Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung im Freiland auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.
Wirkstoff: 360g/L Glyphosat
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat
Trotz
sorgfältigster Arbeit sind gelegentliche Abweichungen in der
Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um
Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung
oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist,
für die Anwendung ausschließlich bindend. Entsprechend dem
Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung
eingesetzt bzw. angewendet werden. Gebrauchsanweisung wird immer
mitgeliefert.
Wichtige gesetzliche Hinweise: Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen !
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden !
Dieses Mittel ist Umweltgefährlich !
Nicht bienengefährlich !
Kann allergische Reaktionen hervorrufen !
Seit
dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen
Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens
besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit
vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben
werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen,
Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das
bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt!
Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb
dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1.
Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde. Es ist
gesetzlich vorgeschrieben dass, jede Person die Pflanzenschutzmittel
kauft, anwendet, verkauft oder über den Pflanzenschutz berät, den neuen
Sachkundenausweis-Pflanzeschutz (checkkartenformat) besitzt. Aus dem
Grund ist es zwingend notwendig, daß Sie uns einmalig eine Kopie der Vor
und Rückseite von ihrem Sachkundenausweis-Pflanzenschutz per Email oder
per fax zukommen lassen.
2. Der Einsatz ist nur auf
Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können
uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die
Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden
Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber
hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne
Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf
gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten
Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen,
Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar
an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Achtung ! Sie dürfen dieses Mittel nur dann erwerben, wenn Sie im Besitz eines gültigen Sachkundeausweises nach §1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Verbindung mit §9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) sind.
Nach dem Kauf sind Sie automatisch verpflichtet, uns eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer Sachkundenachweiskarte Pflanzenschutz im Scheckkartenformat sowie ihres Personalausweises per email, Fax oder auf dem postalischen Weg zu senden.
Für Käufe die versehentlich getätigt wurden die wir dann stornieren müssen, berechnen wir eine Kostenpauschale von 12,50€