Seit dem 01.06.2015 ist die Anwendung des Leitfadens 5 nach EG Verordnung 595/2009 (Euro 6) verbindlich vorgeschrieben.
Das bringt viele Änderungen für Werkstätten mit sich. Abgasuntersuchungssysteme benötigen zeitnahe Aktualisierungen.
PKW / AUK (Motorrad) Werkstatt:
• Anwendung des Leitfaden bei Euro 6 Fahrzeugen (im 1. Halbjahr 2014 ca. 260000 neue Erstzulassungen) - Emissionsschlüsselnummer 36xx (im Fahrzeugschein) • verkürzte Prüfprozedur für alle Fahrzeuge mit Dieselmotor - bei unterschreiten des Sollwertes um 30% nur ein Gas-Stoß nötig • Anwendung der Plakettenwerte • Regelung der Behandlung von Hybrid- / Elektrofahrzeuge mit Range Extender • Regelung für Fahrzeuge mit Standdrehzahl-Begrenzung • Definition des Prüfablaufs für AUK (Motorrad) • Einheitliche Kennzeichnung des aktuellen Datenstands der AU Solldatenbank
LKW Werkstatt:
• Anwendung des Leitfaden bei Euro VI Fahrzeugen - WWH-OBD bei Fahrzeugen, die nach 595/2009 EC zugelassen sind - Emissionsschlüsselnummer 66xx (im Fahrzeugschein) - Gilt für Lkw ab einer Erstzulassung vom 01.01.2014 • verkürzte Prüfprozedur für alle¹ Fahrzeuge mit Dieselmotor - bei unterschreiten des Sollwertes um 30% nur ein Gas-Stoß nötig • Anwendung der Plakettenwerte • Regelung für Fahrzeuge mit Standdrehzahl-Begrenzung • Einheitliche Kennzeichnung des aktuellen Datenstands der AU Solldatenbank
¹ Gilt für Emissionsschlüssel 04xx, 35xx, 36xx, 06xx oder 66xx
Wir möchten auf folgende Punkte genau hinweisen. 1. Der Ware liegt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei. 2. Für Fragen und Anregungen nehmen Sie Kontakt auf. "Zwischenverkauf vorbehalten" besuchen Sie auch unsere Homepage unter www.otgube-shop.de