Bei Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Nach dem Fern-Absatz-Gesetz: Laut BGB § 312dAbs.4/5 besteht kein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen(gem. § 156 des BGB) geschlossen werden. Da ich Privatmann und kein Händlerbin, kann ich keine Garantie geben und der Verkauf erfolgt unter Ausschlussjeglicher Gewährleistung oder Widerruf. Sie bieten im Rahmen einesPrivatverkaufs auf eine gebrauchte bzw. neue Ware ohne Garantiezusage. Die Warebefindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir bekanntenoffensichtlichen oder verdeckten zusätzlichen Mängel. Alle Artikel werden vonmir möglichst genau nach bestem Wissen und Gewissen und ihrem derzeitigenZustand beschrieben. Mit Abgabe des Gebots erklärt sich der Bieter mit diesenBedingungen einverstanden und verzichtet definitiv auf Gewährleistungs- oder Widerrufsrechte.
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