 

3.4.   Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage dieser Garantiebedingungen sowie des Kaufbeleges möglich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.

4.      Geltungsbereich der Garantie:

4.1.   Die Garantie gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland.

4.2.   Eine Inanspruchnahme der Garantie bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindliche Instrumente ist ausgeschlossen.

5.      Dauer der Garantie:

5.1.   Die Garantiedauer beträgt 

5.1.1.   3 Jahre  für gebrauchte und nicht generalüberholte Instrumente bzw.

5.1.2.   5 Jahre  für  generalüberholte und neue Instrumente. 

5.2.   Der Garantiezeitraum beginnt ab Lieferdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.  

6.      Ausgeschlossen sind Garantieleistungen insbesondere bei:

6.1.   Unsachgemäßer Lagerung oder Beanspruchung. Dies umfasst insbesondere das Aufstellen des Instrumentes in Räumlichkeiten mit einer Luftfeuchtigkeit, die den Wert von 40 – 60 % unter- oder überschreiten. Sollte das Instrument auf eine Lagerung und/oder Verwendung in Räumen mit einer höheren oder niedrigen Luftfeuchtigkeit hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Luftfeuchtigkeit darzulegen. Des Weiteren setzt die Inanspruchnahme der Garantie voraus, dass das Instrument in Räumlichkeiten gelagert und/oder verwendet wurde, die stets ca. 20 Grad Celsius aufweisen. Sollte das Instrument auf eine Lagerung und/oder Verwendung in Räumen mit einer höheren oder niedrigen Temperatur hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Temperatur darzulegen.

6.2.   Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweise. 

6.3.   Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren auf der Oberfläche der Instrumente und Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. Mechanikteile, Tasten, Saiten etc. 

6.4.   Die Instrumente bedürfen regelmäßiger Pflege, Stimmung und Regulierung. Sollte das Instrument auf unterlassene Pflege, Stimmung und Regulierung hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Vornahme der notwendigen Maßnahmen darzulegen. 

6.5.   Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z.B. Gewalteinwirkung, usw.). 

6.6.   Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen. 

6.7.   Schäden, die durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen entstehen. Dies umfasst auch Wärmestrahlung durch Fußbodenheizungen. Des Weiteren dürfen weder Fenster noch Außentüren zum Instrument öffnen. 

6.8.   Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen an dem Instrument nicht durch uns oder von einem im Einzelfall autorisierten Dienstleister vorgenommen worden sind. Es steht dem Kunden frei uns einen Dienstleister für Wartungsarbeiten vorzuschlagen. Dabei ist innerhalb von drei Monaten nach Lieferung und sodann mindestens einmal jährlich eine Serviceuntersuchung des Instrumentes notwendig. 

  • Condition: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
  • Condition: Ausstellungsstück! Sonderpreis!
  • Marke: Feurich
  • Typ: Flügel

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