Aus juristischen Gründen weise ich darauf hin, dass meine Auktionen Privatauktionen unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung sind. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf den Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehenden Gewährleistungs-/Garantieanspruch bei Gebrauchswaren/Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Bieter (Käufer), dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Also keine Garantie, keine Rückname und kein Umtausch. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind . |