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Hinweispflichten nach BattVO zur Entsorgung von Batterien
Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Bitte geben Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post zurücksenden.
Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes versehen. Die Abkürzungen bedeuten: Cd = Cadmium, Li = Lithium , Li-Ion = Lithium-Ionen, Ni = Nickel, Mh = Metallhydrid, Pb = Blei , Zi = Zink