Beschreibung: Der AB Roller ist ein absolutes Basis-Gerät für das Bauchtraining sowie für das ergänzende Rücken- und Schultertraining. Zudem überzeugt der Bauchtrainer-Roller vor allem durch einen niedrige Anschaffungspreis, dem schneller Auf- und Abbau und seiner platzsparenden Größe. So kann der AB Roller auch leicht mitgenommen werden. Ein Bauchtrainer-Roller ist zumeist günstiger, als der regelmäßige Besuch im Fitnessstudio. Die beiden Räder haben einen angemessenem Abstand und vergößern somit die Kontaktfläche zum Boden und sorgen für eine bessere Stabilität. Ein weiches Schaumstoffpolster verhindert ein Abrutschen und eine Blasenbildung an den Händen. Technische Daten: Farbe: Schwarz & Blau Material: PVC Kunststoff, Schaumstoffpolsterung und Stahl Maße: 36 x 14,5 cm Durchmesser der Räder: ca. 14,5 cm Durchmesser der Stange: 2,1 cm Durchmesser der Griffe: ca. 3 cm Abmessung der Knieauflage: 34 x 17 x 0,9 cm Abstand zwischen den Rädern: 2,5 cm Maximalbelastung: 130 kg Gewicht: 0,8 kg
Lieferumfang:1 x Bauchroller (AB Roller) 1 x Knieauflage
Versandpreise in € (in Euro, Versandkosten & Nebenkosten) nach Versandart (VA) für Deutschland (DE).
VA | DE | A1 |
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A | kostenlos 0,00 | - |
W1 | 1,90 | 1,00 |
B2 | 2,10 | 1,50 |
W2 | 2,49 | 2,00 |
G1 | 4,90 | 3,00 |
G2 | 5,50 | 3,00 |
G3 | 5,90 | 3,00 |
G4 | 6,90 | 4,00 |
G5 | 7,90 | 4,00 |
G6 | 9,90 | 4,00 |
G7 | 29,90 | 19,00 |
A1 = Versandpreise für Deutschland in Euro (€) beim Kauf von mehreren gleichen Artikeln ab dem Zweiten für jeden weiteren.
Nach dem Kauf eines Artikels erfolgt zu Ihrer Sicherheit eine standardisierte Kaufabwicklung.
Hinweistext zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)* zur Information gegenüber privaten Haushalten (WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektronikschrott).
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben** nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet***, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
* §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3
** Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte
*** Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ https://ec.europa.eu/ finden.
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71706 Markgröningen
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