Diese Leistungssteigerung wird als gebraucht verkauft. Es handelt sich hierbei um Rückläufer, Austellungsware und Testelektroniken welche bereits Einbauspuren tragen können. Sämtliche Elektroniken sind überprüft und zu 100% funktionstüchtig.
15 PS * 38 Nm *
Speed-Buster steht seit über 20 Jahren für höchste Qualitätsansprüche bem Chiptuning. Mit hauseigener Entwicklungsabteilung und Produktionsstassen gehört Speed-Buster weltweit zu den Top-Anbietern.
Diese Leistungssteigerung beinhaltet bereits ein 4-Kanal System Die Chiptuning Box Smart Fortwo W453 0.9 Turbo 66 kW 90 PS wird bei diesem Fahrzeugtyp an vier verschiedene Sensoren des Motors angeschlossen (keine reine Raildruckerhöhung). Durch unsere fahrzeugspezifische Kabelbäume mit Original-Steckverbindungen werden die Daten der Sensoren Ihres Smart Fortwo W453 0.9 Turbo direkt an die Chiptuning Box geleitet, per Mikroprozessor in Echtzeit-Datenverarbeitung neu berechnet und von dort ans Motor-Steuergerät übertragen. Durch diese Neuberechnung anhand fahrzeugspezifischer Kennfelder können verschiedenste Motor-Parameter optimiert werden - die Folge sind optimale Effizienz, mehr Motorleistung und höheres Drehmoment.
Als deutschlands größter Hersteller von Tuning-Boxen mit über 20 Jahren Erfahrung entwickeln und produzieren wir auf über 800qm Büro- und 1.500qm Lagerfläche Tuning-Kits für über 3.000 verschiedene Fahrzeuge. Wir sind DIN EN ISO 9001 verifiziert und prüfen unsere Produkte auf dem hauseigenen MAHA Scheitelrollen-Prüfstand.
Die Speed-Buster® Chiptuning Box verfügt zusätzlich noch über eigene Schutzmechanismen zur Verringerung des Verschleisses am Motor.**
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Wir versenden ausschließlich als versichertes Paket mit DHL. Der Versand ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Bei den angegebenen Steigerungen in PS und Nm handelt es sich um Zielwerte. Das bedeutet, dass Abweichungen nach oben und nach unten beispielsweise durch die Serientoleranz des jeweiligen Fahrzeugs, die Qualität des verwendeten Kraftstoffs oder auch den Wartungs- und Alterszustand des Fahrzeugs verursacht werden können. Eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs durch Chiptuning bzw. Zusatzsteuergeräte muss in Deutschland grundsätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Eintragung ist nur dann problemlos möglich, wenn der Chiptuner für das jeweilige Fahrzeugmodell ein so genanntes Teilegutachten verfügbar hat. Das Betreiben einer Leistungssteigerung ohne Änderungsabnahme durch den TÜV oder eine ähnliche Institution und Eintragung hat den Verlust der Betriebserlaubnis und damit den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge! Das Betreiben einer Leistungssteigerung kann zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
Der Garantieantrag muss binnen 10 Werktagen nach Übergabe des Zusatzsteuergerätes vollständig ausgefüllt, mit Datum versehen und unterzeichnet an den Garantiegeber übersendet werden. Nach dem Eingang erhalten Sie eine gestempelte Kopie des Antrages für Ihre Unterlagen per email zurück.
Die Garantie wird für alle Schäden an nachfolgend abschließend genannten Motorkomponenten und Teilen übernommen, sofern diese nachweislich und ausschließlich durch die Verwendung der Produkte von Speed-Buster entstanden sind: 2.1 Motor: Motorblock, Zylinderkopf, Zylinderbuchsen, Kolben, Kurbelwelle, Kurbelwellenrad, Nockenwelle, Nockenwellenrad, Pleuelstangen, sämtliche mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Motorventile, Ventilführung, Kurbelgehäuse, Ansaugkrümmer, Ölwanne. 2.2 Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Getriebe (mit Ausnahme der in das Getriebe integrierten Kupplungen und Kupplungsteile)
Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb der Tuningbox (Rechnungsdatum) und endet nach Ablauf von zwei Jahren, spätestens aber mit einem Fahrzeugalter von 5 Jahren nach Erstzulassung oder dem Erreichen von 100.000 Kilometer.
4.1 Die Garantie gilt ausschließlich für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge 4.2 Die Garantie gilt ausschließlich für das in der Garantiekarte eingetragene Fahrzeug und ausschließlich für den in der Garantiekarte eingetragenen Fahrzeughalter, sie ist nicht übertragbar.
Kein Garantieanspruch besteht
a) für Schäden, die auf normalen Verschleiß des Fahrzeugs zurückzuführen sind. b) für Schäden, die in Folge nicht durchgeführter Service- und Wartungsarbeiten entsprechend der Herstellervorgabe des Fahrzeugs entstehen. c) für Schäden, die in Folge der Überschreitung der zulässigen Anhängelast oder des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs entstehen. d) für Schäden, die auf die Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenen Kraftstoffen und Betriebsmittel wie Motoröle beruhen. e) für Schäden, die darauf resultieren, dass Veränderungen an den Steuergeräten oder abgasverändernde Maßnahmen vorgenommen worden sind. f) für Fahrzeuge, die im Motorsport oder im Allgemeinen auf Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter eingesetzt werden, sowie die dazugehörigen Übungs- und Testfahrten.
Speed-Buster übernimmt im Garantiefall die tatsächlich und nachweisbaren Reparaturkosten der vorgenannten Motokomponenten und Teile bis zu einem Höchstbetrag von € 5000,00. Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges unmittelbar vor Eintritt des Schadens übersteigen, so besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Garantieleistung. Die Übernahme weiterer Ansprüche wie z.B. (aber nicht abschließend) Abschlepp- und Übernachtungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten und Kosten der Beseitigung von Schäden an anderen Teilen des Fahrzeugs sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.1 Beim Eintritt eines Garantiefalles an den von dieser Garantie umfassten Fahrzeugkomponenten und Teilen innerhalb der Garantiezeit ist Speed-Buster unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines Schadens in Kenntnis zu setzen. Zusammen mit der Schadensanzeige sind folgende Nachweise zu erbringen: a) Originalkaufbeleg des Zusatzsteuergeräts b) Nachweis (z.B. Serviceheft des Fahrzeugherstellers im Original) über die Einhaltung der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Service- und Wartungsintervalle c) Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) d) Kopie des Kaufvertrags für das Kraftfahrzeug 7.2 Die Reparaturfreigabe und Kostenzusage erfolgt ausschließlich durch die Speed-Buster GmbH & Co. KG. 7.3 Die Beauftragung einer Reparatur sowie die Erstellung eines kostenpflichtigen Angebotes bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Speed-Buster GmbH & Co. KG. 7.4 Jedem von dem Garantiegeber Beauftragten sind der Zugang zum Fahrzeug und die uneingeschränkte Untersuchung des Schadens zu gestatten sowie sämtliche zur Feststellung des Schadens und Schadensumfangs erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Speed-Buster übernimmt tatsächliche und nachweislich entstandene Reparaturkosten bei Vorlage der Rechnung für die von dieser Garantie umfassten Motorkomponenten und Teile je Schadensfall bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000,00.
Die Ansprüche verjähren nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach Eintreten des Schadensereignisses.
Die Gewährung der Garantie unterliegt dem deutschen Recht.