Spezifikation:
Spannung: 10-30V
Schutzart: IP67 (staub- und wasserdicht)
Leistung: 36W /72W / 120W / 180W / 240W
Lichtquelle: je 3W hoch qualitative LEDs
Helligkeit:18000LM
Farbtemperatur: 6000k
Lichtfarbe: weiß
Beleuchtungsbereich: Mischlicht( Spot:30°; Flood: 60°)
Verpolung und Überspannungsschutz
Gehäusefarbe: schwarz
Gehäuse Material: Aluminiumdruckguss
Länge: 8-12-22-28-41 Zoll
Linse: PC
Einbauhalterung: Edelstahl
Lebensdauer: ca.50,000 Stunden
Zertifikat: CE, ROHS
Anwendung:
Fahrzeugtechnik und öffentliche Arbeiten als LKW, Abschleppwagen LKW, Traktor, Anhänger, Wohnwagen, Bagger, Radlader, Kran, Bagger, Landfahrzeug, ATV, Träger, Jeep, SUV-, Rad-Geländewagen, Geländewagen
Gemeindeverwaltung, die Arbeit an Straßen, Boot-und Forstwirtschaft, Schiffbeleuchtung, Notbeleuchtung für den Offroad-Dienstprogramm
Bau-Beleuchtung, Garten, Hinterhof, Camping, Minenfeld usw.
Lieferumfang:
1x LED Arbeitsleuchte
1 x Montagesatz
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern: um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise: Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO! Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt: Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Beachten Sie daher Folgendes: Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden! Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt). Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte. Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!